Drucksache 18 / 20 946 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 06. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2019) zum Thema: Digitales Staatsexamen und Antwort vom 23. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20946 vom 6. September 2019 über Digitales Staatsexamen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Einbeziehung der Einrichtungen , die an der Juristenausbildung beteiligt sind, beantworten kann. Die Freie Universität, die Humboldt-Universität zu Berlin und das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg wurden daher um Stellungnahme gebeten. 1. Gibt es Pläne in der juristischen Ausbildung sogenannte digitale Klausuren (Softwarelösung etc.) – an der Freien Universität Berlin oder der Humboldt-Universität zu Berlin – während des juristischen Studiums oder bei dem Justiz-Prüfungsamt Berlin Brandenburg für das 1. oder 2. Staatsexamen oder während des juristischen Vorbereitungsdienstes einzuführen? Zu 1.: Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin war mit Unterstützung des Centers für Digitale Systeme (CeDiS) unter den Pionieren des zwischen 2008 und 2011 durchgeführten Projekts "E-Examinations" an der Freien Universität Berlin. Innerhalb des Projekts wurden digitale Klausuren in exemplarischen Veranstaltungen erprobt. Darunter befand sich auch eine Lehrveranstaltung des Fachbereichs Rechtswissenschaft zur Vermittlung von Fremdsprachenfachkompetenz mit dem Titel "Introduction to the anglo-american law and legal system", an der regelhaft bis zu 300 Studierende teilnahmen . Das Projekt erwies sich als geeignet, so dass die Lehrveranstaltung bis heute durch eine digitale Multiple-Choice-Klausur geprüft wird. Derzeit wird die o. g. Multiple-Choice- Klausur in zwei Gruppen im „E-Examination Center2“ der Freien Universität Berlin durchgeführt und vom System nach den Vorgaben der Prüfenden ausgewertet, so dass die Klausurergebnisse bereits wenige Stunden nach der Prüfungsdurchführung vorliegen. Die Resonanz der teilnehmenden Jurastudierenden auf dieses Prüfungsformat ist sehr positiv . - -2 Digitale Freitextklausuren werden im Hinblick auf die hohe Zahl der Teilnehmenden (rund 450 Studierende) am Fachbereich Rechtswissenschaft und des damit verbundenen zusätzlichen Aufwands an der Freien Universität Berlin derzeit nicht durchgeführt. An der Humboldt-Universität zu Berlin bestehen aktuell keine konkreten Pläne, digitale Prüfungen in der Juristenausbildung durchzuführen. Konkrete Pläne zur Einführung eines digitalen juristischen Staatsexamens oder zur Ermöglichung der Anfertigung digitaler Klausuren im juristischen Vorbereitungsdienst hat der Senat gegenwärtig nicht. Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) prüft jedoch derzeit die Möglichkeit der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Einführung der elektronischen Staatsprüfung für das erste und zweite juristische Examen in Berlin und Brandenburg. Diese Studie soll die organisatorische Machbarkeit und die anfallenden Kosten der Durchführung elektronischer Prüfungen unter den hier gegebenen Bedingungen sowie bei alternativen Szenarien einer zuverlässigeren und günstigeren Raumausstattung zu Prüfungszwecken ermitteln. 2. Sind dem Senat Erfahrungen aus anderen Bundesländern bekannt? Wenn ja, wie bewertet der Senat diese? Zu 2.: Dem Senat sind Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt bekannt, das als bisher einziges Bundesland die Möglichkeit der elektronischen Klausur in einer juristischen Staatsprüfung anbietet. Allgemein findet zudem seit einigen Jahren ein stetiger Austausch zwischen den Prüfungsämtern sämtlicher Bundesländer zum Stand der Planung und Umsetzung von elektronischen Klausuren in den juristischen Staatsprüfungen statt. Das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) Sachsen-Anhalt hat in der Klausurkampagne des zweiten juristischen Staatsexamens im April 2019 den Prüflingen die Ablegung der schriftlichen Klausuren in elektronischer Form angeboten. 95% der 43 Prüflinge jener Klausurkampagne haben hiervon Gebrauch gemacht. Die konkrete Durchführung der elektronischen Klausuren hat einhellige Akzeptanz gefunden. Weiterhin gibt es ein Pilotprojekt des Landes Baden-Württemberg zur Elektronischen Rechtspflegerprüfung. An diesem nahmen im Winter 2018/2019 knapp 200 Prüflinge teil. Dort wurde die elektronische Durchführung der Prüfung durch einen beauftragten externen Dienstleister sichergestellt. Im Wesentlichen ist der angebotene Service vergleichbar mit den Bedingungen seitens des LLZ an der MLU in Halle, jedoch erheblich kostenintensiver . 3. Welche Vorteile digitaler Abfassung solcher Klausuren sieht der Senat und welche Risiken? Zu 3.: Digitale Prüfungsformate sind zeitgemäß und bringen eine Reihe von Vorteilen im Vergleich zu den bisher handschriftlich erbrachten Prüfungsleistungen mit sich. So können etwa elektronisch gefertigte Lösungsskizzen in die Reinschrift eingefügt und einzelne Textpassagen ohne weiteren Aufwand verschoben werden. Ein einheitliches Schriftbild erleichtert die Korrekturfähigkeit und erhöht damit auch die Chancengleichheit der Prüf- - -3 linge. Eine unter Gewährleistung der Datensicherheit mögliche elektronische Versendung an und durch die Korrektoren führt zur Vereinfachung. Auch die Archivierung und Akteneinsicht durch Prüflinge kann dadurch vereinfacht werden. Das Projekt elektronische Staatsprüfungen hat erhebliche technische und prüfungsorganisatorische Anforderungen zur Folge. Die Möglichkeiten zu eruieren, soll Gegenstand einer Machbarkeitsstudie sein. 4. Wie hoch schätzt der Senat den finanziellen Aufwand ein, würde man in der juristischen Ausbildung auf digitale Klausuren umstellen? Zu 4.: Der Senat und die Hochschulen haben bislang keine Kostenschätzung für die Ausbildung im Studium und im juristischen Vorbereitungsdienst unter Einbeziehung digitaler Klausuren vorgenommen. Über die bei der Ausbildung im Rechtsreferendariat ggfs. anfallenden Kosten für etwaige elektronische Übungsklausuren wird erst nach Durchführung der Machbarkeitsstudie, die durch das GJPA beauftragt werden soll, eine Einschätzung möglich sein. Berlin, den 23. September 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -