Drucksache 18 / 20 898 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 04. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2019) zum Thema: Datenaustausch Jelbi und Antwort vom 17. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20898 vom 4. September 2019 über Datenaustausch Jelbi Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: 1. Gibt es einen Datenaustausch zwischen den Unternehmen, die sich an der Plattform Jelbi beteiligen oder nur zwischen den einzelnen Unternehmen und der BVG und wenn nicht, ist geplant, dass solch ein Austausch in Zukunft auch stattfinden soll? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Über die Plattform werden zwischen den Partnern keine Daten ausgetauscht. Jeder einzelne Mobility Service Provider sendet Daten an die Plattform, um seinen Service zur Verfügung zu stellen. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist kein weiterer Austausch geplant.“ Frage 2: Wird der Datenaustausch über die Kundendaten zwischen der BVG und den einzelnen Mobilitätsdienstleistern verschlüsselt vorgenommen und/oder welche Sicherheitsvorkehrung für die Datenübertragung wurden insgesamt getroffen? 2 Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Datenaustauch über die Kundendaten findet nach aktuellen Standards verschlüsselt statt. Die Sicherheitsvorkehrungen entsprechen den IT-Sicherheitsstandards der BVG basierend auf den BSI-Standards.“ Frage 3: Welche Pläne bestehen auf Seiten der BVG Jelbi auf den gesamten Verkehrsverbund Berlin Brandenburg auszuweiten? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine Ausweitung von Jelbi auf den gesamten Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ist abhängig von den Bediengebieten der Sharing-Anbieter. Mit den Jelbi-Stationen verfolgt die BVG bereits die Strategie, die Sharing-Angebote auch in die Außenbezirke Berlins zu bringen und die Bediengebiete der Sharing-Anbieter entsprechend zu erweitern. Die BVG steht einer Erweiterung von Jelbi auf den gesamten VBB offen gegenüber.“ Frage 4: Welche Pläne bestehen von Seiten der BVG Jelbi an eine bundesweite Plattform (z.B. Mobility Inside) anzuschließen bzw. den Zugang zu ermöglichen? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG ist offen für eine Zusammenarbeit mit bundesweiten Plattformen, um die Förderung des Gemeinschaftsverkehrs bundesweit zu unterstützen.“ Frage 5: Welche Pläne bestehen von Seiten der BVG Jelbi mit anderen Mobilitätsplattformen anderer Städte in Zukunft zu verbinden, bzw. wie bewertet die BVG solche Kooperationen mit anderen Städten? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG steht mit Jelbi noch ganz am Anfang, weshalb der momentane Fokus auf die erfolgreiche Umsetzung von Jelbi innerhalb Berlins liegt. Die BVG ist jedoch mit anderen Städten fortlaufend im Austausch über das Thema Mobilitätsplattform und -hubs und ist offen für Kooperationen auf Städteebene zur Nutzung von Synergien und Förderung des Umweltverbunds.“ Frage 6: Werden in Jelbi auch öffentlich zugängliche Verkehrsdaten über Verkehrsaufkommen in bestimmten Straßen, Wetter, etc. verarbeitet und der jeweilige Fahrtenvorschlag für die Nutzerinnen und Nutzer daraufhin abgestimmt und wenn nicht ist dies in Zukunft geplant? 3 Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu mit: „In der Jelbi Fahrauskunft werden bereits Echtzeit-Verkehrsdaten für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und motorisierten Individualverkehr (MIV) verwendet (über die VBB-Schnittstelle und Google). Das Wetter wird aktuell in der Fahrauskunft nicht berücksichtigt.“ Frage 7: Gibt es bereits Projekte zwischen der BVG und dem Berliner Senat, um die durch Jelbi generierten Informationen über Verkehrsströme für die Verkehrslenkung in Berlin nutzbar zu machen und wenn nicht, ist so etwas in Zukunft geplant? Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Aktuell gibt es kein solches Projekt. Sofern der Senat ein solches Projekt nachfragen würde, könnte die BVG dies aber grundsätzlich und rechtlich zulässig und datenschutzkonform durchführen.“ Frage 8: In der Antwort auf Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/19896 heißt es, dass Unternehmen aufgefordert wurden, an dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt "Mobilitätsplattform Jelbi" teilzunehmen, unter Erfüllung von Mindestanforderungen - um welche Mindestanforderungen handelt es sich hierbei? Antwort zu 8: In der auch im Amtsblatt für Berlin veröffentlichten Bekanntmachung der BVG des Interessenbekundungsverfahrenes vom 04.01.2019 (ABl. Nr. 01, S. 433f.) wurden diese Mindestanforderungen für Mobility Service Provider (MSP) benannt: „Um als sogenannter MSP das Interesse bei der BVG zu bekunden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 1. Der MSP betreibt eine eigene Flotte aus einer der zuvor genannten Mobilitätskategorien in Berlin beziehungsweise plant einen Betrieb im Jahr 2019 mit folgender Mindestflottengröße (differenziert nach Mobilitätskategorie): a) Stationsunabhängiges Car Sharing: 150 PKWs b) Bike Sharing: 1.000 Fahrräder c) Ride Sharing: 10 Fahrzeuge d) eScooter Sharing: 500 elektrische Motorroller e) eKickscooter Sharing: 500 elektrische Tretroller f) Stationsbasiertes Car Sharing: 50 PKWs Alternativ vermittelt der MSP als Zentrale Taxiunternehmen im Sinne des § 47 PBefG in Berlin, wobei über die Vermittlung eine Mindestflottengröße von wenigstens 1.000 Taxen verfügbar sein muss. 2. Darüber hinaus muss der MSP seine grundsätzliche Bereitschaft erklären, a) Zur tiefen Integration in eine Smartphone-App der BVG inklusive Information, Standortanzeige, Registrierung, Buchung, Bezahlung. Eine Teilintegration mit Absprung in die App des MSP ist nicht vorgesehen. b) Eigene Entwicklungsressourcen für die technische Integration in die Mobilitätsplattform kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 4 c) Abrechnungsprozesse über den von der BVG benannten Zahlungsdienstleister vorzunehmen. d) Bei Bedarf das Bediengebiet zu erweitern, um ausgewählte ÖPNV-Knoten zu bedienen. e) Fahrzeuge auf Stellflächen an ausgewählten ÖPNV-Knoten zur Verfügung zu stellen. f) Einen Relocation-Service an den ausgewählten ÖPNV-Knoten sicherzustellen. g) Dass die Nutzung der Flotte vollständig mobil möglich ist. Das bedeutet, dass das Angebot des MSP vollständig über eine Smartphone-App zur Verfügung gestellt werden kann, das heißt inklusive Information, Registrierung, Buchung, Öffnen der Fahrzeuge und Bezahlen. Es soll kein Einsatz von Chipkarten zum Öffnen der Fahrzeuge notwendig sein.“ Berlin, den 17.09.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz