Drucksache 18 / 20 866 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) und Kurt Wansner (CDU) vom 30. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. September 2019) zum Thema: Es war einmal… Geschichten oder Fakten um das Haus in der Rigaer Straße 94 und Antwort vom 13. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) und Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20866 vom 30. August 2019 über Es war einmal… Geschichten oder Fakten um das Haus in der Rigaer Straße 94 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Treffen Medienberichte zu, wonach sich der Eigentümer des Hauses Rigaer Straße 94 bereits Ende letzten Jahres sowohl an die Polizei als auch an das Bezirksamt gewandt haben soll und sowohl um Schutz durch die Polizei als auch zum Einschreiten aus bauordnungsrechtlicher Sicht gebeten haben soll? 2. Wenn ja: wie erklärt sich der Senat die Aussage des Innensenators in der Sendung „Abendschau“ vom 26.08.2019, wonach seit zwei Jahren erfolglos versucht werde, mit dem Eigentümer zwecks Erwerbs des Grundstücks in Kontakt zu treten, dies aber nicht gelinge, weil der Eigentümer sich verberge? 3. Treffen weitere Medienberichte zu, dass dieses Hilfeersuchen des Eigentümers abgelehnt und andere Hilfeersuchen des Eigentümers gegenüber Polizei und Bezirksamt, insbesondere hinsichtlich eines Einschreitens zur Schaffung von bauordnungsrechtlich ordnungsgemäßen Zuständen (z. Bsp. Brandschutz) in dem Haus Rigaer Straße 94 abgelehnt oder gar nicht beantwortet wurden? 4. Wenn ja: wie viele Hilfeersuchen waren betroffen und was waren jeweils die Gründe dafür? 5. Wie erklärt sich der Senat vor diesem Hintergrund die Aussage des Innensenators in der Sendung „Abendschau“ vom 26.08.2019, dass es eines Eigentümers bedürfe, der die Polizei bzw. Ordnungsbehörden (wörtlich „uns“) rufen und ins Haus lassen müsse, um das rechtssichere Handeln der Polizei zu ermöglichen? Zu 1., 2., 3., 4. und 5.: Als Eigentümer des Mehrfamilienhauses Rigaer Str. 94 ist dem Senat eine Gesellschaft mit Sitz in London bekannt. Ob und wie sich die in den Medien anonymisiert dargestellte Person in die Eigentümerstruktur einordnet, ist gegenwärtig Seite 2 von 3 noch nicht bekannt. Die Korrespondenz der Polizei Berlin wurde ausschließlich mit der jeweils verantwortlichen Hausverwaltung für des Objekt Rigaer Straße 94 oder über die Rechtsanwälte der Eigentümerseite geführt. Der Geschäftsführer/Direktor der Gesellschaft oder deren Gesellschafter selbst sind bislang nicht mit dem Senat in Kontakt getreten. Der bisher tätige Rechtsanwalt konnte in zwei Verfahren vor dem Landgericht Berlin die Vertretungsbefugnis für die Eigentümergesellschaft nicht nachweisen. Aus diesem Grund hat das Landgericht Berlin die erhobenen Räumungsklagen für die Räume der „Kadterschmiede“ im Haus Rigaer Str. 94 in beiden Verfahren abgewiesen. Am 31. Mai 2016 erreichte die Polizei Berlin erstmalig ein Schutzersuchen über den Rechtsbeistand des Eigentümers. Am 22. Juni 2016 haben daraufhin Dienstkräfte der Polizei Berlin handwerkliches Fachpersonal des Eigentümers im Objekt Rigaer Str. 94 vor rechtswidrigen Angriffen geschützt. Am 23. November 2018 erreichte die Polizei Berlin ein zweites Schutzersuchen des Rechtsbeistandes des Eigentümers, in dem dieser angab, bauordnungsrechtliche Mängel durch handwerkliches Fachpersonal beseitigen lassen zu wollen. Eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung seitens des für das Bauordnungsrecht zuständigen Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg lag der Polizei Berlin jedoch zu keiner Zeit vor. Das Schutzersuchen wurde daher mit Schreiben vom 10. Januar 2019 unter Hinweis auf den zivilen Rechtsweg durch die Polizei ablehnend beschieden. 6. Welche Versuche hat der Senat wann, wie und mit wem unternommen, um den Kontakt zu dem Eigentümer des Grundstückes in der Rigaer Straße 94 herzustellen? Zu 6.: Der Senat hat neben den bestehenden Verbindungen der Polizei Berlin zur Hausverwaltung beziehungsweise zu den Rechtsbeiständen der Eigentümergesellschaft keine weiteren Ansprechpartner identifizieren können. 7. Wie erklärt sich der Senat, dass es einem Mitglied des Abgeordnetenhauses und Medienvertretern nunmehr offenbar innerhalb weniger Tage möglich war, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten und dieser beklagt, er werde von der Polizei und dem Bezirksamt im Stich gelassen, weil nichts unternommen werde? Zu 7.: Ob es sich bei der in den Medien anonymisiert dargestellten Person tatsächlich um einen Gesellschafter oder Vertreter der Eigentümergesellschaft handelt, ist gegenwärtig noch nicht bekannt. 8. Welche Untersuchungen durch die Polizei und/oder das Bezirksamt gab es wann und mit welchem Ergebnis zur Frage der Einhaltung der Vorschriften des Brandschutzes in der Rigaer Straße 94 und der angrenzenden Gebäude und wer hatte davon Kenntnis? Zu 8.: Im Nachgang eines Polizeieinsatzes informierte die Polizei Berlin das zuständige Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mit Schreiben vom 5. Februar 2016 über den Verdacht des Verstoßes gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften. Mit Schreiben vom 20. Juni 2017 teilte die Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg mit, dass keine Hinweise, Indizien oder Informationen vorlägen, die ein behördliches Seite 3 von 3 Einschreiten rechtfertigen würden. So seien die durch die Polizei Berlin festgestellten Mängel bereits Ende März 2016 im Rahmen einer ausführlichen Beurteilung eines geprüften Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz widerlegt worden. Des Weiteren habe auch der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister keine Mängel festgestellt. Im Rahmen der Vollstreckung eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses am 15. November 2018 wurde wegen vorgefundener baulicher Veränderungen im Haus, die augenscheinlich den Normen des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes widersprachen, erneut das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg durch die Polizei informiert. Dieses nahm durch einen Vertreter des zuständigen Fachbereichs Bau- und Wohnungsaufsicht die Feststellungen der Polizei Berlin selbst in Augenschein. 9. Was gedenkt der Senat vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung konkret zu unternehmen, um die Situation vor Ort endlich zu befrieden und für rechtskonforme Zustände zu sorgen? Zu 9.: Die Polizei nutzt bei der Bekämpfung von Straftaten auch im Umfeld des Hauses Rigaer Str. 94 konsequent alle Möglichkeiten zur Prävention, zur Gefahrenabwehr aber auch zur Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung der Täterinnen und Täter. An kriminalitätsbelasteten Orten wie der Rigaer Straße ist die Zahl verfügbarer Dienstkräfte Tag und Nacht höher als in anderen Bereichen. Die Prüfung und gegebenenfalls Wiederherstellung bauordnungsrechtlicher Zustände obliegt dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Berlin, den 13. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport