Drucksache 18 / 20 914 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 09. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2019) zum Thema: Regelungen betreffend den Umgang mit Abgeordneten I: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und Antwort vom 27. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20914 vom 9. September 2019 über Regelungen betreffend den Umgang mit Abgeordneten I: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche speziellen Regelungen/Dienstanweisungen/Vorschriften etc. bestehen bei der oben genannten Behörde und nachgeordnete Einrichtungen, Ämter und Behörden in Bezug auf den Kontakt der jeweiligen Stelle und deren Mitarbeitern mit Abgeordneten? Zu 1.: Grundsätzlich gelten die Regelungen der Verfassung von Berlin mit den Konkretisierungen der gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, besonderer Teil GGO II (§§ 21 ff.). Darüberhinausgehende Regelungen/Dienstanweisungen gibt es mit Ausnahme der nachstehenden Regelung beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) nicht. Der politisch-administrative Bereich bzw. die Leitung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist für die Arbeit und Kommunikation mit dem Abgeordnetenhaus und den Abgeordneten zuständig. Im Bereich des LAF ist in dem Betreibervertrag mit der jeweiligen Betreiberin oder dem jeweiligen Betreiber einer Unterkunft im dortigen § 9 Abs. 3 geregelt, dass „die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, Vertreterinnen und Vertreter von nicht Regierungsorganisationen , UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) oder weiteren staatlichen Stellen berechtigt sind, das Vertragsobjekt nach vorheriger Anmeldung beim Land Berlin oder beim Betreiber zu betreten“. In der Vergangenheit ist es wiederholt dazu gekommen, dass Besucherinnen und Besucher unangemeldet die Unterkünfte aufgesucht haben (darunter z. B. Fernsehteams, 2 die Aufnahmen auch von Bewohnerinnen und Bewohnern gemacht haben). Im § 15 des Betreibervertrages gibt es einen Passus zu den Betreiberpflichten zum Schutz personenbezogener Daten und Persönlichkeitsrechten. Hierzu gehört ebenfalls die Kommunikation mit Medienvertreterinnen und Medienvertretern, die ausschließlich dem Land Berlin obliegt. Das hat das LAF zum Anlass genommen, an die schon zu Zeiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) festgelegten Regeln zu erinnern. Das LAF hat daher mit Schreiben vom 08.07.2019, das anliegend beigefügt ist, die Leitungen der vertragsgebundenen Unterkünfte auf die Einbindung des LAF bei Besuchen und Anfragen externer Personengruppen hingewiesen. Hierzu gehören neben Besuchergruppen aus den Arbeitsbereichen Wissenschaft, Medien und Delegationen, auch Besucherinnen und Besucher aus dem politischen Bereich. In dem Schreiben wird erläutert , dass die Anfragen über das LAF in Abstimmung mit der jeweiligen Betreiberin oder dem jeweiligen Betreiber der Unterkunft bearbeitet werden. Dies ermöglicht eine Begleitung, Beratung und ggf. auch alternative Angebote, bzw. Kontextualisierung (z. B. für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler). 2. Seit wann bestehen diese jeweils? Zu 2.: Das grundlegende Rollenverhältnis zwischen Betreiberinnen und Betreiber der Unterkunft und dem LAF ergibt sich aus den oben genannten Paragraphen des Betreibervertrages und besteht schon seit Gründung des LAF (01.08.2016). Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat das LAF bereits gebeten, das Schreiben vom 08.07.2019 zu überarbeiten, die Abgeordneten aus dieser Regelung herauszunehmen und für diese eine neue Regelung vorzuschlagen, die zwischen dem zuständigen Senatsmitglied und dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin abgestimmt werden soll. 3. Welchen Inhalt – sofern nicht als VS eingestuft – haben diese genau (bitte Wortlaut)? Zu 3.: Das Schreiben vom 08.07.2019 vom LAF ist als Anlage beigefügt. 4. Sofern diese eingestuft sind, seit wann sind diese eingestuft? Zu 4.: Entfällt. Berlin, den 27. September 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales