Drucksache 18 / 20 904 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 05. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2019) zum Thema: Endlich Transparenz schaffen: Wer sind die amtierenden Referenten der Studentenvertretungen an der Freien Universität, an der Technischen Universität und an der Humboldt-Universität und Antwort vom 25. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20904 vom 5. September 2019 über Endlich Transparenz schaffen: Wer sind die amtierenden Referenten der Studierendenvertretungen an der Freien Universität, an der Technischen Universität und an der Humboldt-Universität ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin und der Technischen Universität Berlin beantworten kann. Diese wurden um Stellungnahme gebeten. 1.a) Welche Personen fungieren derzeit als Referent und stellvertretender Referent des Allgemeinen Studierendenausschusses der Freien Universität Berlin? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname, Zuständigkeitsbereich , Beginn und Ende der Amtszeit) Zu 1.a): Der Veröffentlichung der Vor- und Zunamen im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage stehen schutzwürdige Interessen der Betroffenen entgegen, die gegenüber dem Interesse des Abgeordneten, Informationen über die Studierendenschaften der Berliner Universitäten zu erlangen, überwiegen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den Fragen 10 bis 15 der Schriftlichen Anfrage 18/20421 vom 5. August 2019 verwiesen. Die Zuständigkeitsbereiche entsprechen der Referatsgliederung des Allgemeinen Studierendenausschusses der Freien Universität Berlin. Es gibt die folgenden Referate: Hochschulreferat , Sozialreferat, Öffentlichkeitsreferat, Referat für Finanzen und Organisation, Kulturreferat, Fachschaftsreferat, Referat für internationale Studierende, Frauenreferat, Internationalismus- und Antifaschismusreferat, Kommunikations- und Antirepressionsreferat , [LesBiTransInterA]*-Referat, Schwulen*referat, Referat für Lehre und Studium. Die Amtszeit der Referentinnen und Referenten und ihrer Stellvertretungen beträgt ein Jahr. - - 2 1.b) Welche dieser Personen erhält eine Aufwandsentschädigung und in welcher Höhe? Zu 1.b): Gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung der Studierendenschaft der Freien Universität Berlin wird der oder dem Vorsitzenden des Allgemeinen Studierendenausschusses sowie einmalig für jedes Referat als Ganzes eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe des Förderungshöchstsatzes des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gewährt. Die Höhe der Aufwandsentschädigung und ihre Aufteilung auf die einzelnen Referentinnen und Referenten legt der Allgemeine Studierendenausschuss fest. Der Höchstsatz beläuft sich auf 853 €. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 1.a) verwiesen. 1.c) Welche dieser Personen fungiert zum wiederholten Mal als Referent des AStA? Zu 1.c): 19 Referentinnen oder Referenten fungieren zum wiederholten Mal als Referentin oder Referent. 2.a) Welche Personen fungieren derzeit als Referent und stellvertretender Referent des Allgemeinen Studierendenausschusses der Technischen Universität Berlin? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname, Zuständigkeitsbereich , Beginn und Ende der Amtszeit) Zu 2.a): Die Zuständigkeitsbereiche entsprechen der Referatsgliederung des Allgemeinen Studierendenausschusses der Technischen Universität Berlin. Es gibt die folgenden Referate: Finanzreferat, Öffentlichkeitsreferat, Referat für Initiativenkoordination, Referat für Hochschulpolitik , Referat für Bildungspolitik, Referat für Sozialpolitik, Referat für Kultur- und Gesellschaftskritik, Referat für Wissenschafts- und Technikkritik, Referat für Umweltpolitik, Referat für Internationale Studierende, Frauenreferat, Queer-Referat. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 1.a) verwiesen. 2.b) Welche dieser Personen erhält eine Aufwandsentschädigung und in welcher Höhe? Zu 2.b): Gemäß § 29 Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft der Technischen Universität Berlin kann jedem Mitglied des Allgemeinen Studierendenausschusses nach Beschluss des Studierendenparlaments auf Vorschlag des Allgemeinen Studierendenausschusses eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe des BAföG-Höchstsatzes gewährt werden. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 1.a) und 1.b) verwiesen. 2.c) Welche dieser Personen fungiert zum wiederholten Mal als Referent des AStA? Zu 2.c): Sechs Referentinnen oder Referenten fungieren zum wiederholten Mal als Referentin oder Referent. - - 3 3.a) Welche Personen fungieren derzeit als Referent und stellvertretender Referent des RefRat der Humboldt -Universität zu Berlin? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname, Zuständigkeitsbereich, Beginn und Ende der Amtszeit) Zu 3.a): Die Zuständigkeitsbereiche entsprechen der Referatsgliederung des ReferentInnenrates der Humboldt-Universität zu Berlin. Es gibt die folgenden Referate: Antifaschismusreferat, Antirassismus/Ausländer*Innen-Referat, Referat für Fachschaftskoordination, Finanzreferat , Referat für Hochschulpolitik, queer_Feminismus-Referat, Referat für Internationales, Kulturreferat, Referat für Lehre und Studium, Referat für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, Referat für Ökologie und Umweltschutz, Referat für Politisches Mandat und Datenschutz, Referat für Publikationen, Referat für Soziales , Referat für Studieren mit Kind(ern). Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 1.a) verwiesen. 3.b) Welche dieser Personen erhält eine Aufwandsentschädigung und in welcher Höhe? Zu 3.b): Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der StudentInnenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin wird den Referentinnen und Referenten der Kernreferate des ReferentInnenrates eine Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes gewährt, den Referentinnen und Referenten sowie stellvertretenden Referentinnen und Referenten des Finanzreferates eine Aufwandsentschädigung in Höhe des 0,75-fachen BAföG-Höchstsatzes und den anderen Referentinnen und Referenten eine Aufwandsentschädigung in Höhe des halben BAföG-Höchstsatzes. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 1.a) und 1.b) verwiesen . 3.c) Welche dieser Personen fungiert zum wiederholten Mal als Referent des RefRat? Zu 3.c): 18 Referentinnen oder Referenten fungieren zum wiederholten Mal als Referentin oder Referent. Berlin, den 25. September 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -