Drucksache 18 / 20 921 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 09. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2019) zum Thema: Regelungen betreffend den Umgang mit Abgeordneten VIII: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und Antwort vom 17. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20921 vom 09. September 2019 über Regelungen betreffend den Umgang mit Abgeordneten VIII: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche speziellen Regelungen/Dienstanweisungen/Vorschriften etc. bestehen bei der oben genannten Behörde und nachgeordneten Einrichtungen, Ämtern und Behörden im Bezug auf den Kontakt der jeweiligen Stelle und deren Mitarbeitern mit Abgeordneten? Frage 2: Seit wann bestehen diese jeweils? Frage 3: Welchen Inhalt – sofern nicht als VS eingestuft – haben diese genau (bitte Wortlaut)? Frage 4: Sofern diese eingestuft sind, seit wann sind diese eingestuft? Antwort zu 1 bis 4: Für den Kontakt mit Abgeordneten gelten die Vorschriften der Verfassung von Berlin. Ergänzend orientiert sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen an der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses sowie der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II). Darüber hinausgehende Regelungen existieren nicht. Berlin, den 17.09.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen