Drucksache 18 / 20 978 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 10. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2019) zum Thema: Digitalpakt und Pflegeschulen und Antwort vom 25. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20978 vom 10.09.2019 über Digitalpakt und Pflegeschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe wird Berlin voraussichtlich Mittel aus dem Digitalpakt Schule erhalten? Zu 1.: Der Bund gewährt den Ländern aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 5 Mrd. Euro in einem Zeitraum von 5 Jahren. Die Bundesmittel verteilen sich auf die Länder anhand des Königsteiner Schlüssels. Der Anteil des Landes BE beläuft sich danach insgesamt auf 256.877.000,00 €. Die Zuständigkeit für die Mittel des Digitalpaktes liegt bei der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie (SenBJF). 2. Wie hoch wird voraussichtlich der Anteil dieser Mittel sein, der an Pflegeschulen zur Digitalisierung eingesetzt werden wird? Zu 2.: Empfänger/-innen der Förderungen sind allgemeinbildende Schulen und berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie ihnen nach dem Recht der Länder gleichwertiger Schulen in freier Trägerschaft (hierzu zählen die Pflegeschulen). Die Verteilung der Mittel zwischen dem Bereich der Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Schulen in freier Trägerschaft erfolgt unter Berücksichtigung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Nach derzeitigen Erkenntnissen beläuft sich der Betrag an Mitteln zur Förderung der Schulen in freier Trägerschaft auf 30.776.000 €. Eine Entscheidung wie dieser Betrag zwischen den Schulen in freier Trägerschaft, die in der Zuständigkeit von SenBJF und denen, die in der Zuständigkeit von SenGPG liegen, aufgeteilt wird, liegt noch nicht vor. 2 Möglich wäre eine Aufteilung anhand der Zahl der Schülerinnen und Schüler. In diesem Fall würde für die Förderung der Berufsfachschulen für Altenpflege (1.481.424 €), der Schulen für Gesundheits- und Krankenpfleger/in, der Schulen für Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger /in sowie der neuen Pflegeschule (1.446.770 €) ein Betrag in Höhe von insgesamt 2.928.194 € zur Verfügung stehen. 3. Welche inhaltlichen und zeitlichen Schwerpunkte wird es bei dieser Digitalisierung von Pflegeschulen geben? Zu 3.: Ziel des Digitalpaktes Schule ist der Ausbau und Aufbau der digitalen Infrastruktur in den Schulen. Dabei können folgende inhaltliche Komponenten entsprechend der Verwaltungsvereinbarung gefördert werden: · Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden, · Pädagogischer Standard-Schulserver, · Schulisches WLAN, · Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln, Displays) zum Betrieb in der Schule, · Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung, · Schulgebundene mobile Endgeräte (Notebooks, Tablets, aber keine Smartphones ), bis zu 25.000 EUR, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Um die Förderung beantragen zu können, ist es notwendig, dass die Schule ein Medienkonzept einschließlich Fortbildungskonzept erstellt. Der Schulträger ergänzt den Antrag mit einem IT-Entwicklungskonzept und einem Konzept über die Sicherstellung von Wartung , Betrieb und Support der schulischen IT-Infrastruktur. Der Zeitraum der Förderung des Bundes beträgt 5 Jahre nach Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024. Investitionsmaßnahmen können seit dem 16.05.2019 gefördert werden. Allerdings muss zur erfolgreichen Umsetzung des Digitalpakts Schule zunächst folgende Voraussetzung auf Landesebene geschaffen werden: Die Erarbeitung einer Förderrichtlinie als rechtliche Grundlage für das Ausreichen der Mittel an die Schulen in privater (und öffentlicher) Trägerschaft. Die Bearbeitung der Anträge von Investitionsmaßnahmen erfolgt im Anschluss. Außerdem umfasst der Digitalpakt Schule eine Reihe von Berichtspflichten an den Bund (§§ 11, 12 und 18 Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule [VV Digitalpakt]), Mitarbeit an der Öffentlichkeitsarbeit (§13 VV Digitalpakt) sowie des abschließenden Evaluationsberichtes (§19 VV Digitalpakt). 4. Hält der Senat die genannten Summen beim Digitalisierungsbedarf der Pflegeschulen für angemessen und ausreichend? 5. Wenn nein, wie soll der Bedarf bis wann aus welchen Mitteln gedeckt werden? 3 Zu 4. u. 5.: Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur “ dienen als Grundlage für die Digitalisierung der Pflegeschulen. Die tatsächliche Höhe der Bedarfe der Pflegeschulen ist erst nach der Beantragung von Investitionsmaßnahmen ersichtlich. Berlin, den 25. September 2019 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung