Drucksache 18 / 20 923 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 09. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2019) zum Thema: Regelungen betreffend den Umgang mit Abgeordneten X: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und Antwort vom 24. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20923 vom 9. September 2019 über Regelungen betreffend den Umgang mit Abgeordneten X: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche speziellen Regelungen/Dienstanweisungen/Vorschriften etc. bestehen bei der oben genannten Behörde und nachgeordneten Einrichtungen, Ämtern und Behörden im Bezug auf den Kontakt der jeweiligen Stelle und deren Mitarbeitern mit Abgeordneten? 2. Seit wann bestehen diese jeweils? 3. Welchen Inhalt – sofern nicht als VS eingestuft – haben diese genau (bitte Wortlaut)? 4. Sofern diese eingestuft sind, seit wann sind diese eingestuft? Zu 1. - 4.: Die Regelungen in Bezug auf den Kontakt mit dem Abgeordnetenhaus sind in der „Gemeinsame[n] Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II)“, insbesondere in den §§ 21 ff festgehalten. Diese wurde zuletzt am 8. Mai 2015 geändert. Die GGO II ist nicht vertraulich und kann auf dieser Webseite abgerufen werden: https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/verfassungsund -verwaltungsrecht/geschaeftsordnung-der-berliner-verwaltung/ggoii /artikel.30096.php . Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Dienstanweisungen in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Für die Kommunikation mit dem Abgeordnetenhaus als Institution und mit den Abgeordneten ist primär die Leitung des Hauses zuständig. Hier ist sowohl die Verbindungsstelle als auch die Gremienkoordination angesiedelt. Diesen beiden Verwaltungseinheiten obliegt u.a. die Koordination der Beantwortung schriftlicher und mündlicher Anfragen, von Berichtsaufträgen des Parlaments oder die Sicherstellung der Präsenz des Senats in Ausschusssitzungen und im Plenum. Berlin, den 24.9.2019 Ramona P o p ............................................... Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe