Drucksache 18 / 20 882 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 03. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2019) zum Thema: Politische Neutralität der Berliner Verkehrsbetriebe und Antwort vom 19. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 882 vom 03. September 2019 über Politische Neutralität der Berliner Verkehrsbetriebe ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. Vorbemerkung des Abgeordneten: Laut einer Pressemeldung des „Tagesspiegel-Newsletter Lichtenberg“ vom 02.09.19 soll die BVG- Geschäftsführerin Sigrid Nikutta bei einer Veranstaltung die Konzepte zur sogenannten „Verkehrswende “ des gegenwärtigen Senats in Berlin öffentlich beworben und unterstützt haben. 1. Aufgrund welcher Studien kann die BVG garantieren, dass das Berliner Stromnetz den vom Senat favorisierten Ausbau des Straßenbahnnetzes und den großflächigen Einsatz von E-Bussen dauerhaft gewährleisten kann? Welche Kosten-Nutzenrechnungen existieren hierzu? 2. Ist die BVG neuerdings für den Ausbau von Radwegen zuständig? Wenn ja, auf welcher Grundlage ? Wenn nein, warum werden Radwege von der BVG öffentlich beworben? 3. Liegt es im Zuständigkeitsbereich der BVG, die Einwohner Berlins von der Abschaffung ihres privaten PKW zu überzeugen? 4. Beziehen sich die Hauptaufgaben der BVG auf das Bewerben konzeptioneller verkehrspolitischer Ziele des gegenwärtigen Senats oder eher auf die Bereitstellung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin? 5. Wie beurteilt die BVG ihre Öffentlichkeitsarbeit im Bereich politischer Konzepte zur sogenannten „Verkehrswende“ des gegenwärtigen Senats? Hält die BVG sich hier für zuständig? Zu 1. bis 5.: Die BVG wahrt die parteipolitische Neutralität. Mit der Strategie „#Berlin SteigtUm“ hat die BVG die Stärkung des Umweltverbunds, nachhaltige Mobilität und den Umstieg vom Individualverkehr auf den ÖPNV als klare Unternehmensziele - 2 - festgelegt. Es gehört daher zum Selbstverständnis der BVG, sich als öffentliches Unternehmen für diese Ziele und eine Mobilitätswende in Berlin einzusetzen. 6. Wie beurteilt der Senat die Öffentlichkeitsarbeit der BVG im Bereich politischer Konzepte zur sogenannten „Verkehrswende“? Hält der Senat die BVG hier für zuständig? 7. Wie will der Senat zukünftig gewährleisten, dass die BVG sich als Landesbetrieb politisch neutral verhält, sich auf ihre Kernaufgabe konzentriert und das Bewerben politischer Konzepte denjenigen überlässt, die hierfür zuständig sind? Zu 6. und 7.: Seitens des Senats gibt es für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit keine Vorgaben für die Vorständinnen und Vorstände sowie die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der landeseigenen Unternehmen. Insofern liegen öffentliche Äußerungen in deren Ermessen. Der Senat von Berlin bekennt sich zu einer Verkehrspolitik, die das Mobilitätsverhalten in der Stadt verändern wird. Dem öffentlichen Personennahverkehr unter Berücksichtigung intermodaler Verkehrsnutzung kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Der Senat erwartet daher, dass die politische Grundausrichtung, wie sie u.a. im Rahmen des Berliner Mobilitätsgesetzes vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, auch von seinen Landesunternehmen vertreten wird. Berlin, den 19. September 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe