Drucksache 18 / 20 864 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 30. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2019) zum Thema: Lollapalooza 2019 und Antwort vom 13. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 7 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 864 vom 30.08.2019 über Lollapalooza 2019 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Einladungen wurden im Westend zur Anhörungsveranstaltung für das Lollapalooza- Festival 19 verteilt, welche Voraussetzungen mussten gegeben sein, um eine Einladung zu erhalten, inwieweit wurde die Kritik aus dem letzten Jahr berücksichtigt, dass nur ein kleiner Kreis der Anwohnenden eine Einladung erhalten hatte, inwieweit treffen Informationen zu, dass Anwohnenden in Mehrfamilienhäusern keine Einladung erhalten haben? Zu 1.: Laut Angabe des Veranstalters wurden insgesamt 6.000 Einladungen gedruckt und durch einen offiziellen Verteilerservice Reklame Beckmann am 22.07.2019 per Hand in den Bereichen Brombeerweg, Murellenweg, Jasminweg, Wacholderweg, Machendelweg, Westendallee, Sportforumstraße, Heilsberger Allee, Trakehner Allee, Flatowallee, Scottweg, Dickensweg, Passenheimer Straße, Schirwindter Allee, Tharauer Allee und Sarkauer Allee (siehe anliegende Karte) verteilt. Eine Verschickung mit der Deutschen Post AG wurde von selbiger aufgrund der Datenschutznovelle abgelehnt. Voraussetzung für den Erhalt der Einladung war lediglich Anwohnerin bzw. Anwohner im Einwirkungsbereich der Veranstaltung zu sein. Darüber hinaus wurde die Einladung zur Anwohnerinformationsveranstaltung ab dem 22.07.2019 online auf die Internetseite des Festivals eingestellt. Aufgrund von Hinweisen durch Anwohnerinnen bzw. Anwohner, sowohl in Ruhleben, als auch vom Scottweg, dass Nachbarn die Einladungen bekommen hätten und sie selbst nicht, wurden durch den Veranstalter am Montag, den 05.08.2019, nochmals Aushänge in den jeweiligen Straßen und Hauseingängen, insbesondere an Mehrfamilienhäuser, angebracht. Seite 2 von 7 Das Problem war, dass in den Häusern, wo sich die Briefkästen innerhalb des Gebäudes befinden, der Zugang für den Verteilerdienst nicht gewährleistet ist. Dieses Problem würde sich durch die gewünschte Verschickung über die Deutsche Post AG vermeiden lassen. 2. Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat ergriffen, um wie in der Schriftlichen Anfrage vom 30. Oktober 2018 zugesagten Überwachung eine Optimierung der Anwohnerinformation sicherzustellen? Zu 2.: Bereits im Vorfeld zum Genehmigungsverfahren für das Festival 2019 wurde vom Veranstalter verlangt, den Antragsunterlagen ein entsprechendes Anwohnerkommunikationskonzept mit einem Zeitstrahl und den Entwürfen aller Informationsschreiben beizufügen, d.h., sämtliche Maßnahmen zur Optimierung der Anwohnerinformation wurden in Folge der Nachbetrachtung der Veranstaltung in 2018 bereits in enger Abstimmung bzw. Einflussnahme durch die Behörden / Verwaltung vorgenommen, wie z.B. auch die Durchführung und Örtlichkeit der Anwohnerinformationsveranstaltung. Sowohl die Verwaltung des Olympiaparks, als auch Vertreter der Olympiastadion Berlin GmbH haben an der Anwohnerversammlung am 07.08.2019 teilgenommen. Eingehende Beschwerden und Probleme wurden regelmäßig unmittelbar an den Veranstalter kommuniziert und durch den Veranstalter überprüft und verfolgt, wie z.B. Stichprobenkontrolle des Verteilerdienstes und zusätzliche Aushänge. 3. Inwieweit ist eine alternative Unterbringung für Anwohnende vorgesehen bzw. ausgeweitet worden, wie beurteilt der Senat von Berlin den Grad der Hotelauslastung für das betreffende Wochenende angesichts der Tatsache, dass zeitgleich die Internationale Funkausstellung unweit auf dem Messegelände stattfindet, wie beurteilt der Senat die Hotelpreise an diesem speziellen Wochenende bzw. inwieweit ist zu beobachten, dass die Preise extrem hoch sind bzw. die Hotels weitestgehend ausgelastet sind? Zu 3.: Die in der Fragestellung benannte „alternative Unterbringung“ wird mit der im Genehmigungsbescheid vom 26.08.2019 geregelten „Ersatz-Unterbringung“ gleichgesetzt. Der Genehmigungsbescheid ist im Internet veröffentlicht unter https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.84125 4.php Die Grenzziehung für den Lärmschutzkreis der besonders betroffenen Nachbarschaft im Nahbereich wurde ausgeweitet und erfolgte in diesem Jahr nach Maßgabe eines Beurteilungspegels von 76 dB(A) (im letzten Jahr: 80 dB(A)). Die aktuelle Grenzziehung kann auf der ebenfalls ins Internet eingestellten und zoombaren Karte eingesehen werden: https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/weitere-meldungen/2019/artikel.840223.php Aufgrund der zu erwartenden hohen Hotelauslastung wurde der Bereich, in dem die Veranstalterin die Ersatz-Unterbringungsmöglichkeiten für die berechtigte Anwohnerschaft bereitstellen muss, auf den Berliner Nahverkehrsbereich AB ausgedehnt. Erfahrungsgemäß nimmt nur ein kleiner Teil der Berechtigten die Möglichkeit einer Ersatz-Unterbringung in Anspruch, so dass davon ausgegangen wird, dass die Veranstalterin allen berechtigten Anfragen entsprechen konnte. Seite 3 von 7 Aussagen zum Grad der Hotelauslastung und der Preisentwicklung lassen sich nur rückwirkend für die beiden Großveranstaltungen in 2018 betrachten. Event Hotelpre is EUR (Adr) Auslastu ng (Occ) Adr Wachstum ggü. Vorjahreseventzeitr aum Occ Wachstum ggü. Vorjahreseventzeitr aum Lollapalooza Berlin 2018 101,90 83,8 % 4,1 % 3,5 % IFA Berlin 2018 155,60 92,3 % 2,8 % 3,8 % Gesamtjahresdurchsc hnitt 2018 zum Vergleich 100,00 79,5 % 3,5 % 2,4 % Quelle: Fairmas / Basis 230-236 Hotels / Berlin Beide Events wirken sich demnach auf den Berliner Hotelmarkt aus. Auslastung und Durchschnittsrate liegen zu den Eventzeiträumen über dem Gesamtjahresdurchschnitt, so dass auch für 2019 mit höheren Kosten und einer entsprechenden Hotelauslastung zu rechnen ist. Hinsichtlich der Zimmerpreise musste sich die Veranstalterin daher definitiv auf die höheren Kosten einstellen. Im Rahmen einer von der Veranstalterin bereitgestellten Unterbringung sind diese Kosten vollständig von der Veranstalterin zu tragen. Sofern die Berechtigten sich selbst eine Unterbringung suchen, trägt die Veranstalterin die Kosten nach dem Genehmigungsbescheid bis zur Höhe der durchschnittlich tatsächlich anfallenden Kosten für die bereitgestellten Ersatz-Unterbringungen. Zur Ermittlung werden die tatsächlich eingeholten Reservierungskontingente herangezogen. 4. Inwieweit ist vorgesehen, auch die betreffenden Anwohnenden in Ruhleben als Betroffene zu definieren, wie es von der Bürgerinitiative erbeten wurde? Zu 4.: Alle Anwohnende, die von erheblichen Geräuschbelästigungen betroffen sein werden, wurden als Betroffene betrachtet. Das sind deutlich mehr Menschen als der Berechtigtenkreis für die Ersatz-Unterbringung. Um die erheblichen Geräuschbelästigungen so gering wie möglich zu halten, wurden in diesem Jahr weitere Lärmminderungsmaßnahmen gefordert. So durften die morgendlichen Soundchecks an beiden Veranstaltungstagen erst ab 09:00 Uhr beginnen und waren auf maximal 2 Stunden Dauer pro Veranstaltungstag begrenzt. Darüber hinaus wurde an den beiden Hauptbühnen auf dem Maifeld in diesem Jahr eine Beschallungstechnik eingesetzt, mit der insbesondere die tieffrequenten Lärmimmissionen im Wohnumfeld spürbar gemindert werden sollen. Angesichts dieser Maßnahmen und des Umstands, dass eine derartige Veranstaltung nur an zwei Tagen im Jahr stattfindet, wird für die weiteren Betroffenen von einer noch zumutbaren Belästigung ausgegangen. 5. Welche Bereiche der Anwohnenden zur Schaffung von Ersatzwohnraum sind zusätzlich einbezogen worden? Seite 4 von 7 Zu 5.: Zur Ausdehnung der Ersatz-Ersatzunterbringung gegenüber 2018 wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Damit hat sich die Anzahl der berechtigten Haushalte von ca. 80 im Jahr 2018 auf ca. 1400 im Jahr 2019 erhöht. 6. Inwieweit ist der Olympische Platz Ausweich-Parkplatz für die Funkausstellung bzw. inwieweit beeinträchtigt diese Planung die Verkehrsplanung für das Festival? Zu 6.: Der Olympische Platz diente mit eingerichtetem Shuttle-Service (auch) als Parkplatz für Besucherinnen und Besucher der IFA. Die Verkehrsplanung für das Festival wurde dadurch nicht beeinträchtigt, da die deutliche Mehrheit der Besucherinnen bzw. Besucher des Festivals per ÖPNV anreisen und durch den Veranstalter auch auf allen zur Verfügung stehenden Informationskanälen deutlich darauf hingewiesen wurde, dass im Umfeld des Olympiastadions keine Parkplätze zur Verfügung stehen. 7. Inwieweit berücksichtigt die Verkehrsplanung die Tatsache, dass an dem Wochenende zwei absolute Großveranstaltungen im Westend stattfinden, wo bleibt die Fürsorgepflicht gegenüber den Anwohnenden? Zu 7.: Dem Land Berlin ist bekannt, dass an dem Wochenende mit der Internationalen Funkausstellung und dem Lollapalooza zwei Großveranstaltungen in Westend stattfanden. Es handelte sich dabei um zwei inhäusige Veranstaltungen die in den für die Größe ausgelegten Veranstaltungsflächen durchgeführt wurden. Die Verkehrsplanungen berücksichtigten dies entsprechend. Das Festival „Lollapalooza“ bezeichnet sich selbst als „grünes“ und „autofreies“ Festival. Wie im vergangenen Jahr wird der Großteil der Besucherinnen und Besucher mit dem ÖPNV anreisen. Hierzu hatte der Veranstalter, die FRUHG Festival GmbH & Co. KG, eine detaillierte Kapazitätsberechnung der anreisenden Besucherinnen und Besucher über den ÖPNV, insbesondere im Hinblick auf die gleichzeitig stattfindende Internationale Funkausstellung (IFA), erstellen lassen. Im letzten Jahr sind die Parkplätze beispielsweise in der Trakehner Allee/Olympische Straße am ersten Veranstaltungstag nicht genutzt worden, sodass dieser Bereich am zweiten Veranstaltungstag nicht mehr geöffnet wurde. Parkplätze wurden daher aufgrund der Erfahrungen des Vorjahres und der durch den Veranstalter prognostizierten Anreise in diesem Jahr nicht zur Verfügung gestellt. Der Olympische Platz als Parkfläche stand für Besucherinnen und Besucher des Festivals und der Internationalen Funkausstellung gleichermaßen zur Verfügung. Darüber hinaus gab es für die Festivalbesuchenden in der Hauptanreisezeit von 10:00 bis 15:00 Uhr einen Shuttleverkehr vom S-Bahnhof Westend bis in die Rominter Allee. Dieser sollte ebenfalls zur Entlastung des Verkehrsraumes im Bereich Olympiastadion beitragen. Gäste der IFA konnten einen Shuttleverkehr von der Olympischen Straße bis zur Messe Berlin nutzen. Das Einrichten einer Anwohnerschutzzone war aus diesen Gründen nicht erforderlich. Um dem geringen Beschwerdeaufkommen bezüglich des Parkplatz-Such-Verkehrs aus dem letzten Jahr Rechnung zu tragen, wurden die polizeilichen Verkehrsmaßnahmen, nicht zuletzt auch wegen der parallel stattfindende IFA, angepasst. Der Nahbereich des Olympiastadions wurde durch motorisierte Dienstkräfte des polizeilichen Verkehrsdienstes bestreift. Diese Maßnahme diente vorrangig der Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Ahndung von Seite 5 von 7 Ordnungswidrigkeiten in der Angerburger Allee, im Dickensweg und im Stendelweg. Darüber hinaus wurde ein Verkehrseingreifkommando für unvorhergesehene Verkehrsstörungen bereitgehalten. Für den Bereich der IFA waren für die An- und Abfahrt ebenfalls polizeiliche Verkehrskräfte vorgesehen. 8. Welche Gespräche mit welchen Ergebnissen wurden in Vorbereitung des Festivals geführt, um ein Kombiticket zu realisieren, wie bewertet der Senat die Auffassung, dass die Veranstalter bei einem Eintritt von 84,50 € ein Kombiticket für 1,50 € pro Fahrt als Gewinnreduzierung betrachten und ihnen offensichtlich die Anliegen der Anwohnenden egal sind? Zu 8.: Zum Abschluss eines Kombitickets fanden zwischen dem Veranstalter, der BVG und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mehrere Gespräche statt. Das Nichtzustandekommen eines Kombitickets resultierte daraus, dass kein Einvernehmen bzgl. der Preisgestaltung des Kombitickets erzielt werden konnte. Da der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine Zahlen zum Gewinn der Veranstaltung Lollapalooza vorliegen, können auch keine Aussagen über mögliche Gewinnreduzierungen getroffen werden. 9. Auf welcher Grundlage wäre es möglich gewesen, den Einsatz eines Kombitickets vertraglich für die Durchführung des Festivals festzuschreiben, warum ist es nicht passiert und wie bewertet der Berliner Senat Aussagen des Chefs der Berliner S-Bahn, dass dazu nur der Wille des Berliner Senats nötig wäre, um ein Kombiticket verpflichtend zu machen? Zu 9.: Das Land bemüht sich grundsätzlich mit den Veranstaltern Kombitickets auszuhandeln. Es obliegt letztendlich jedoch jedem Veranstalter selbst, ob er ein solches Ticket zugunsten seiner Besucher anbietet oder nicht. Eine vertraglich verbindliche Regelung wäre nur im Fall eines im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) einheitlich festgelegten Kombiticketpreises für Großveranstaltungen möglich. Dies gibt es bisher jedoch nicht. Ziel eines Kombitickets ist es grundsätzlich, die Besucherinnen bzw. Besucher von der Nutzung des PKWs abzuhalten und die Nutzung des ÖPNV zu fördern. Da die Festivalbesucherinnen bzw. Festivalbesucher überwiegend den ÖPNV ohnehin nutzen und deshalb bereits über Tickets (z.B. VBB Monatskarte, Welcome Card, City Tour Card etc.) verfügen, ist es nicht erforderlich zusätzlich noch verpflichtende Kombitickets einführen. 10. Welche Konsequenzen hat der Berliner Senat ergriffen, um eine weitere Verletzung von Lärmimmissionen wie im letzten Jahr zu verhindern, welche Konsequenzen drohen dem Veranstalter bei einer weiteren Verletzung der Auflagen für die Lärmimmissionen? 11. Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat ergriffen, um insbesondere im Rahmen des Soundchecks für die Einhaltung der Lärmschutzwerte Sorge zu tragen? Zu 10. und 11.: Wie in Frage 4 dargestellt, wurden die Soundchecks gegenüber 2018 zeitlich beschränkt. 2018 begann der Soundcheck am Samstag nach 8:00 Uhr entgegen der Einweisung der Tontechniker am Vortag durch die Veranstalterin mit hoher Lautstärke. Allerdings wurden dadurch die zeitlichen Vorgaben nicht verletzt und die im Genehmigungsbescheid vorgegebenen Beurteilungs- und Maximalpegel nur geringfügig überschritten. Wegen eines gerichtlich anerkannten Messabschlags von 3 Seite 6 von 7 dB bei Überwachungsmessungen kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren im Regelfall erst bei Überschreitungen von über 3 dB eingeleitet werden. Ordnungswidrigkeiten können bei Verstößen gegen die Nebenbestimmungen gem. LImSchG mit Geldbußen bis zu 50.000 € geahndet werden. Es wurde jedoch davon ausgegangen, dass sich ein derartiger Beginn der Soundchecks nicht wiederholt. Die messtechnische Überwachung der einzuhaltenden Beurteilungs- und Maximalpegel durch eine nach § 29 b BImSchG bekannt gegebene Messstelle war wie im letzten Jahr über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung inkl. Soundchecks vorgeschrieben. 12. Wie sehen die konkreten Eingriffsmöglichkeiten aus, von denen in der Anfrage aus dem Dezember 2017 die Rede war, und wann ist der Senat bereit, im Sinne der Anwohnenden zu handeln, inwieweit haben sich die Orte der Lärmmessung im Vergleich zum letzten Jahr geändert? Zu 12.: Die messtechnische Überwachung der im Umfeld des Veranstaltungsortes entstehenden Geräuschimmissionen erfolgte während der laufenden Veranstaltung inkl. Soundchecks durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer nach § 29 b BImSchG bekannt gegebenen Messstelle. Diese überwachten laufend die Einhaltung der vorgegebenen Beurteilungs- und Maximalpegel und machten bei Bedarf entsprechende Vorgaben zur Beschallung. Die Messorte wurden im Vergleich zum letzten Jahr nicht geändert. 13. Warum sind die Grenzwerte für den Lärm in Berlin höher als im Land Brandenburg, obwohl wir in einer Stadt mit immensen Anwohnerkonflikten wohnen und es sich beim Land Brandenburg um einen Flächenstaat handelt? Zu 13.: Der Genehmigungsbescheid der Gemeinde Hoppegarten vom 25.08.2017 lässt während des Bühnenbetriebs für den im Bescheid benannten Immissionsort Beurteilungspegel von bis zu 70 dB(A) zu. Aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg OVG 11 S 66.17 vom 08.07.2017 ergibt sich, dass damit für einen stärker betroffenen Immissionsort tatsächlich ein Beurteilungspegel von 80 dB(A) zugelassen wurde. Der Genehmigungsbescheid für das Lollapalooza 2019 lässt für den Bühnenbetrieb Beurteilungspegel von über 75 dB(A) tags zu. In Brandenburg und in Berlin werden unterschiedliche landesrechtliche Regelungen angewandt. Im Land Brandenburg wird eine Freizeitlärm-Richtlinie herangezogen, die als Anhang zu einer ministeriellen Leitlinie vom 12.08.1996 veröffentlicht wurde. Diese Leitlinie beruht auf einer Empfehlung des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 04.05.1995. Als Empfehlung der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) gilt mittlerweile die Freizeitlärm-Richtlinie der LAI vom 06.03.2015. Mit dieser neuen Richtlinie wird festgestellt, dass bei Veranstaltungen im Freien die üblichen Immissionsrichtwerte trotz aller verhältnismäßigen technischen und organisatorischen Lärmminderungsmaßnahmen wegen der erforderlichen Mindestversorgungspegel nicht eingehalten werden können und daher Überschreitungen eines Beurteilungspegels von 70 dB(A) tags zugelassen werden können. In der Verwaltungspraxis des Landes Berlin wird schon seit langem entsprechend verfahren. Seite 7 von 7 14. Wie sahen die Sicherheitsauflagen für die Veranstalter (Innere Sicherheit) im letzten Jahr aus und inwieweit haben sich die Auflagen in diesem Jahr verändert? Zu 14.: Durch den Veranstalter wurde im letzten Jahr ein Sicherheitskonzept erstellt, welches durch die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr geprüft und anschließend ein Einvernehmen darüber erzielt wurde. Das Sicherheitskonzept umfasste u.a. Verantwortlichkeiten, Veranstaltungsbeschreibung, besondere Wege und Flächen, Szenarien sowie Maßnahmenbeschreibungen. Im Rahmen dieser Prüfung hatte die Polizei Berlin Ergänzungen/Änderungen zur Vorabversion des Sicherheitskonzeptes für dieses Jahr dem Veranstalter bereits übermittelt und somit Einfluss auf die innere Sicherheit der Veranstaltung genommen. Veränderungen zum letzten Jahr waren durch den Veranstalter bereits selbständig vorgenommen worden, so wurde z.B. ein laserbasiertes Zählsystem zum Einlass in den Innenraum des Olympiastadions installiert und eine Teilöffnung der Blöcke im Olympiastadion vorgenommen, um eine Mengenproblematik wie im letzten Jahr zu vermeiden. Zusätzlich wurde die Entfluchtungssituation aus dem Bereich Infield vom Veranstalter optimiert. 15. Wie sah das Sicherheitskonzept für die äußere Sicherheit der Veranstaltung im letzten Jahr aus und welche Veränderungen sollen in diesem Jahr greifen, wie sieht die allgemeine Gefährdungseinschätzung für die Veranstaltung aus? Zu 15.: Im letzten Jahr wurde die äußere Sicherheit u.a. durch das Bereitstellen von polizeilichen Eingreif- und Raumschutzkräften gewährleistet. Darüber hinaus wurden an den Zufahrten zu den Eingängen Olympischer Platz, Coubertinplatz sowie Zugang zum Reiterstadion zur Jesse-Owens-Allee/Passenheimer Straße Fahrzeugsperren zur Verhinderung von sogenannten Überfahrtaten aufgestellt. An den Zufahrtsstraßen zum Festivalgelände wurden polizeiliche Verkehrskräfte bereitgehalten, um ein unberechtigtes Einfahren von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zu unterbinden. Auch in diesem Jahr wurden polizeiliche Eingreifkräfte bereitgehalten und Veranstaltungsschutzkräfte auch außerhalb des Stadions für den Bereich des Kassenvorplatzes eingesetzt. Das Konzept der Verkehrssperren wurde optimiert, und an allen Eingängen zum Festivalgelände wurden Maßnahmen zur Verhinderung von sogenannten Überfahrtaten getroffen. Zusätzlich wurden auf der Umfahrung des Olympischen Platzes Betonquader zur Geschwindigkeitsreduzierung errichtet. Darüber hinaus wurde eine Verkehrsaufklärung zum Melden von verdächtigen Pkw und Lkw eingesetzt und eine Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter/innen des Sicherheitsdienstes gefordert. Zum Festival Lollapalooza lagen keine konkreten Gefährdungserkenntnisse vor. Berlin, den 13. September 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport