Drucksache 18 / 20 893 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader (LINKE) vom 04. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2019) zum Thema: Gestohlene Stolpersteine in Berlin und Neukölln im Zusammenhang mit den Gedenkfeiern des 9. November 2017 (III) und Antwort vom 18. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE) und Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20893 vom 04. September 2019 über Gestohlene Stolpersteine in Berlin und Neukölln im Zusammenhang mit den Gedenkfeiern des 9. November 2017 (III) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Stolpersteine sind in welchen Ortsteilen/Bezirken seit der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 4. Oktober 2018 (Drs.-Nr. 18/16625) beschädigt oder gestohlen worden? (Bitte monatlich aufschlüsseln.) 2. Auf welche Art und Weise wurden die unter Frage 1 genannten Stolpersteine (z.B. durch Herausbrechen, unleserlich machen etc.) in welchen Ortsteilen/Bezirken beschädigt? (Bitte monatlich aufschlüsseln mit Straßen und Hausnummern.) Zu 1. und 2.: Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren eingeleitet oder an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fälle der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen - gegebenenfalls bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil - einer Bewertung gemäß der angenommenen Seite 2 von 3 Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Zur Beantwortung der Anfrage wurden die Daten aus dem Zeitraum Oktober 2018 bis August 2019 (Tag der Erhebung: 6. September) aller Phänomenbereiche (PhB) der PMK zugrunde gelegt, bei denen in der Sachverhaltsdarstellung das Kriterium „Stolperstein“ vorhanden war. Für das Jahr 2019 sind noch nicht alle relevanten Straftaten im Rahmen des KPMD-PMK erfasst und bewertet worden. Aus diesem Grund liegen noch keine endgültigen Fallzahlen vor. Regelmäßig können die Fallzahlen des aktuellen Jahres erst in der Mitte des Folgejahres valide erhoben werden, so dass sich die Zahlen für 2019 erst Mitte 2020 genau beziffern lassen. Es kann nur die Anzahl der Fälle erhoben werden. Die Anzahl der beschädigten bzw. entwendeten Stolpersteine wird statistisch nicht erfasst. Die Sortierung erfolgt nach Jahr und Monat. Deliktsbereich Jahr Monat PhB Ortsteil Begehungsweise Straße, Hausnumm er Propagandadelikte 2018 November PMK -rechts- Wedding bemalen Barfussstraße 11 Propagandadelikte 2018 November PMK -rechts- Wedding bemalen Müllerstraße 126a Sachbeschädigung 2018 Dezember PMK -rechts- Friedrichshain übergießen Matternstraße 5 Diebstahl 2019 Mai PMK -rechts- Tiergarten entwenden Genthiner Straße 14 3. Wie ist der Ermittlungsstand zu den Hintergründen und Tatverdächtigen, welche die in der Drucksache 18/16625 unter Frage 1 genannten Stolpersteine mutmaßlich beschädigt bzw. gestohlen haben? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Deliktsvorwürfe sind gegen Tatverdächtige, die Stolpersteine mutmaßlich beschädigt bzw. gestohlen haben, bis heute insgesamt eingeleitet und gegebenenfalls mit welchen jeweiligen Ergebnissen bereits abgeschlossen worden? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Zu 3. und 4.: In den Verfahren 171120-1500-029241 (231 UJs 1480/18, November 2017), 180403- 1952-302279 (231 UJs 1600/18, April 2018) und 180508-1530-I00294 (231 UJs 1960/18, Mai 2018) konnten jeweils keine Tatverdächtigen ermittelt werden. Die Verfahren wurden deshalb gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Zu einem Fall konnte ein Tatverdächtiger bekannt gemacht werden. Es handelt sich hierbei um eine Sachbeschädigung aus Oktober 2018 in der Huttenstraße 71 in Berlin-Moabit. Dieses Verfahren 3022 Js 2440/19 (Poliks Nr. 181009-1727-022756) wurde mangels antisemitischen bzw. politischen Hintergrunds bei der Amtsanwaltschaft Berlin geführt und mit Zustimmung des Gerichts nach § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO eingestellt. Seite 3 von 3 5. Von wie vielen der in der Nacht vom 5. auf den 6. November 2017 gestohlenen Neuköllner Stolpersteinen konnte mittlerweile der Verbleib ermittelt werden und wo wurden diese jeweils aufgefunden? 6. Bei wie vielen der unter Frage 1 genannten Stolpersteine konnte der Verbleib ermittelt werden und wo wurden diese jeweils aufgefunden? Zu 5. und 6.: Bisher wurden keine Stolpersteine wieder aufgefunden. 7. Konnte im weiteren Verlauf der Ermittlungen durch die Ermittlungsgruppe „Rechte Straftaten in Neukölln“ (EG RESIN) eine Verbindung zwischen den Brandstiftungen und Sachbeschädigungen der rechten Anschlagsserie in Neukölln ermittelt werden? Wenn ja, bitte begründen. Zu 7.: In einem Fall gab es lediglich einen örtlichen, jedoch keinen sachlichen Zusammenhang. Ansonsten ließ sich kein Zusammenhang zwischen den in der EG RESIN (jetzt BAO Fokus) bearbeiteten Brandstiftungen und Sachbeschädigungen und den hier in Rede stehenden Straftaten herstellen. 8. Wird noch aktiv in dem Sachverhalt des Diebstahls der Stolpersteine von wem ermittelt? Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Es finden mangels Ermittlungsanhalten keine Ermittlungen mehr zu den im Rahmen der EG RESIN bearbeiteten Diebstählen von Stolpersteinen statt. Allerdings erfolgt in der BAO Fokus fortwährend eine Betrachtung des Gesamtkomplexes, bei neuen Erkenntnissen würden die Ermittlungen wieder aufgenommen werden. Berlin, den 18. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport