Drucksache 18 / 20 908 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 05. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2019) zum Thema: Verlust von Schulplätzen in Förderzentren und Antwort vom 25. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20908 vom 5. September 2019 über Verlust von Schulplätzen in Förderzentren ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schulplätze im Grundschulbereich wurden seit 2015 in Förderzentren abgebaut? 2. Welche Förderschwerpunkte waren jeweils mit wie vielen Plätzen betroffen? Zu 1. und 2.: Seit 2015 wurden von den bezirklichen Schulträgern gem. § 109 Absatz 3 Satz 1 Schulgesetz insgesamt fünf Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt wie folgt aufgehoben. Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Anzahl der aufgehobenen Schulen Emotionale und soziale Entwicklung 1 Lernen 4 Die bezirklichen Schulträger entscheiden eigenständig, ob und in welcher Gestalt die betreffenden Standorte weiterhin schulisch genutzt werden. Die Gebäude der aufgehobenen Schulen werden heute durch vier Grundschulen und eine Schule für Kranke genutzt. Die Anzahl der dort beschulten Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1-6 hat sich infolgedessen in der Summe erhöht. 2 Zur baulichen Aufnahmekapazität der seit 2015 aufgehobenen fünf Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Informationen vor. Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt haben keine vorgegebenen Klassenfrequenzen, so dass sich keine exakte Anzahl an Schulplätzen benennen lässt. Die Anzahl der unterrichteten Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen begründet sich vielmehr im Einzelfall nach Art und Ausprägung der Behinderungen, Erkrankungen und sonderpädagogischen Förderbedarfe ihrer Schülerinnen und Schüler. Berlin, den 25. September 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie