Drucksache 18 / 20 971 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 09. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2019) zum Thema: Anastasia Bewegung in Berlin und Umland und Antwort vom 20. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete June Tomiak (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 20971 vom 9. September 2019 über Anastasia Bewegung in Berlin und Umland ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Dem Senat ist bekannt, dass in mehreren Bundesländern Siedlungen der so genannten Anastasia-Bewegung existieren sollen. Erkenntnisse über Anhänger oder Strukturen in Berlin liegen nicht vor, so dass der der Berliner Senat aktuell über diese Bewegung keine Auskünfte erteilen und Einschätzungen darüber abgeben kann. 1. Wie viele Mitglieder der sog. Anastasia Bewegung gibt es aktuell in Berlin? 2. Wie hat sich das Personen-Potenzial im Zeitraum zwischen 2008 bis 2018 in Berlin entwickelt ? Lässt sich ein Anstieg des Personen-Potenzials oder der Aktivitäten dieser Gruppierung feststellen? Bitte erläutern. 3. Wie viele Veranstaltungen wurden zwischen 2008 und 2018 von dieser Gruppierung bzw. von Personen die dieser Gruppierung zuzuordnen sind in Berlin durchgeführt? a) Falls bekannt, bitte nach Bezirken ausweisen. b) Zu welchen Themen wurden die Veranstaltungen jeweils durchgeführt? Bitte nach Themen aufschlüsseln. 4. Hat der Senat Kenntnis über verfassungsfeindliche Bestrebungen oder Handlungen dieser Gruppierung? Falls ja, bitte erläutern. 5. Hat der Senat Kenntnis darüber, ob die in Berlin aktive Anastasia Bewegung, Verbindung zu anderen rechtsextremen Organisationen oder Gruppierungen hat. Falls ja, bitte aufschlüsseln um welche Organisationen oder Gruppierungen es sich dabei handelt und in welcher Form eine Verbindung zu diesen besteht. 6. Wie viele Immobilen in Berlin sind im Besitz oder regelmäßiger Nutzung von Personen die der Anastasia Bewegung zuzuordnen sind? Falls bekannt, bitte Immobilie angeben und Anzahl nach Bezirken ausweisen. Seite 2 von 2 7. Wie viele Immobilen in Brandenburg sind im Besitz oder regelmäßiger Nutzung von in Berlin ansässigen Personen die der Anastasia Bewegung zuzuordnen sind? Falls bekannt, bitte Immobilie angeben und Anzahl nach Landkreisen ausweisen. 8. Sind dem Senat sonstige Treffpunkt dieser Bewegung bekannt? Falls ja, bitte auflisten und nach Bezirken bzw. Landkreisen ausweisen. 9. Wie viele in Berlin ansässige Personen die der Anastasia Bewegung zuzuordnen sind oder aus dem personellen Umfeld kommen, besitzen Immobilen in Brandenburg? 10. Hat der Senat Kenntnis darüber, ob Berliner*innen auf Grund ihres Bezugs zur Anastasia Bewegung ihren Lebensmittelpunkt in andere Bundesländer verlegen? Falls ja, bitte angeben, wie viele Berliner*innen im Zeitraum 2008 bis 2018 aus diesen Gründen ihren Lebensmittelpunkt in andere Bundesländer verlegt haben. Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln. Zu 1. bis 10.: Siehe Vorbemerkung. Berlin, den 20. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport