Drucksache 18 / 20 937 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2019) zum Thema: Sogenannte „Extinction Rebellion“ und Antwort vom 23. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 937 vom 05.09.2019 über Sogenannte „Extinction Rebellion“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf verschiedenen Internetseiten verbreitet eine sich selbst „Extinction Rebellion“ nennende Gruppierung unter anderem die Behauptung, „Wissenschaftler“ seien sich einig, es „drohe der Zusammenbruch von Gesellschaften“. Es sei daher „an der Zeit zu handeln.“ Politik und Abstimmungen, Demonstrationen, Lobbying und Petitionen seien gescheitert. Daher werde man ab dem 07. Oktober Städte – auch Berlin wird genannt - blockieren und dabei auf Straßen und Plätzen verharren. Welche Erkenntnisse haben Senatsverwaltung für Inneres, dort insbesondere die Abteilung II sowie die Polizei Berlin über diese Gruppierung, die nach eigener Erklärung die repräsentative Demokratie und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt? (bitte ggf. teilweise als VS beantworten) Zu 1.: Der Aufruf von „Extinction Rebellion“ (XR) zum „Aufstand gegen das Aussterben“ am 7. Oktober 2019 ist dem Senat bekannt. Die Gruppierung hat in der Vergangenheit bereits verschiedene Versammlungen in Berlin durchgeführt, die alle ohne besondere Vorkommnisse und mit einer Teilnehmerzahl vom unteren zweistelligen bis unteren dreistelligen Bereich verliefen. Die Versammlungen wurden alle im Themenzusammenhang „Klimaschutz“ durchgeführt und zeichneten sich durch das Zeigen von Plakaten / Transparenten, sogenannte „Die-Ins“ und künstlerische Darbietungen aus. 2. Welche personellen, finanziellen und organisatorischen Verknüpfungen bestehen zwischen dieser Gruppierung und bekannten Gruppen oder Einzelpersonen des linksextremen Spektrums wie Rigaer94 und „Interventionistische Linke“? Zu 2.: Es liegen dem Senat keine Erkenntnisse über institutionelle Verknüpfungen zwischen XR Berlin und linksextremistischen Gruppierungen vor. Seite 2 von 2 3. Was wird die Polizei unternehmen, um etwa eine strafbare Nötigung von Berliner Bürgern durch Angehörige dieser Gruppierung zu verhüten? (§ 1 Abs. 3 ASOG) 4. Was wird der Senat unternehmen, um eine Behinderung des Verkehrs durch Angehörige dieser Gruppierung zu verhindern? Zu 3. und 4.: Die Polizei Berlin trifft unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten alle geeigneten Maßnahmen zur Prävention, zur Informationsgewinnung und zur Aufklärung von Straftaten und passt ihre Maßnahmen ggf. neuen Erkenntnissen an. 5. Beobachtet das Landesamt für Verfassungsschutz diese Gruppierung? Falls ja, seit wann und weshalb? Falls nein, weshalb nicht? Zu 5.: Die Verfassungsschutzbehörde Berlins beobachtet Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten bzw. zum Ziel haben, diese aktiv zu bekämpfen (§ 5 Abs. 2.1 VSG Bln). Über aktuelle Entwicklungen in Berlin gibt der jährlich erscheinende Bericht der Verfassungsschutzbehörde Auskunft. Darüber hinaus gehend können keine Auskünfte erteilt werden. Berlin, den 23. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport