Drucksache 18 / 20 897 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 02. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2019) zum Thema: Arbeiten die Berliner Geschwindigkeitsmessgeräte rechtssicher? und Antwort vom 23. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20897 vom 02. September 2019 über Arbeiten die Berliner Geschwindigkeitsmessgeräte rechtssicher? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Verfassungsgerichtshof des Saarlands entschied am 5. Juli 2019, dass das Recht auf ein faires rechtstaatliches verfahren verletzt wird, wenn bei einer Tempomessung die Rohmessdaten nicht festgehalten und dokumentieret werden. 1. Ist es richtig, dass von diesem Urteil auch Berliner Geschwindigkeitsmessgeräte betroffen sind? Wenn ja, welche und wie viele? Wann werden die betroffenen Geräte wieder im Einsatz sein? Zu 1.: Ja, es sind zwei stationäre Anlagen und sechs Radarfahrzeuge der Firma Jenoptik, Typ TraffiStar S350 betroffen. Die Geräte werden in Kürze wieder in Betrieb genommen . 2. Sind die Hersteller von Geschwindigkeitsmessgeräten dazu verpflichtet, diese rechtskonform auszuliefern ? Wer kommt für gegebenenfalls anfallende Nachrüstungen auf? Zu 2.: Ja. Erforderliche Nach- und/oder Umrüstungen sowie hierfür anfallende Kosten werden vom Hersteller getragen. 3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um rechtssichere Geschwindigkeitsmessungen auf allen in Berlin eingesetzten Geräten sicherzustellen? Zu 3.: Amtliche Überwachungssysteme müssen den Anforderungen der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt für Messgeräte im Straßenverkehr entsprechen und über eine innerstaatliche Bauartzulassung verfügen. Bei Übergabe an die Polizei Berlin muss zudem eine gültige Ersteichung vorhanden sein. Alle in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geräte der Polizei Berlin erfüllen diese Anforderungen, auch die vorübergehend abgeschalteten Messgeräte. Seite 2 von 2 4. Wie schätzt der Senat das oben genannte Urteil und seine Folgen für das Land Berlin ein? Zu 4.: Die Polizei Berlin wird auch weiterhin als Garant für die Verkehrssicherheit mit dem vorhandenen Portfolio an Geschwindigkeitsmessgeräten die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gewährleisten. Beim saarländischen Urteil ging es um die Erforderlichkeit der Speicherung von Rohmessdaten und die Gewährleistung eines fairen Gerichtsverfahren, nicht um die Geschwindigkeitsüberwachung als solche . Berlin, den 23. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport