Drucksache 18 / 20 915 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 09. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2019) zum Thema: Regelungen betreffend den Umgang mit Abgeordneten II: Senatskanzlei und Antwort vom 17. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20915 vom 09. September 2019 über Regelungen betreffend den Umgang mit Abgeordneten II: Senatskanzlei ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche speziellen Regelungen/Dienstanweisungen/Vorschriften etc. bestehen bei der oben genannten Behörde und nachgeordneten Einrichtungen, Ämtern und Behörden in Bezug auf den Kontakt der jeweiligen Stelle und deren Mitarbeitern mit Abgeordneten? Antwort: In der Senatskanzlei gibt es keine speziellen Regelungen/ Dienstanweisungen/ Vorschriften im Sinne der Frage. Der Umgang mit dem Abgeordnetenhaus von Berlin und seinen Mitgliedern erfolgt nach den Vorschriften der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO). Frage 2: Seit wann bestehen diese jeweils? Frage 3: Welchen Inhalt – sofern nicht als VS eingestuft – haben diese genau (bitte Wortlaut)? Frage 4: Sofern diese eingestuft sind, seit wann sind diese eingestuft? Antworten zu den Fragen 2-4 Siehe Antwort zu Frage 1. Berlin, den 17. September 2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei