Drucksache 18 / 20 905 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 04. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2019) zum Thema: Umsetzung der Vorhaben des Senats zur Engagementpolitik und Demokratieförderung in der wachsenden Stadt Berlin auf der Grundlage des Papiers der Senatskanzlei vom 26. März 2019 und Antwort vom 23. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 20 905 vom 4. September 2019 über Umsetzung der Vorhaben des Senats zur Engagementpolitik und Demokratieförderung in der wachsenden Stadt Berlin auf der Grundlage des Papiers der Senatskanzlei vom 26. März 2019 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie weit sind mittlerweile die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen zur Erarbeitung einer Engagement- Strategie für das Land Berlin gediehen? Wie viele Foren sollen unter welcher Federführung und zu welchen konkreten Themen wann stattfinden? Bleibt der Senat dabei, dass die finale Engagement -Strategie dem Abgeordnetenhaus bis Mitte 2020 vorliegen wird? Zu 1.: Die Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung einer Landesengagement-Strategie für Berlin findet am 22. Oktober 2019 im Roten Rathaus statt. Themenforen werden im Herbst und Winter 2019/ 2020 zu den folgenden Themen stattfinden: • Zugang zu Engagement und Beteiligung • Infrastruktur für Engagement und Beteiligung • Anerkennungskultur und öffentliche Wahrnehmung • Digitale Transformation Der Entwurf der Landesengagement-Strategie für Berlin wird im Sommer 2020 vorliegen . Die Federführung für den Prozess hat die Senatskanzlei. Das nexus – Institut für Kooperationsmanagement und Interdisziplinäre Forschung wird sie als Dienstleister unterstützen. 2 2. Hat der Senat bereits die überbezirkliche Begleitung zur Stärkung und Weiterentwicklung der bezirklichen Freiwilligenagenturen gestartet? Liegt dazu - Vernetzung, Wissenstransfer, fachliche Beratung /Qualifizierung und Evaluierung – ein Konzept vor? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche konkreten Umsetzungsschritte enthält das Konzept? Zu 2.: Seit dem 01.07.2019 fördert der Senat das Projekt „Begleiten, Vernetzen, Weiterentwickeln : Die Stärkung und Profilierung der Berliner bezirklichen Freiwilligenagenturen “ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen e.V. (bagfa). Das Konzept der bagfa sieht für das Jahr 2019, in dem das Projekt gefördert wird, folgende Umsetzungsschritte vor: • Durchführung individueller Coachings in allen durch den Senat geförderten Freiwilligenagenturen; • zusätzliche Beratungen zum Thema Digitalisierung; • Bereitstellung eines Fortbildungsfonds, der allen bezirklichen Freiwilligenagenturen zur Verfügung steht – inkl. Beratung zu individuell passenden Fortbildungsangeboten , • Durchführung von Netzwerkveranstaltungen, um gute Praktiken auszutauschen und gemeinsame Strategien zur Steigerung der öffentlichen Sichtbarkeit der Freiwilligenagenturen zu entwickeln; • gemeinsamer Besuch der Jahrestagung der bagfa und somit Vernetzung auch mit Freiwilligenagenturen in anderen Bundesländern; • Evaluierung des Projekts. 3. Inwieweit hat der Senat begonnen die Engagement Plattform Bürgeraktiv als Informations- und Serviceangebot zu modernisieren und auszubauen? In welcher Umsetzungsphase befindet sich der Senat zurzeit, damit die notwendigen technischen Erneuerungen vorgenommen werden können? Reichen dazu die „Bordmittel“ aus oder werden die finanziellen Mittel dazu aufgestockt werden müssen? Wenn ja, in welcher Höhe? Zu 3.: Erste Verbesserungen an der Struktur der Seite sowie inhaltliche Aktualisierungen wurden bereits vorgenommen und sind kontinuierlich in Arbeit. Im August wurde beispielsweise eine Online-Suche für die Angebote der Ehrenamtskarte veröffentlicht. Die neue Übersicht bietet für die Partner der Ehrenamtskarte mehr Raum, sich selbst und ihr Angebot vorzustellen (u. A. Kurzporträt, Logo), die Inhaber der Karte können einfach nach passenden Angeboten in ihrer Nähe recherchieren. Um Bürgeraktiv kontinuierlich zu pflegen und strategisch weiterzuentwickeln, wird es in der Senatskanzlei personelle Verstärkung geben. Aktuell läuft das Stellenbesetzungsverfahren für eine in der Senatskanzlei angesiedelte befristete Beschäftigungsposition für die Jahre 2020 und 2021. Für die erforderlichen Maßnahmen zur Pflege und Weiterentwicklung des Portals wurden für den Doppelhaushalt 2020/2021 im Epl. 03 Mittel in Höhe von 35.000 € im Jahr 2020 und 50.000 € im Jahr 2021 für Sachmittel und Dienstleistungen eingeplant (Titel 54612 Maßnahmen Bürgerschaftliches Engagement und Titel 54010 Dienstleistungen). 4. In welcher Form und in welchem Umfang gedenkt der Senat die jährliche Freiwilligenbörse sowie den Berliner Stiftungstag zu unterstützen? Soll alles so bleiben wie bisher? Wenn ja, warum? Wenn nein, was soll sich ändern? Zu 4.: Die Berliner Freiwilligen Börse und der Berliner Stiftungstag sollen weiterhin als besondere Anerkennungsinstrumente fortgeführt werden. Die Landesfreiwilligenagentur e.V. organisiert die Veranstaltungen und erhält dafür eine Zuwendung des Senats. 3 Aus Sicht des Veranstalters und der Senatskanzlei haben sich die beiden Veranstaltungen bewährt und werden entsprechend fortgeführt. Für den Doppelhaushalt 2020/21 wurden in Epl. 03 Titel 68406 (Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen ) Mittel in Höhe von jährlich 70.000 € angemeldet. 5. Hat der Senats bereits begonnen, die Ehrenamtskarte weiter zu entwickeln und damit attraktiver zu machen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was hat der Senat konkret erreicht, um folgende Ziele umzusetzen: a) Gewinnung weiterer, insbesondere für jüngere Zielgruppen, interessanter Partner, b) Inhaber der Juleica sollen „automatisch“ auch die Ehrenamtskarte erhalten, c) bessere Information über die Ehrenamtskarte, d) Partner sollen mit Aufklebern auf ihr Angebot hinweisen können? Zu 5.: Der Senat entwickelt die Ehrenamtskarte fortlaufend weiter und konnte die Attraktivität der Karte bereits deutlich steigern. Die Zahl der neuen Partner stieg allein in Berlin von 22 im Jahr 2017 auf heute 89 Partner [Stand September 2019] (in Brandenburg nunmehr 143). 12 Partner sind in beiden Ländern vertreten. Damit gibt es heute insgesamt 220 Partner. Um die Karte noch attraktiver für junge Menschen zu gestalten und Ideen für weitere Partnerschaften der EAK zu sammeln, hat der Senat im Frühjahr 2019 gemeinsam mit dem Landesjungendring einen Workshop veranstaltet. Zahlreiche Anregungen konnten umgesetzt werden. Die Partner und die von ihnen angebotenen Vergünstigungen für die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte sind auf folgender Seite aufgeführt : https://www.berlin.de/buergeraktiv/anerkennung/berliner-ehrenamtskarte/verguenstigungen -in-berlin/ Die Inhaberinnen und Inhaber der JuleiCa können bereits die Ehrenamtskarte Berlin- Brandenburg beantragen. Der Landesjugendring Berlin, der Landesjugendring Brandenburg , die Senatskanzlei Berlin und die Staatskanzlei des Landes Brandenburg arbeiten aktuell daran, dass die JuleiCa künftig auch als Ehrenamtskarte gilt. Über die Ehrenamtskarte informiert insbesondere das Engagementportal Bürgeraktiv. Unter anderem sind die Angebote der Ehrenamtskarte über eine Online-Suche mit Kartenansicht recherchierbar. Die digitale Partnerliste ermöglicht interessierten Engagierten eine Suche nach Themenfeldern, Bezirken oder Stichworten. Auch können Partner ihr Unternehmen bzw. ihre Einrichtung mit einer Kurzbeschreibung präsentieren . Ferner liegen Informationsflyer zur Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg vor, die bei Veranstaltungen und über Versandaktionen verbreitet werden. Anfang August 2019 haben alle in der Berliner Partnerliste aufgeführten Unternehmen Aufkleber „Wir sind Partner!“ und Flyer mit Informationen über die Ehrenamtskarte erhalten , um damit für die Ehrenamtskarte zu werben. 2020 wird die Öffentlichkeitsarbeit für die Ehrenamtskarte zur Steigerung ihrer Attraktivität neu konzipiert. Insbesondere sind zeitgemäße Kommunikationsmaßnahmen und eine neue Gestaltung geplant. 6. Inwieweit wurde mit der konzeptionellen Weiterentwicklung des Aktionstages „Berlin sagt Danke“ begonnen? Welche konkreten Maßnahmen will der Senat im nächsten Jahr und den Folgejahren umsetzen, um den Aktionstag attraktiver zu gestalten? 4 Zu 6.: „Berlin sagt Danke!“ ist mittlerweile fester Bestandteil der Berliner Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement und wird in seiner Ausgestaltung kontinuierlich weiterentwickelt. In diesem Jahr beteiligten sich 135 Kultur- und Freizeiteinrichtungen mit über 160 Angeboten in allen Teilen Berlins. Die Anzahl der Partner konnte damit nochmals gesteigert werden (2016 startete der Aktionstag mit 80 Partnern ). Als wichtiges Element der Weiterentwicklung hat sich das Format „Das Rote Rathaus sagt Danke!“ erwiesen, das auf große Resonanz stieß. Auch im Jahr 2020 wird der Aktionstag „Berlin sagt Danke!“ im ersten Quartal stattfinden. 7. Welche Vorstellungen hat der Senat, den FARBENBEKENNEN-Award inhaltlich weiter zu entwickeln? Zu 7.: Der #FARBENBEKENNEN-Award widmet sich jedes Jahr einem anderen Schwerpunktthema. 2019 steht das Thema Gründergeist im Fokus des #FARBENBE- KENNEN-Awards. Unter dem Motto „Begegnungen schaffen“ wurden 2018 engagierte Geflüchtete ausgezeichnet, die Begegnungen zwischen Menschen aus unterschiedlichen Lebenswelten schaffen. Im Jahr 2019 wurden erstmals ein Jurypreis und ein Publikumspreis ausgelobt. Das Preisgeld für die Gewinnerin bzw. den Gewinner wurde von 5.000 € auf 10.000 € erhöht. 8. Welche konzeptionellen Ideen verfolgt der Senat zur weiteren Ausgestaltung des jährlichen Neustifterempfangs sowie des Berliner Unternehmerpreises? Zu 8.: Der jährlich stattfindende Neustifterempfang wurde in diesem Jahr neu gestaltet. Er fand erstmals während der Berliner Stiftungswoche statt. Somit trat die Senatskanzlei auch als Teilnehmer der Berliner Stiftungswoche auf. Diese Form der Zusammenarbeit soll im Jahr 2020 fortgesetzt werden. Im Mittelpunkt des Empfangs stehen die Würdigung und der Dank des Senats an die Stifterinnen und Stifter für ihr gemeinnütziges Engagement sowie die Möglichkeit, sich untereinander zu vernetzen. Bezüglich des Berliner Unternehmenspreises ist es der erklärte Wille der drei Partner (Senat, Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer Berlin), die gemeinsame Verleihung des Berliner Unternehmenspreises auch in den folgenden Jahren gemeinsam fortzuführen. Das erarbeitete Grundkonzept hat sich bewährt und bleibt bestehen. Einzelne Elemente werden von Jahr zu Jahr angepasst bzw. ggf. verändert. 9. Durch welche konkreten Maßnahmen will der Senat die Internetplattform „meinBerlin“ nutzerfreundlicher und informativer gestalten? Wird er dafür mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen? Wenn ja, in welcher Höhe? Zu 9.: Die Weiterentwicklung der Beteiligungsplattform „meinBerlin“ ist eine kontinuierliche Aufgabe des Senats. Dem Abgeordnetenhaus liegt der Entwurf für den Haushalt 2020/2021 vor. Im Haushaltstitel 0300/51185 werden dort Mittel für Weiterentwicklung und Betrieb veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2020 liegt der Ansatz bei 241.000 €, für das Haushaltsjahr 2021 bei 285.000 €. Die Entwicklungsschritte der Software werden entsprechend des jeweiligen Bedarfs geplant und umgesetzt. Die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer und die Standardisierung von Online-Bürgerbeteiligung stehen dabei im Vordergrund. Die informative Aufbereitung der Beteiligungsprojekte ob- 5 liegt der Zuständigkeit der jeweiligen Verwaltungen, die die Plattform für ihre Beteiligungsprojekte einsetzen. Die Senatskanzlei unterstützt sie mit Beratung und Schulungen . 10. Wie will der Senat die Bürgerbeteiligung an der räumlichen Stadtentwicklung sowie an der gesamtstädtischen Erarbeitung der Berliner Engagement-Strategie verbessern? Welche konkreten Maßnahmen hat er insbesondere für eine niedrigschwellige Beteiligung und Einbeziehung neuer Zielgruppen vorbereitet? Zu 10.: Zentraler Baustein zur Verbesserung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung sind die „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung“. Ziel der Leitlinien ist es, eine Beteiligungskultur in Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Bürgerschaft zu fördern (Präambel). Die Erarbeitung der Leitlinien oblag einem eigens eingesetzten 24-köpfigen Arbeitsgremium aus zwölf Bürgerinnen und Bürgern und zwölf Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung. Das Arbeitsgremium hat die Leitlinien am 03.06.2019 verabschiedet und am 28.08.2019 der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Abschnitt „Wichtiges für alle Grundsätze und Instrumente“ wird explizit auf barrierefreie Beteiligungsangebote, interkulturelle Kommunikation sowie Kinder- und Jugendbeteiligung eingegangen, um möglichst vielen Zielgruppen den Zugang zu Beteiligung an der Stadtentwicklung zu erleichtern. Im zweiten Grundsatz „Bürger und Bürgerinnen in Beteiligungsprozessen stärken“ und im fünften Grundsatz „Viele Verschiedene beteiligen“ wird ebenfalls auf die gezielte Ansprache von häufig unterrepräsentierten Zielgruppen verwiesen. Weiterhin wird in den Leitlinien festgelegt, dass fünf Instrumente zu deren Umsetzung geschaffen werden sollen. Dabei soll eine zentrale „Anlaufstelle“ aufgebaut werden, die eine Lotsenfunktion für Bürgerinnen und Bürger übernimmt, um den Zugang zu Beteiligung zu erleichtern und niedrigschwellig zu ermöglichen. Bei den Instrumenten „Anregung von Beteiligung“ und „Beteiligungskonzept“ wird ebenfalls auf die Niedrigschwelligkeit und die Einbeziehung von Zielgruppen eingegangen . Auch durch die Sitze in dem einzurichtenden „Beteiligungsbeirat“ können unterrepräsentierte Zielgruppen zukünftig besser vertreten werden. Mit der Senatsvorlage S-2541/ 2019 wurde am 03.09.2019 beschlossen, durch die Verwaltung ein Konzept erarbeiten zu lassen, welches die praktische Umsetzung der Leitlinien durch die Verwaltung insgesamt und somit auch hinsichtlich der Niedrigschwelligkeit von informeller Beteiligung in der Stadtentwicklung und der Einbeziehung von Zielgruppen genauer festlegt. Weitere Informationen zum Prozess und den Volltext der Leitlinien finden sich hier: https://leitlinien-beteiligung.berlin.de/ Hinsichtlich der geplanten Landesengagement-Strategie verfolgt der Senat das Ziel, darin Maßnahmen aufzunehmen, die helfen, Barrieren zum Engagement abzubauen und den Zugang unterrepräsentierter Gruppen zu erleichtern. Der Erarbeitungsprozess beginnt mit der Auftaktveranstaltung am 22. Oktober 2019. Geplant sind mehrere Themenforen zu spezifischen Aspekten der Engagementförderung. Der Prozess soll mit der Vorlage der Landesengagement-Strategie im Sommer 2020 an das Abgeordnetenhaus von Berlin abgeschlossen werden. 6 11. Was hat die erste Veranstaltung im Jahr 2018 zur Aktivierung „stiller Gruppen“ erbracht? Wie vie le Veranstaltung sind 2019 dazu bereits erfolgt bzw. werden noch durchgeführt? Wann werden die aus diesen Veranstaltungen entstandenen Handlungsempfehlungen der Öffentlichkeit vorliegen? Zu 11.: Im Rahmen des vom Senat für die Jahre 2018 und 2019 geförderten Projekts „Gemeinsam Berlin“ der Stiftung Zukunft Berlin fanden bisher drei Veranstaltungen statt. Weitere werden in diesem Jahr folgen. Berichte über die ersten Veranstaltungen sind auf der Seite der Stiftung Zukunft Berlin dokumentiert: https://www.stiftungzukunftberlin .eu/gemeinsamberlin/ Die aus dem Projekt resultierenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen wird die Stiftung Zukunft Berlin zum Ende des Förderzeitraums vorlegen. 12. Hat der Senat - wie für 2019 vorgesehen – zwei Modellprojekte bezirklicher Bürgerbeteiligung zur Erprobung neuer Beteiligungsinstrumente – gefunden? Wenn ja, welche Modellprojekte sind das, die langfristig auf andere Bezirke übertragen werden können? Wenn nein, was wird aus der Fördersumme von insgesamt 300.000 Euro? Wozu soll diese dann verwendet werden? Zu 12.: Im laufenden Jahr fördert der Senat zwei Modellprojekte bezirklicher Bürgerbeteiligung in den Bezirken Pankow und Tempelhof-Schöneberg mit je 150.000 €. 1. Pankow Das Bezirksamt Pankow arbeitet im Rahmen des Projekts am Aufbau breiter und moderner Beteiligungsstrukturen. Dabei werden Elemente des „Community Organizing“ eingesetzt. Außerdem sollen selbstverwaltete Beteiligungsstrukturen geschaffen werden . Geplant ist, erstens, die Durchführung von Ortsteilkonferenzen in der Modellregion Weißensee. Dieses Format soll einen einfachen Zugang zur Beteiligung für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen gewähren. Zweitens sollen per Losverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger die Leitlinien Bürgerbeteiligung des Bezirks weiterentwickeln . Drittens arbeitet die Pankower Verwaltung daran, die Resultate der Beteiligungsverfahren effektiv an die Bürgerinnen und Bürger zu kommunizieren. Dabei sollen eine Vielzahl von Methoden (Onlinebefragungen, Barcamp-Tools, Ortsteil-Lotsen , Kiezfonds, digitale Beteiligungslabs) zum Einsatz kommen sowie zahlreiche bestehende Netzwerke angesprochen werden (um zum Beispiel auch junge, alte, geflüchtete und wohnungslose Menschen sowie Menschen mit Behinderungen oder seelischen Problemlagen zu erreichen. 2. Tempelhof-Schöneberg Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg initiiert kieznahe, generationenübergreifende und interkulturellen Bürgerinnen- und Bürgerräte (Wisdom Councils) in jedem der sieben Sozialräume des Bezirks. Das Ziel der Bürgerinnen- und Bürgerräte ist es, in kurzer Zeit die Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern einzuholen, öffentliches Interesse sichtbar zu machen und konstruktive Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Jeder Rat besteht aus 12 bis 15 Personen, die per Zufallsauswahl rekrutiert werden. Die Diskussionen innerhalb des Rates werden von erfahrenen Moderatorinnen und Moderatoren begleitet. Ergänzt werden die Bürgerinnen- und Bürgerräte um sogenannte Bürgercafés, in denen die Ergebnisse der Diskussionen der Räte vorgestellt werden. Politik und Verwaltung begleiten den Beteiligungsprozess und geben Rückmeldung zu den in den Räten diskutierten Themen. Eine wissenschaftliche Begleitung ist Bestandteil des Projekts. 13. Wann wird in diesem Jahr die geplante „Stolpersteinkonferenz“ im Roten Rathaus stattfinden? Welche inhaltlichen Ziele sollen erreicht werden? 7 Zu 13.: Die Stolpersteinkonferenz fand am 19.08.2019 im Roten Rathaus statt. Die Veranstaltung, die zum sechsten Mal stattfand und in enger Zusammenarbeit mit der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, der Koordinierungsstelle Stolpersteine Berlin und dem Anne Frank Zentrum von der Senatskanzlei organisiert wurde, dient in erster Linie dem Ziel, das zivilgesellschaftliche Engagement der vielen Stolperstein- Initiativen in den Berliner Bezirken, die sich für die Erinnerung an während der Shoa deportierte und ermordete Juden engagieren, zu würdigen. Dies geschah durch anregende Vorträge und Workshops, die von den Kooperationspartnern organisiert wurden . Es schloss sich ein Empfang der Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement , Frau Sawsan Chebli, für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz an. Ziel des Senats ist es, die Erinnerung an die Verbrechen der Shoa wachzuhalten. Mit der Konferenz soll aber auch bewusst ein Bezug zu heutigem jüdischem Leben hergestellt werden, auch angesichts der zunehmenden Zahl von Angriffen gegen Juden. 14. Welche konkreten Handlungsempfehlungen ergaben sich aus der letzten Sitzung der AG Bürgergesellschaft vom 11. Juni 2019 zu den Themen Engagement-Strategie und Räume? Welche Senatsverwaltung fühlt sich jetzt hinsichtlich der Umsetzung wofür verantwortlich? Zu 14.: Die Sitzung der AG Bürgergesellschaft am 11.06.2019 diente einer ersten Information über den Stand der Vorbereitungen für die Erarbeitung einer Landesengagement -Strategie. Über die Verantwortung für die Umsetzung der Landesengagement- Strategie wird der Senat nach Vorliegen der Strategie entscheiden, die im Laufe der nächsten Monate bis Sommer 2020 erarbeitet wird. 15. Welchen konkreten Beitrag wird das Land Berlin zum vergleichenden Länderbericht im Rahmen des bundesweiten Freiwilligensurveys leisten? Zu 15.: Die Hauptuntersuchung des Deutschen Freiwilligensurveys 2019 wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beauftragt und finanziert. Neben der Hauptuntersuchung sind länderspezifische Auswertungen fachlich erforderlich. Hierfür ist es notwendig, die Stichprobe der Befragung aufzustocken , so dass auf Ebene der einzelnen Länder valide Auswertungen möglich sind. Ferner wird ein Forschungsinstitut mit der Erstellung eines gemeinsamen Länderberichts beauftragt. Die Länder haben eine finanzielle Beteiligung pro Land in Höhe von 20.000 € festgelegt. Dies entspricht einem maximalen Gesamtvolumen von insgesamt 300.000 €. 16. Wie will der Senat inhaltlich, organisatorisch und finanziell seine Vorhaben zur Stärkung Berlins als weltoffene Stadt der Freiheit umsetzen? Wann sollen die dafür geplanten Veranstaltungen stattfinden und mit welchen Maßnahmen sollen die in anderen Ressorts laufenden Programme unterstützt werden? Zu 16.: Der Senat arbeitet fortlaufend an einer Stärkung des Profils von Berlin als weltoffener Stadt der Freiheit. Die Veranstaltungen rund um den 30. Jahrestag der Friedlichen Revolution und des Falls der Berliner Mauer gehören ebenso dazu wie z.B. der für das Jahr 2020 geplante Berliner Demokratietag. Ein Schwerpunkt besteht darüber hinaus in den bei den Ressorts Wirtschaft, Energie und Betriebe, Kultur und Europa sowie Wissenschaft angesiedelten Programmen zur Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (Titel 68510 Zuschuss 8 Projektförderung Einstein Stiftung Berlin, Teilansatz Programm zur Förderung der Wissenschaftsfreiheit ), Kulturschaffenden sowie Journalistinnen und Journalisten (Titel 68638 Förderung von Wirtschaftsfreiheit und kultureller Freiheit), die in ihren Heimatländern ihrem Beruf nicht nachgehen können. Berlin, den 23. September 2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei