Drucksache 18 / 20 889 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 04. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2019) zum Thema: Mobilitätshubs (III) und Antwort vom 18. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 20 889 vom 04. September 2019 über Mobilitätshubs (III) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu den Fragen 1 bis 6 um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Liegt mittlerweile eine detaillierte Kostenermittlung für Mobilitätshubs vor? Frage 2: Wie hoch waren die Kosten für die bisher fertiggestellten Mobilitätshubs? Antwort zu 1 und 2: Die BVG führt dazu aus: „Eine detaillierte Kostenermittlung liegt noch nicht vor, denn die ersten Mobilitätshubs wurden in Kooperation mit Flächenpartnern erstellt, die die Stellplätze mietfrei zur Verfügung stellen und im Zuge der Forschungs- und Entwicklungskooperation bestimmte Bau- und Betriebsleistungen übernommen haben.“ Frage 3: Wann und wo werden die nächsten Mobilitätshubs errichtet? 2 Antwort zu 3: Die BVG führt dazu aus: „Der vierte Mobilitätshub ist für den MetroTram-Knotenpunkt Landsberger Allee/Petersburger Straße für Herbst 2019 geplant. Zu weiteren Standorten sind wir mit zahlreichen Interessenten im Gespräch.“ Frage 4: Mit welchen Bezirksämtern laufen aktuell Gespräche über die Errichtung von Mobilitätshubs? Antwort zu 4: Die BVG führt dazu aus: „Sondernutzungsanträge wurden eingereicht bei den Bezirken Charlottenburg- Wilmersdorf, Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg. Die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Pankow und Spandau haben sich an die BVG gewandt und Interesse an Mobilitätshubs signalisiert.“ Frage 5: Mit welchen weiteren Akteuren führt die BVG zurzeit Gespräche über die Errichtung von Mobilitätshubs? Antwort zu 5: Die BVG führt dazu aus: „Es haben sich zahlreiche Projektentwickler, Wohnungsbaugesellschaften und Kommunalunternehmen an die BVG gewandt und Interesse an Mobilitätshubs geäußert — insbesondere für autoarme Neubauquartiere, Arbeits-, Forschungs- und Bildungsstandorte.“ Frage 6: Bei welchen neuen Stadtquartieren wird derzeit die Einrichtung von Mobilitätshubs geprüft? Antwort zu 6: Die BVG führt dazu aus: „Aktuell fortgeschritten sind die Gespräche zur Erschließung des Neubaugebietes Waterkant.“ Frage 7: Wie unterstützt der Senat die BVG bei der Planung und Einrichtung von Mobilitätshubs? Antwort zu 7: Der Senat steht dem Vorhaben, die Auswirkungen auf Verkehr und Nutzungsverhalten von Mobilitätsstationen in Pilotprojekten zu untersuchen, grundsätzlich positiv gegenüber. Mobilitätsstationen können die intermodale Verknüpfung verschiedener Verkehrsangebote 3 verbessern und damit ein wichtiger Bestandteil für die Mobilitätswende werden. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) nimmt hier insbesondere eine beratende und koordinierende Rolle ein. Das Thema Flächenverfügbarkeit für Mobilitätsstationen liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. Daher ist keine zentrale Anlaufstelle bei der Senatsverwaltung vorgesehen. Damit relevante Erkenntnisse gewonnen werden können, ist eine Begleitung der Pilotprojekte von SenUVK vorgesehen. Zudem untersucht SenUVK welche Anforderungen aus gesamtstädtischer Sicht an die Auswahl, Planung und Ausgestaltung von Mobilitätshubs zu stellen sind. Berlin, den 18. September 2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz