Drucksache 18 / 20 976 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Henkel (CDU) vom 10. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2019) zum Thema: Kulturelle Nutzungen auf dem Tacheles-Areal und Antwort vom 25. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Frank Henkel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 20976 vom 10.09.2019 über Kulturelle Nutzungen auf dem Tacheles-Areal Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Dem Senat liegen zu den Fragen 1 und 3 keine eigenen Erkenntnisse vor. Nachstehend werden zu den Fragen 1. und 3. die Daten und Stellungnahmen der fachlich zuständigen Bezirksämter wiedergegeben. 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Baufortschritt auf dem sogenannten Tacheles-Areal? (Bitte um Angabe eines Zeitplans.) Zu 1.: Parallel zu den 2019 fertig gestellten Arbeiten zur Herstellung der Baugrube werden seit Frühjahr 2017 die Untergeschosse errichtet. Sukzessive erfolgt die Übergabe von Baufeldern an die Gewerke, die seit Sommer 2018 begonnen haben, den Rohbau der oberirdischen Bauteile zu erstellen. Nach aktueller Planung werden die ersten Gebäude Anfang 2022 bezugsfertig sein, die letzten Gebäude voraussichtlich Anfang 2023. 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat zur denkmalgerechten Sanierung des ehemaligen Tacheles- Gebäudes? Zu 2.: Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude wurde in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt und der unteren Denkmalschutzbehörde zeichnerisch und fotografisch dokumentiert. Besonderes Augenmerk lag dabei auch auf der Erfassung, künstlerischen Einordnung und Bewertung der Graffitis der Nachwendezeit. Es wurden als Ergebnis die denkmalpflegerisch bedeutsamen Bereiche und Bauteile des Gebäudes festgehalten. Mit der Zielsetzung, den denkmalgeschützten Bestand einschließlich der Nutzungsschichten und –spuren der Nachwendezeit zu erhalten, stimmen die beauftragen Planungsbüros mit den Denkmalbehörden sowohl die behutsame Instandsetzung des Gebäudes (Fassaden, Wände, Decken, Böden, Dächer usw.) ab Seite 2 von 2 als auch die geplanten Nutzungsänderungen und die damit einhergehenden Eingriffe in den Bestand. 3. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu zukünftigen kulturellen Nutzungen auf dem Tacheles-Areal, insbesondere des ehemaligen Tacheles-Gebäudes? (Bitte um Angabe der Nutzungsform, des potenziellen Nutzers/Betreibers, Lage und dem prozentualen Anteil am gesamten Areal.) Zu 3.: Der Bebauungsplan I-41 setzt für das Tacheles-Gebäude eine Nutzung für kulturelle Zwecke fest. Ein entsprechender Bauantrag wurde gestellt und genehmigt. Das gesamte Tacheles-Gebäude mit rd. 7.300 qm Geschossfläche wird für eine kulturelle Nutzung zur Verfügung stehen; die Geschossfläche aller anderen Bauteile des Areals beträgt rd. 92.900 qm. Der Projektentwickler pwr development führt derzeit intensive Gespräche über ein internationales Museumskonzept, inklusive Restaurant und Veranstaltungsmöglichkeiten. Sobald diese Gespräche zum Abschluss gekommen sind, wird pwr development die Öffentlichkeit informieren. Sobald der Nutzungsantrag mit detaillierter Beschreibung der Belegung einzelner Flächen vorliegt, wird der Bezirk prüfen, ob eine weit überwiegende kulturelle Nutzung vorliegt. Die Bemühungen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, darüber hinaus auch eine Kulturnutzung im Sinne des ehemaligen Kulturhauses Tacheles anzusiedeln, waren nicht erfolgreich. Berlin, den 25.09.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa