Drucksache 18 / 20 917 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 09. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2019) zum Thema: Regelungen betreffend den Umgang mit Abgeordneten IV: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und Antwort vom 19. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr.18/20917 vom 09. September 2019 über Regelungen betreffend den Umgang mit Abgeordneten IV: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche speziellen Regelungen/Dienstanweisungen/Vorschriften etc. bestehen bei der oben genannten Behörde und nachgeordneten Einrichtungen, Ämtern und Behörden in Bezug auf den Kontakt der jeweiligen Stelle und deren Mitarbeitern mit Abgeordneten? 2. Seit wann bestehen diese jeweils? 3. Welchen Inhalt – sofern nicht als VS eingestuft – haben diese genau (bitte Wortlaut)? 4. Sofern diese eingestuft sind, seit wann sind diese eingestuft? Zu 1. bis 4.: Der Umgang mit Abgeordneten ist in der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung geregelt, insbesondere in den §§ 16 und 17 des allgemeinen Teils (GGO I) sowie in den §§ 21 ff. des besonderen Teils (GGO II). Darüber hinaus gibt es diesbezüglich in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie ihren nachgeordneten Einrichtungen keine gesonderten Regelungen, Dienstanweisungen oder anderen Vorschriften. Berlin, den 19. September 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung