Drucksache 18 / 20 951 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 10. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2019) zum Thema: Einbringen unerlaubter Gegenstände in die JVA durch Justizvollzugsbedienstete und Antwort vom 27. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20951 vom 10. September 2019 über Einbringen unerlaubter Gegenstände in die JVA durch Justizvollzugsbedienstete ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1a. Wie viele Gefangene hat ein Berliner Justizvollzugsangestellter pro Station/Gruppeneinheit/Block/ Stockwerk innerhalb einer Schicht in der Regel alleine zu beaufsichtigen? Bitte aufschlüsseln nach JVA, nach geeigneter Gruppeneinheit (z. B. Wohngruppe, die beaufsichtigt wird), nach geeigneter Zeiteinheit, mindestens aber halbjährlich seit 2015 bis heute. Zu 1a.: Die Zahl der Bediensteten im Allgemeinen Vollzugsdienst bzw. die Zahl der Gefangenen pro Station/Gruppeneinheit/Block/Stockwerk innerhalb einer Schicht aufgeschlüsselt nach Justizvollzugsanstalten (JVA) wird statistisch nicht erfasst. 1b. Wie ist das Verhältnis, Soll und Ist, zwischen Gefangenen und Bediensteten? Bitte pro JVA und nach geeigneten Zeiteinheiten angeben, mindestens aber halbjährlich. Zu 1b.: Für den Allgemeinen Vollzugsdienst liegt kein festgesetzter Personal- bzw. Betreuungsschlüssel vor. Vielmehr erfolgt die Personalbedarfsbemessung für jede Justizvollzugsanstalt gesondert, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Vollzugsart, mit dem Ziel gleiche Aufgaben gleich auszustatten. Die Ausstattung der einzelnen Berliner Justizvollzugsanstalten erfolgt demnach stets auf Grundlage von individuellen Personalbedarfsermittlungen auf Grund von Organisationsbetrachtungen. 2. Welche Maßnahmen unternimmt der Senat um den Berliner Justizvollzug für die Bediensteten als attraktive Arbeitsstelle zu gestalten und konkurrenzfähig, z. B. gegenüber einer deutlich höheren Bezahlung im Land Brandenburg oder beim Zoll, zu machen? Zu 2.: Leistungsprämien und die Stufenvorweggewährung gemäß § 16 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind wichtige Instrumente der Personalentwicklung sowie der Personalbindung und tragen zur Steigerung der Attraktivität der Tätigkeit im Bereich des Berliner Justizvollzuges und der Sozialen Dienste der Justiz bei. Für Tarifbeschäftigte werden gemäß § 16 TV-L in begründeten Einzelfällen zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften Stufenvorweggewährungen gewährt. Zusätzlich werden seit dem 1. Januar 2016 allen Anwärterinnen und Anwärtern des allgemeinen Justizvollzugsdienstes Sonderzuschläge in Höhe von 60 % des Anwärtergrundbetrages gezahlt. Einen weiteren Beitrag zur Steigerung der Attraktivität stellt eine - auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern - aufgaben- und leis- 2 tungsgerechte Besoldung dar. Der Senat beabsichtigt eine Angleichung an das Durchschnittsniveau aller Bundesländer bis 2021. Hierzu gehören neben den aktuellen Besoldungs - und Tarifanpassungen auch die Verbesserungen, die im Rahmen des Inkrafttretens des Vollzugsdienst-Zulagenänderungsgesetz (VdZulG) erzielt wurden, namentlich die Erhöhung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, die Einführung der Zulage für den Dienst zu wechselnden Zeiten und die Erhöhung der Zulage für die Pflege von Kranken. In Ergänzung dieser monetären Anreize wurden und werden im Rahmen des Gesundheitsmanagements im Berliner Justizvollzug weitere Maßnahmen umgesetzt. Beispielhaft sind hier das eingeführte und sehr erfolgreich arbeitende Notfallmanagement, die Personalbörse und die Implementierung eines Disabilitymanagements zu nennen. Zusätzlich zu diesen übergreifenden Maßnahmen für den gesamten Justizvollzug werden in jeder Dienstbehörde spezifische Maßnahmen den dort tätigen Mitarbeitenden angeboten und vorgehalten. Gleichzeitig hat der Justizvollzug seine Internetpräsenz als potenzieller Arbeitgeber modernisiert , ausgebaut und im Berliner Karriereportal und damit unter dem Dach der gemeinsamen Arbeitgebermarke der Berliner Verwaltung („Hauptstadt machen“) verankert. Zusätzlich bedarf es besonderer Maßnahmen, um den Justizvollzug als attraktiven Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren. Daher wird die Werbekampagne für den allgemeinen Justizvollzugsdienst im Jahre 2020 im Sinne einer Imagekampagne auf andere Berufsgruppen ausgeweitet. 3a. Wie wird sichergestellt, dass JVA-Bedienstete keine für Gefangene unerlaubte Gegenstände (Waffen, Drogen Mobiltelefone, ect.) in die Haftanstalten einbringen können? Zu 3a: Die Justizvollzugsbediensteten werden nach einem gründlichen Auswahlverfahren im Rahmen ihrer Ausbildung eingehend mit den Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz) vertraut gemacht. Diese Vorschriften regeln u. a. die Grundpflichten der Bediensteten, das Geschäftsverbot und Verkehrsbeschränkungen mit Gefangenen , Entlassenen und deren Angehörigen und Freunden sowie die Lauterkeit des dienstlichen Verhaltens. Jedem Bediensteten ist somit bewusst, wie er sich Gefangenen gegenüber zu verhalten hat. 3b. Gibt es Stichprobenkontrollen unter den Beamten? Wenn nein, warum nicht? Zu 3b: Verdachtsunabhängige Kontrollen von Bediensteten werden im Berliner Justizvollzug nicht durchgeführt, weil zum einen eine Rechtsgrundlage dafür weder im Beamtenrecht oder in tarifrechtlichen Bestimmungen, noch in Vollzugsgesetzen vorhanden ist. Zum anderen wäre mit Maßnahmen dieser Art eine generelle und pauschale Erklärung des Misstrauens gegenüber allen Mitarbeitenden verbunden, für die in Ansehung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die bisher nur sehr selten vorgefallenen Missbrauchsfälle keine ausreichende Rechtfertigung liefern. 3c. Mit welchen Maßnahmen werden die Mitarbeiter im Justizvollzugsdienst vor Korruption geschützt? Fällt darunter auch eine Einlasskontrolle der Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten, um sie vor Erpressung oder Manipulation durch Gefangene zu schützen? Falls nein, warum nicht? Zu 3c: Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3a. Darüber hinaus gelten auch für die Justizvollzugsanstalten dieselben Regelungen diesbezüglich wie in der gesamten Berliner Landesverwaltung. Auch sind die Bereiche Korruptionsprävention und die Verhinderung von Erpressbarkeit wichtige Themenfelder in der Aus- und Fortbildung der Beamtinnen 3 und Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes. 3d. Plant der Senat in Zusammenarbeit mit den Personalräten eine gefängniseinheitliche Praxis im Umgang mit Personalkontrollen, um die Zahl der verbotenen Gestände in den JVA zu reduzieren und wenn nein, warum nicht? Zu 3d: Nein. Siehe Antwort zu Frage 3b. 3e. Sind Fälle bekannt, wo JVA-Bedienstete unerlaubte Gegenstände an Gefangene in die JVA seit 2015 bis heute eingebracht haben? Wenn ja, bitte nach Haftanstalt aufschlüsseln und eine kurzer Erläuterung welcher Gegenstand und welche Disziplinarmaßnahmen ergriffen wurden. Zu 3e: In folgenden Fällen sind seit 2015 Disziplinarverfahren mit einer Disziplinarmaßnahme wegen des nachgewiesenen Einbringens unerlaubter Gegenstände abgeschlossen worden, noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren sind nicht aufgeführt, da eine öffentliche Erörterung den Ermittlungszweck der Ermittlungsverfahren bzw. der Disziplinarverfahren vereiteln könnte: Im Zeitraum von 2015 bis heute sind keine rechtskräftig abgeschlossenen Fälle in den JVA‘en Tegel, Plötzensee, Offenen Vollzug Berlin, JVA für Frauen sowie der Jugendstrafanstalt und Jugendarrestanstalt bekannt. JVA Moabit Jahr unerlaubt eingebracht: Maßnahme 2015 ./. ./. 2016 Nahrungsmittel, geplante Einbringung von Mobiltelefonen Verurteilung, Beendigung des Beamtenverhältnisses 2017 ./. ./. 2018 ./. ./. 2019 ./. ./. JVA Heidering Jahr unerlaubt eingebracht: Maßnahme 2015 ./. ./. 2016 Mobiltelefone Verurteilung, Verweis 2017 ./. ./. 2018 ./. ./. 2019 ./. ./. Berlin, den 27. September 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung