Drucksache 18 / 20 909 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 05. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2019) zum Thema: Abgesenkte Frequenzen in Grundschulen und Antwort vom 24. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20909 vom 5. September 2019 über Abgesenkte Frequenzen in Grundschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Klassen in den Berliner Grundschulen arbeiten mit abgesenkten Frequenzen? Zu 1.: Der Begriff „abgesenkte Frequenz“ ist nicht eindeutig definiert. Schulrechtliche Vorgaben bestehen nur für die Schulanfangsphase der Grundschule. Hier beträgt die Frequenzvorgabe laut Grundschulverordnung 23 bis 26 Schülerinnen und Schüler. Im Folgenden wird daher die Anzahl aller Klassen an öffentlichen Grundschulen angegeben, deren Größe unterhalb des Richtwertes der VV Zumessung von 24 Schülerinnen und Schülern pro Klasse liegt. Diese Zahl belief sich im Schuljahr 2018/19 auf 3.991 Klassen. Die Zahl für das aktuelle Schuljahr 2019/20 wird im November vorliegen. 2. Wie stark wird jeweils abgesenkt? 3. Was sind die Gründe dafür? Zu 2. und 3: In den unter 1) genannten Klassen sind auch Willkommensklassen und sonderpädagogische Kleinkassen enthalten, die mit abgesenkter Frequenz eingerichtet werden. Darüber hinaus sieht die Grundschulverordnung (§ 4 Absatz 8) eine abweichende Frequenzbreite von 21 bis 25 Schülerinnen und Schülern für folgende Fälle vor: · Schulen, an denen entweder mindestens 40 Prozent aller Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sind; · Schulen, an denen die Erziehungsberechtigten von mindestens 40 Prozent aller Schülerinnen und Schüler von der Zahlung eines Eigenanteils zur Beschaffung von Lernmitteln befreit sind; · Klassen mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Integration. 4. Wie viele Schulplätze in bestehenden Klassen bleiben dadurch unbesetzt? Da die Beschulung in der Grundschule wohnortnah erfolgt, lässt sich eine solche Zahl nicht berechnen. Berlin, den 24. September 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie