Drucksache 18 / 20 916 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 09. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2019) zum Thema: Regelungen betreffend den Umgang mit Abgeordneten III: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und Antwort vom 17. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20916 vom 9. September 2019 über Regelungen betreffend den Umgang mit Abgeordneten III: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche speziellen Regelungen/Dienstanweisungen/Vorschriften etc. bestehen bei der oben genannten Behörde und nachgeordneten Einrichtungen, Ämtern und Behörden im Bezug auf den Kontakt der jeweiligen Stelle und deren Mitarbeitern mit Abgeordneten? 2. Seit wann bestehen diese jeweils? 3. Welchen Inhalt – sofern nicht als VS eingestuft – haben diese genau (bitte Wortlaut)? 4. Sofern diese eingestuft sind, seit wann sind diese eingestuft? Zu 1. bis 4. : Für den Umgang mit Abgeordneten gelten die Vorschriften der Verfassung von Berlin. Über die außerdem den Verkehr mit dem Abgeordnetenhaus betreffenden Regelungen der GGO I und GGO II hinaus gibt es in der SenBildJugFam keine Regelungen, Dienstanweisungen, Vorschriften oder dergleichen mit Bezug auf den Kontakt mit Mitgliedern des Abgeordnetenhauses. Berlin, den 17. September 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie