Drucksache 18 / 20 870 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 01. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. September 2019) zum Thema: Sportförderung in Berlin II und Antwort vom 16. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 870 vom 01.09.2019 über Sportförderung in Berlin II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Welche Mittel aus dem Haushalt des Senats oder nachgelagerter Behörden hat der Sport Club Siemensstadt Berlin e.V. in den Jahren 2011 bis 2018 und welche bisher in 2019 erhalten? Bitte aufschlüsseln nach Haushaltstitel und konkreter Bezeichnung sowie ggf. Zweckbindung. Auf welcher Grundlage werden diese Mittel bemessen? Zu 1.: Die nachgefragten Angaben sind in den nachfolgenden Übersichten dargestellt. Es handelt sich um Zuwendungen nach § 15 Sportförderungsgesetz – SportFG - i. V. m. den §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung – LHO -. Haushaltsjahr Bewilligungsbetrag Titel Kapitel 0510 Zweck 2011 896.800 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 2012 929.200 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 2013 985.900 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 169.200 € 68490 Sanierung der Böden Sporthalle, Gymnastikhalle und Turnschuhgang 2014 980.300 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 2015 974.100 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 76.000 € 68419 Sanierung der Trinkwasserversorgung nach Gefährdungsanalyse 2016 993.000 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 55.000 € 68419 Sanierung Turnhallenboden 2017 1.100.000 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen Seite 2 von 4 Haushaltsjahr Bewilligungsbetrag Titel Kapitel 0510 Zweck 2018 1.144.500 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 290.000 € 68419 Ersatz der Flutlichtanlage 2019 1.235.500 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 296.000 € 68490 Sanierung der Tennisplätze Weitere Förderungen über den Landessportbund Berlin – LSB-: Haushaltsjahr Übungsleiterzuschüsse Masterplan Fairtrade Berlin hat Talent 2011 15.431 € - - - 2012 10.076 € - - - 2013 7.370 € - - - 2014 10.442 € - - - 2015 12.091 € - - - 2016 13.699 € 2.834 € - 1.500 € 2017 15.143 € 405 € - 930 € 2018 19.366 € - 1.068 € - Die Fördermittel werden aktuell aus Kapitel/Titel 0510/68419 geleistet. 2.) Welche Mittel aus dem Haushalt des Senats oder nachgelagerter Behörden hat der TSV GutsMuths 1861 e.V. in den Jahren 2011 bis 2018 und welche bisher in 2019 erhalten? Bitte aufschlüsseln nach Haushaltstitel und konkreter Bezeichnung sowie ggf. Zweckbindung. Auf welcher Grundlage werden diese Mittel bemessen? Zu 2.: Die nachgefragten Angaben sind in den nachfolgenden Übersichten dargestellt. Es handelt sich um Zuwendungen nach § 15 Sportförderungsgesetz – SportFG - i. V. m. den §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung – LHO -. Haushaltsjahr Bewilligungsbetrag Titel Kapitel 0510 Zweck 2011 441.200 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 2012 448.800 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 2013 428.600 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 2014 383.200 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 2015 357.800 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 253.400 € 469.700 € 68419 68490 Sanierung Laufbahn, Segmente, Kleinfeld 2016 399.400 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 157.300 € 68419 Sanierung Laufbahn, Segmente, Kleinfeld (Restkosten) 2017 481.493 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 100.825 € 68419 Sanierung Rasenspielfeld Seite 3 von 4 Haushaltsjahr Bewilligungsbetrag Titel Kapitel 0510 Zweck 2018 452.673 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 171.460 € 68419 Sanierung Sporthallenboden 2019 442.462 € 68419 Laufende Betriebskosten und Instandhaltungen 75.000 € 68490 Sanierung Sanierung/Erneuerung mobile Trennwände Weitere Förderungen über den LSB: Haushaltsjahr Übungsleiterzuschüsse Hauptberufliche Verwaltungskräfte Bundesligistenförderung 2011 6.065 € 8.356 € 15.000 € 2012 7.596 € 8.256 € - 2013 8.692 € 8.511 € - 2014 6.858 € 7.860 € - 2015 7.177 € 7.723 € - 2016 6.541 € 7.705 € - 2017 7.615 € 7.739 € - 2018 8.000 € 9.000 € - Die Fördermittel werden aktuell aus Kapitel/Titel 0510/68419 geleistet. 3.) Wie viele Mitglieder haben diese Vereine jeweils und welche besondere Infrastruktur wird von diesen betrieben? 4.) Weshalb und seit wann wird diese Infrastruktur durch die Vereine betrieben? Zu 3. und 4.: Mitglieder Stand 01.01.2019 SC Siemensstadt 6.469 TSV GutsMuths 2.768 Die Nutzungsverträge für die Sportanlagen wurden unter Berücksichtigung der damals noch zu realisierenden Baumaßnahmen in 1983 (SC Siemensstadt) und in 1984 (TSV GutsMuths) geschlossen. Beiden Vereinen ist durch Nutzungsvertrag die jeweilige errichtete Sportanlage zum Betrieb überlassen worden. Die Einweihung der Freizeit Sportanlage „Sport Centrum Siemensstadt“ erfolgte am 01.06.1984, die des „Turnund Freizeitzentrums Wullenweberwiese“ am 30.08.1986. Neben dem Vereinssport hat dabei der Verein den Schulsport sicherzustellen und Sportangebote für Nichtmitglieder anzubieten. In diesem Zusammenhang werden Ihnen vom Land Berlin mit Zuwendungsmitteln die laufenden Betriebskosten für die Sportanlagen finanziert, sofern sie nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Vergleichbare Anlagen gibt es nicht. Seite 4 von 4 5.) Welche Aufwendungen entstehen den Vereinen zusätzlich für den Betrieb der jeweiligen Infrastruktur, die nicht durch das Land Berlin ersetzt werden, sondern vom jeweiligen Verein getragen werden müssen? Zu 5.: Keine. Berlin, den 16. September 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport