Drucksache 18 / 20 958 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 04. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2019) zum Thema: Muttersprachlicher Unterricht der türkischen Sprache an Berliner Schulen und Antwort vom 26. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20958 vom 4. September 2019 über Muttersprachlicher Unterricht der türkischen Sprache an Berliner Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorwort: Im Februar 2018 berichtete der RBB über die vorläufige Einführung des muttersprachlichen Unterrichts für türkischsprachige Kinder an 20 Berliner Grundschulen. 1. Welche Erkenntnisse konnte der Senat über den Ausgang dieses Experiments gewinnen? Gab es Rückmeldungen der Schulen zu der Auswirkung des sprachlichen Unterrichts auf die Leistung in anderen Fächern, beispielsweise Mathematik? Zu 1.: Das im Februar 2018 begonnene Unterrichtsangebot „Herkunftssprache Türkisch“ an 21 Grundschulen für die Jahrgangsstufen 1-3 ist im Aufwuchs begriffen und wird im Schuljahr 2019/20 an 67 Grundschulen für die Jahrgänge 1-6 angeboten. Es ist insgesamt als Erfolg zu werten, da es gelingt, die sprachliche Primärsozialisation der Schülerinnen und Schüler fortzuführen, sie in ihrer Herkunftssprache zu alphabetisieren und ihre interkulturelle Handlungsfähigkeit sowie ihre individuelle Mehrsprachigkeit zu fördern. Zu Korrelationen mit den Leistungen in anderen Unterrichtsfächern, beispielsweise im Fach Mathematik, liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 2. Welche Organisationen und Vereine unterstützen die Lehrer bei der Umsetzung des Unterrichts und was diente der Zusammensetzung des Lehrplans als Vorbild, zumal der Unterricht für Berlin ein Novum darstellt. 2 Zu 2.: Die im staatlichen herkunftssprachlichen Unterricht Türkisch eingesetzten Lehrkräfte werden bei der Gestaltung des Unterrichts und allen darüber hinausgehenden Belangen durch SenBJF unterstützt. Bei der Erarbeitung der curricularen Grundlagen wurde konzeptionell sowohl der vorhandene Lehrplan der zweisprachigen Erziehung Deutsch-Türkisch (ZwErz) als auch der kompetenzorientierte Berliner Rahmenlehrplan Fremdsprachen 1-10 einbezogen. 3. Wurde der „Türkische Elternverein Berlin-Brandenburg e.V.“ in die Umsetzung einbezogen? Zu 3.: Der Türkische Elternverein Berlin-Brandenburg e.V. ist bei den regelmäßig stattfindenden Netzwerktreffen der Lehrkräfte eingeladen. 4. Wie viele Kinder haben den muttersprachlichen Türkischunterricht seit Anfang 2018 bis dato durchlaufen? Liegt dem Senat eine Kenntnis darüber vor, welche Prozentzahl jener Kinder im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind? Zu 4.: Seit Februar 2018 haben den herkunftssprachlichen Unterricht Türkisch ca. 1500 Schülerinnen und Schüler besucht. Die Staatsangehörigkeit der Lernenden wird hierbei nicht erhoben. Berlin, den 26. September 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie