Drucksache 18 / 20 892 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 04. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2019) zum Thema: Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 und Flächenverbrauch und Antwort vom 18. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 20892 vom 04.09.2019 über Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 und Flächenverbrauch Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf wie vielen Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz werden im Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP Wohnen) Wohnbaupotenziale ausgewiesen, für die bis 2021 zu prüfen ist, ob der Wohnungsbau auf anderen Flächen möglich ist (bitte die Namen der Kleingartenanlagen und die Größe der Flächen auflisten)? Antwort zu 1: Für folgende Kleingartenanlagen, die im StEP Wohnen 2030 als Wohnbauflächen enthalten sind, ist ein Prüfauftrag vorgesehen: Kleingartenanlage Fläche in ha Am Steinberg 2,6 Grüne Wiese 7,1 Straße vor Schönholz 1,1 Bornholm II 6,6 Am Hohenzollerndamm 3,8 Kreuztal 3,1 Sorgenfrei 1,4 Am Heidekampgraben 2,6 Fortuna 2,3 Am Mississippi 1,2 Parkstraße 3,5 Mariengrund 2,9 Paulsborn-Kudowa 0,8 Wiesbaden (landeseigener Teil) 0,4 Am Fenn 0,7 Durlach 0,4 Friedenstal 1,2 Wilhelmsruh 1,1 2 Alte Sternwarte 1,5 Forsthausallee 1,6 Frage 2: Werden im StEP Wohnen auf ehemaligen Friedhofsflächen Wohnbaupotenziale ausgewiesen (wenn ja, bitte die Namen der ehemaligen Friedhofsflächen und die Größe der Flächen auflisten)? Antwort zu 2: Im StEP Wohnen 2030 sind Wohnbauflächen enthalten, die in der Vergangenheit für Friedhofszwecke vorgesehen waren, zumeist zur Erweiterung von Friedhöfen. Dabei handelt es sich um Teilflächen folgender Friedhöfe: Friedhof Teilfläche in ha evang. St.-Johannes-Evangelist-Kirchhof (Teilfläche) 3,8 evang. Friedhof Nordend (Teilfläche) 4,0 evang. Georgen-Parochial-Friedhof III (Teilfläche) 4,4 evang. Segens-Friedhof (Teilfläche) 2,0 evang. Friedhof der Kirchengemeinde Weißensee 1,0 jüd. Friedhof Adass Jisroel (Teilfläche) 0,7 evang. Dreifaltigkeitsfriedhof III (Teilfläche) 2,3 ld. Heidefriedhof Tempelhof (Teilfläche) 0,6 evang. Emmaus-Friedhof (Teilfläche) 7,1 evang. Jerusalems- u. Neue Kirche, Friedhof V (Teilfläche) 2,6 evang. Neuer St. Jacobi-Friedhof II (Teilfläche) 2,5 ld. Friedhof Koppelweg (Teilfläche) 1,7 evang. St. Andreas-/ St. Markus-Friedhof, röm-kath. St. Pius-/ St. Hedwig- Friedhof (Teilfläche) 2,3 evang. Golgatha-Gnaden-Friedhof (Teilfläche) 2,8 Frage 3: Werden im StEP Wohnen auf gewidmeten Grünflächen Wohnbaupotenziale ausgewiesen (wenn ja, bitte die Größe der Flächen auflisten)? Frage 4: Werden im StEP Wohnen auf Waldflächen Wohnbaupotenziale ausgewiesen (wenn ja, bitte die Standorte und die Größe der Waldflächen auflisten)? Antwort zu 3 und 4: Sofern gewidmete Grünflächen oder Waldflächen als Teilflächen innerhalb größerer zusammenhängender Potenzialflächen im StEP Wohnen 2030 enthalten sind, wurden sie bei der Berechnung des Wohnungsbaupotenzials nicht mit einbezogen. Diese Teilflächen werden in den jeweils zu erarbeitenden konkreten Bebauungskonzepten entsprechend berücksichtigt. Frage 5: Werden im StEP Wohnen auf derzeit ausschließlich für Einzelhandelsflächen und Parkplätze genutzten Flächen (Supermärkte, Discounter) Wohnbaupotenziale ausgewiesen? Antwort zu 5: Ja. 3 Frage 6: Auf welchen so genannten „Brownfields“, ehemaligen Industrieflächen, werden im StEP Wohnen Wohnbaupotenziale ausgewiesen? Frage 7: Werden im StEP Wohnen auf derzeit dem motorisierten Verkehr (fließend und ruhend) gewidmeten Flächen Wohnbaupotenziale ausgewiesen? Antwort zu 6 und 7: Jeweils rund 28% der Wohnungsbaupotenziale im StEP Wohnen sind den beiden Potenzialtypen „Nachnutzung großer Gewerbebrachen und Verkehrsflächen“ (ca. 56.000 Wohnungen) und „Mittelgroße Neubau- und Umstrukturierungspotenziale“ zuzuordnen (ca. 55.000 Wohnungen). Sie stellen damit die größten Anteile am Wohnungsbaupotenzial im StEP Wohnen 2030. Frage 8: Werden im StEP Wohnen auf Flächen, auf denen derzeit eine kulturelle und/oder gemeinwohlorientierte Zwischennutzung stattfindet, Wohnbaupotenziale ausgewiesen? Antwort zu 8: Zwischennutzungen sind zeitlich befristet, bis der Bedarf für die planerisch vorgesehene Nutzung eintritt. Zwischennutzungen werden daher nicht kartiert. Frage 9: Wie hoch dürfte der Flächenverbrauch anteilig in Berlin sein, um das Ziel, nicht mehr als 30 Hektar in Deutschland pro Tag neu zu versiegeln („30-Hektar Ziel“ zur Reduzierung der Flächeninanspruch-nahme) zu erreichen; wie hoch ist der derzeitge tatsächliche Flächenverbrauch in Berlin? Frage 10: Welche Aussagen zum Flächenverbrauch in Berlin sind in der Lokalen Agenda 21 enthalten? Frage 11: Das integrierte Umweltprogramm 2030 des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2016 enthält ein Ziel von 20 ha pro Tag. Laut Klimaschutzplan 2050 vom November 2016, der den Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, will die Bundesregierung bis 2050 einen Flächenverbrauch von Null erreichen, entsprechend einer Zielsetzung der Europäischen Kommission: Wie fügt sich der StEP Wohnen 2030 in die Zielstellung von Bundesregierung und Europäischer Union zum Flächenverbrauch ein? Antwort zu 9, 10 und 11: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, in Deutschland nicht mehr als 30 ha Fläche pro Tag für Siedlungsentwicklung in Anspruch zu nehmen („30-Hektar-Ziel“). An diesem Ziel orientiert sich auch Berlin in der „Lokalen Agenda 21“ aus dem Jahr 2006. Berlin hat einen Anteil von 4,5% an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland (3,64 Mio. von 81,45 Mio. am 31.12.2018). Damit beträgt der Anteil Berlins am 30-Hektar-Ziel 4,5% von 30 ha, also 1,35 ha/Tag. Das sind 493 ha pro Jahr. In Berlin wurden in den vergangenen fünf Jahren zusammen insgesamt nur rund 80 ha landwirtschaftlicher Fläche für die Siedlungsentwicklung in Anspruch genommen, im Durchschnitt der letzten fünf Jahre also 16 ha pro Jahr bzw. 0,04 ha/Tag. 4 Frage 12: Wie hoch wird die Versiegelung in Hektar ausfallen, sollten alle Wohnungen laut StEP Wohnen 2030 errichtet werden? Antwort zu 12: Die Realisierung des Wohnungsbaus erfordert auf jedem einzelnen Standort ein situationsbezogenes individuelles Bebauungskonzept, aus dem sich dann der Grad der Versiegelung ergibt. Seriöse Angaben zu dieser Frage sind deshalb nicht möglich. Im Übrigen werden in jedem Einzelfall spezifische, auf die konkrete Situation abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen zur Anwendung kommen, die einer Kompensation der jeweiligen Versiegelung dienen. Frage 13: Wodurch berücksichtigt der StEP Wohnen die Zielstellung des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts, die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen zu begründen und dabei Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde zu legen, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können? Antwort zu 13: Der StEP Wohnen 2030 bekennt sich zur Leipzig Charta und damit zur Innenentwicklung und zur Weiterentwicklung bereits bestehender Bauflächen oder ehemals baulich genutzter Flächen. 92% der Potenziale im StEP Wohnen 2030 sind der Innenentwicklung zuzuordnen. Lediglich 8% sind „Baupotenziale des FNP auf Stadterweiterungsflächen“. Berlin, den 18.09.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen