Drucksache 18 / 20 949 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Laatsch (AfD) vom 09. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2019) zum Thema: Geplanter Mietendeckel in Berlin III – hat der Senat alle sozialpolitischen Folgen bedacht? und Antwort vom 30. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Harald Laatsch (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20949 vom 09.09.2019 über Geplanter Mietendeckel in Berlin III - hat der Senat alle sozialpolitischen Folgen bedacht? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie will der Senat vermeiden, dass Transferleistungsempfänger, die gar keine Motivation haben, einen komplizierten, ggf. mietsenkenden Antrag gemäß § 4 des Referentenentwurfs vom 30.08.2019 zum Mietendeckel zu stellen, weiterhin zur vereinbarten Miete wohnen und vom Land Berlin ihre Wohnkosten erstattet bekommen? Antwort zu 1: Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der senatsinternen Abstimmung. Frage 2: Wie schätzt der Senat die finanziellen Folgen ein, wenn Mieter mit geringerem Einkommen einen solchen Antrag stellen, dieser auf Grund der Härtefallregelung in § 7 des Referentenentwurfs nicht genehmigt bekommen, und damit Anspruch auf Erstattung ihrer Mehrkosten durch das Land Berlin erhalten, was einerseits zu Mehrbelastungen beim Steuerzahler führt? Antwort zu 2: Die voraussichtlichen Kosten für den geplanten Mietzuschuss werden in der Abgeordnetenhausvorlage mit dem Gesetzentwurf nachgewiesen. Frage 3: Wie bewertet der Senat die willkürliche, unterschiedlichen Belastung auf der Vermieterseite, deren Mieteinnahmen ganz unterschiedlich gekürzt werden könnten, je nachdem, ob in ihren Wohnungen Transferleistungsempfänger, Mieter mit niedrigem Einkommen oder Mieter mit höherem Einkommen wohnen, und sieht der Senat diese willkürliche Ungleichbehandlung verschiedener Vermieter, insbesondere Kleinvermietern mit geringen Beständen, als mit der Eigentumsgarantie in Artikel 14 des Grundgesetzes vereinbar? 2 Antwort zu 3: Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs und damit die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz ist Gegenstand jedes Gesetzesvorhabens. Frage 4: Mit welchen Auswirkungen rechnet der Senat bei Einführung des Mietendeckels gemäß Referentenentwurf vom 30.08.2019 bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen, die unter die Vorschriften des Mietendeckels fallen? Ist dem Senat die Problematik bewusst, dass ein Vermieter angesichts des Mietendeckels, zur Vermeidung schwerwiegender Nachteile im Vollzug des Mietvertrages über die kommenden Jahre, nur noch an Personen vermieten wird, bei denen die Miete deutlich weniger als 30% ihres Haushaltseinkommens beträgt und mit möglichst hoher Sicherheit zu erwarten ist, dass das auch so bleibt? Frage 5: Ist dem Senat bewusst, dass es bei Einführung des Mietendeckels insbesondere für Personen mittleren Einkommens erheblich schwerer wird, überhaupt noch einen Mietvertrag in dieser Stadt abschließen zu können, bei ohnehin schon angespanntem Wohnungsmarkt? Frage 6: Ist dem Senat bewusst, dass Transferleistungsempfänger, die Aufstocker sind, oder Rentner mit geringen bis mittleren Renten, unter diesen Umständen am Mietwohnungsmarkt bei Neuvermietungen weitgehend chancenlos sein werden? Wie will der Senat diese schwerwiegenden Hemmnisse bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen, die dem Mietendeckel unterliegen, und die daraus entstehende Verschärfung am Mietwohnungsmarkt für die vorgenannten Personengruppen vermeiden? Antwort zu 4 bis 6: Die voraussichtlichen Auswirkungen werden in der Abgeordnetenhausvorlage mit dem Gesetzentwurf nachgewiesen. Berlin, den 30.09.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen