Drucksache 18 / 20 968 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 09. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2019) zum Thema: Alter Güterbahnhof Kaulsdorf und Verlängerung der Fußgängerbrücke am Bahnhof Kaulsdorf und Antwort vom 27. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20968 vom 09. September 2019 über Alter Güterbahnhof Kaulsdorf und Verlängerung der Fußgängerbrücke am Bahnhof Kaulsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen dennoch eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen, wurde daher der Bezirk um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie ist der Stand des Bauvorhabens auf dem Gelände des Alten Güterbahnhofs Kaulsdorf? Antwort zu 1: Der Bezirk teilt mit: „Ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgaragen und ebenerdigen Stellplätzen musste Anfang 2019 aus planungsrechtlichen Gründen abgelehnt werden, da der rechtsgültige Bebauungsplan 10-20 hinsichtlich der Nutzungsart keine Wohnnutzung ermöglicht. Der Bauantrag wurde daraufhin zurück gezogen.“ Frage 2: Wurde ein Bauantrag gestellt? Antwort zu 2: Der Bezirk teilt mit: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt dem Bezirksamt (BA) Marzahn-Hellersdorf kein Bauvorhaben zur Beurteilung vor.“ 2 Frage 3: Was sehen die aktuellen Planungen der Eigentümergesellschaft vor? Antwort zu 3: Der Bezirk teilt mit: „Es liegen keine aktuellen Planungen vor.“ Frage 4: Welche Bebauung ist vorgesehen und wie viele Wohneinheiten sollen errichtet werden? Antwort zu 3: Der Bezirk teilt mit: „Die Errichtung von Wohnungsbau ist auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplan 10-20 nicht zulässig.“ Frage 5: Welche Erkenntnisse gibt es über die Art des geplanten Gewerbes? Antwort zu 5: Der Bezirk teilt mit: „Dazu können keine Angaben gemacht werden.“ Frage 6: Welche Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur (Kita, Schule etc.) sind für das Umfeld zu erwarten? Antwort zu 6: Der Bezirk teilt mit: „Keine.“ Frage 7: Wie ist der Stand zur Verlängerung der südlichen Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Kaulsdorf? Frage 8: Welche Mittel in welcher Höhe stehen dafür zur Verfügung? Frage 9: Wann wird die Realisierung erfolgen? 3 Antwort zu 7 bis 9: Dem Bezirk liegen hierzu ebenfalls keine Kenntnisse vor. Er teilt mit: „Zuständig ist die Deutsche Bahn.“ Berlin, den 27.09.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen