Drucksache 18 / 20 948 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Laatsch (AfD) vom 09. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2019) zum Thema: Geplanter Mietendeckel in Berlin II – hat der Senat alle verwaltungstechnischen, finanziellen und volkswirtschaftlichen Folgen bedacht? und Antwort vom 27. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Harald Laatsch (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 20948 vom 09.09.2019 über Geplanter Mietendeckel in Berlin II - hat der Senat alle verwaltungstechnischen, finanziellen und volkswirtschaftlichen Folgen bedacht? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Beobachtet der Senat bereits aktuell rückläufige Investitionen in die Instandsetzung und Instandhaltung von Mietwohnraum, insbesondere bei den eigenen Gesellschaften, oder hat der Senat Kenntnis von rückläufigen Aufträgen diesbezüglich in der privaten Bauwirtschaft? Antwort zu 1: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, inwieweit aktuell die Vermieterinnen und Vermieter die Investitionen für die Instandsetzung und Instandhaltung verringern. Frage 2: Mit welchen zusätzlichen Bürokratiekosten rechnet der Senat bei Einführung des Mietendeckels gemäß Referentenentwurf vom 30.08.2019 bei den Bezirken, und mit welchen bei die IBB? Wie viele zusätzliche Planstellen müssten in den Bezirken ab 2020 neu geschaffen werden, um die Bezirksämter auf den Ansturm von Antragsstellern auf Mietenreduzierung gemäß Referentenentwurf ausreichend vorzubereiten, und mit wie vielen Anträgen bzw. Vorgängen rechnet der Senat im Jahr 2020, und in den Folgejahren 2021-2024? Antwort zu 2: Der Stellenbedarf und die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung des Gesetzes werden in der Abgeordnetenhausvorlage mit dem Gesetzentwurf nachgewiesen. Frage 3: Wie will der Senat den „Antragsberg“ in der Startphase des Mietendeckels finanziell und organisatorisch so bewältigen, dass jeder Antragssteller spätesten nach 3 Monaten einen rechtmittelfähigen Bescheid in Händen hält, und ein Verwaltungschaos vermieden wird? 2 Antwort zu 3: Die Aufgabenverteilung, die eine zügige Bearbeitung der Anträge sicherstellen soll, wird in der Abgeordnetenhausvorlage mit dem Gesetzentwurf dargestellt. Frage 4: Mit welchem Volumen von Widerspruchsverfahren rechnet der Senat ungefähr, wie sollen diese bewältigt werden, und mit welchen anschließenden Klageverfahren/Gerichtsverfahren bzw. im Falle von Widerspruchverfahren mit wie vielen Klagen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchsverfahrens seitens der betroffenen Vermieter oder seitens der Mieter rechnet der Senat? Antwort zu 4: Das Widerspruchsverfahren ist gemäß § 9 des Referentenentwurfs vom 30.08.2019 ausgeschlossen. In wie vielen Fällen Klagen erhoben werden, ist abschließend nicht einschätzbar. Frage 5: Mit welchen Steuermindereinnahmen für das Land Berlin rechnet der Senat bei Einführung des Mietendeckels gemäß Referentenentwurf vom 30.08.2019? Mit welchem Arbeitsplatzverlust im Bauhauptund Baunebengewerbe sowie bei der Wohnungswirtschaft rechnet der Senat? Frage 6: Sieht der Senat die Gefahr, dass in Berlin, bedingt durch den Mietendeckel, Arbeitsplätze im produktiven Gewerbe, also bei Handwerkern, Baubetrieben und der Immobilienbewirtschaftung verloren gehen könnten, während im Bürokratiebereich, also bei den bezirklichen Wohnungsämtern und der IBB, die die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren und Anträge bearbeiten sollen, neue Arbeitsplätze geschaffen werden würden? Welchen Nettoeffekt für den Arbeitsmarkt in Berlin prognostiziert der Senat, und mit welchen finanziellen Auswirkungen rechnet der Senat insgesamt? Antworten zu 5 und 6: Die Anhörung der Verbände und Institutionen ergab, dass ein Teil der Angehörten von einem Rückgang der Investitionen ausgeht. Frage 7: Wie gedenkt der Senat, die negativen Auswirkungen des Mietendeckels auf Instandhaltung, Modernisierung und Neubau von Mietwohnraum, auf die Arbeitsplätze und die Steuereinnahmen in der Stadt, auf Abwanderungstendenzen der Mietwohnungsinvestoren auf das Umland, auf den bürokratischen Aufwand bei den Bezirken und der IBB zu bewältigen, und möglichst zu kompensieren? Antwort zu 7: Der Senat geht davon aus, dass Verbesserungen für die rund 1,5 Millionen Mieterhaushalte eintreten. Eventuelle negative Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer wird der Senat abwägen und ggf. erforderliche Maßnahmen ergreifen. Berlin, den 27. Sep. 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen