Drucksache 18 / 20 869 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 01. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. September 2019) zum Thema: Öffentliche Termine des Innensenators und Antwort vom 18. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20869 vom 01. September 2019 über Öffentliche Termine des Innensenators ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Am 23.08.2019 soll es gegen 10:40 Uhr im Rahmen eines PR- und Fototermins des Innensenators, bei dem dieser vom Parlament aus Steuermitteln finanzierte Fahrzeuge an die Berliner Feuerwehr „übergeben“ haben soll, zu einem Zwischenfall mit einem freien Journalisten gekommen sein. Trifft es zu, dass der Senator für Inneres und Sport am 23.08.2019 an einer solchen Veranstaltung teilgenommen hat? Zu 1.: Der Senator für Inneres und Sport hat am 23. August 2019 vor dem Schloss Charlottenburg an einem Termin teilgenommen, der laut Presseeinladung als „gemeinsame Vorstellung von zehn neuen Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeugen (LHF) durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Berliner Feuerwehr“ angekündigt war. Anwesend waren neben Journalistinnen und Journalisten auch diverse Vertreterinnen und Vertreter der Berliner Feuerwehr sowie – aufgrund des öffentlichen und frei zugänglichen Platzes – interessierte Bürgerinnen und Bürger. 2.) Haben der Innensenator oder einer seiner Sprecher in diesem Zusammenhang von einer Übergabe durch den Senator gesprochen bzw. geschrieben? Falls ja, inwiefern findet eine „Übergabe“ statt, wenn der Innensenator als Vertreter der Exekutive aus Haushaltsmitteln – also Mitteln des Souveräns, vertreten durch das Parlament - angeschaffte Fahrzeuge der Exekutive präsentiert? Zu 2.: Der Innensenator hat als Ressortverantwortlicher in seiner Rede auf die erzielten Verbesserungen bei der Berliner Feuerwehr hingewiesen, zu denen auch die Fahrzeug-Neuanschaffungen gehören. Seite 2 von 3 3.) Hat es gegen oder nach dem Ende der Veranstaltung eine (verbale oder nonverbale) Interaktion zwischen dem Innensenator und einem ihm von Person bekannten freien Journalisten gegeben? Welcher Art genau? Hat der Innensenator mit einer Äußerung auf den Journalisten reagiert? Wenn ja, mit welcher? Stand diese insbesondere im Zusammenhang mit der bisher jährlich schlechteren Situation beim Notruf der Berliner Polizei? Zu 3.: Nach Ende der Veranstaltung trat unvermittelt eine der Polizei Berlin einschlägig bekannte Person an den Senator heran, ohne sich als Journalist erkennen zu geben. Die Person stellte sich nicht persönlich vor, sondern fragte lautstark direkt und ohne Erläuterung des Zusammenhangs nach der Notrufrufsituation bei der Polizei Berlin. Dabei bedrängte er den Innensenator verbal und physisch, so dass die Personenschützer des Innensenators eingreifen mussten. Der Senator hat gegenüber der Person mehrfach deutlich gemacht, dass er in dieser Art und Weise kein Gespräch führen werde. Auch nach der klaren Gesprächsabsage hat die Person den Innensenator weiter bedrängt. 4.) Trifft es zu, dass auf Veranlassung oder jedenfalls mit Billigung des Innensenators der Journalist durch uniformierte Polizeibeamte aufgefordert wurde, keine Videoaufnahmen des Innensenators in der Öffentlichkeit zu fertigen? Mit welchem Wortlaut? Zu 4.: Nein, das trifft nicht zu. 5.) Falls ja, auf welcher Tatsachen- und welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese Aufforderung? Zu 5.: Entfällt. Siehe Antwort zu 4. 6.) Wo sind die Jahresberichte über „mögliche Verletzungen der Pressefreiheit“, die die Koalition auf Seite 126/127 der auf der Webseite der Senatskanzlei zu findenden „Koalitionsvereinbarung “angekündigt hat, online zu finden? 7.) Was ist mit „neuen Strukturen journalistischen Arbeitens“ in dieser Vereinbarung gemeint? Bezieht sich das zum Beispiel auf freie (Video)Journalisten und Blogger? 8.) Wer/welche Stelle erstellt die Jahresberichte im Sinne der Frage zu 6)? Bewertet diese Stelle den Vorfall als „mögliche Verletzung der Pressefreiheit“? Falls ja, weshalb? Falls nein, weshalb nicht? Zu 6. bis 8.: Aufgrund der Vielzahl der bereits verfügbaren Studien zum Thema Pressefreiheit und Redaktionsgeheimnis wurde und wird ein „Jahresbericht Pressefreiheit und Redaktionsgeheimnis“ nicht beauftragt. Insbesondere kann auf die aktuelle, im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellte und im August 2019 veröffentlichte Studie zu präventiven Anwaltsstrategien gegenüber Medien“ von Tobias Gostomzyk und Daniel Moßbrucker oder auch auf die Jahresberichte von Reporter ohne Grenzen verwiesen werden. Insofern werden auch „neue Strukturen journalistischen Arbeitens“ nicht untersucht. Dies ist die Erkenntnis aus einem Fachgespräch auf Einladung der Senatskanzlei am 09. Oktober 2018, bei dem auch die ersten Ergebnisse der oben genannten Studie im Roten Rathaus präsentiert worden waren. Seite 3 von 3 Da von der Beauftragung eines Jahresberichts abgesehen wurde, erübrigt sich die Antwort zu Frage 8. Berlin, den 18. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport