Drucksache 18 / 20 981 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ülker Radziwill (SPD) vom 05. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2019) zum Thema: Umzug der Gemeinschaftsunterkunft Eschenallee in die Soorstraße und Antwort vom 25. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Ülker Radziwill (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20981 vom 05. September 2019 über Umzug der Gemeinschaftsunterkunft Eschenallee in die Soorstraße ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Rund um die Flüchtlingsunterkunft in der Eschenallee hat sich seit der Eröffnung im Jahr 2015 ein breites Netzwerk ehrenamtlich Engagierter gefunden, die die Bewohner*innen der Unterkunft bei ihrer Integration begleiten. Die Arbeit der Engagierten kann als sehr wertvoll für die erfolgreiche Integration Geflüchteter und das Willkommensklima im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf angesehen werden. 1. Wann wird mit den Sanierungsarbeiten in der ehemaligen Unterkunft in der Soorstraße begonnen und wann sind diese voraussichtlich abgeschlossen? Zu 1.: Für die Unterkunft Soorstraße ist der Abschluss eines Mietvertrages erforderlich. Zurzeit wird hierzu eine Vorlage für den Hauptausschuss erarbeitet. Die Unterkunft Soorstraße wurde aus dem Portfolio eines Betreibers übernommen, nachdem der Vermieter eine Räumungsklage durchgesetzt hatte. Nach Übernahme wurde ein desolater Zustand der Unterkunft festgestellt. Für den Beginn der Sanierungsarbeiten sind noch umfangreiche Abstimmungen zwischen dem Vermieter und dem Land Berlin erforderlich, so dass derzeit noch kein genauer Termin benannt werden kann. 2. Wann ist der geplante Auszugstermin für die Gemeinschaftsunterkunft (GU) in der Eschenallee geplant? 2 Zu 2.: Der Leerzug der Gemeinschaftsunterkunft (GU) Eschenallee, Haus 3, ist nach jetzigem Planungsstand bis zum 15. April 2020 erforderlich. Erfahrungsgemäß treten bis zum Baubeginn häufig zeitliche Verzögerungen auf, die sich wiederum verzögernd auf den Leerzugstermin auswirken können. 3. Was spricht aus Senatssicht dagegen, den Auszug der Gemeinschaftsunterkunft in der Eschenallee so lange zu verzögern, bis die neue Unterkunft in der Soorstraße, die im gleichen Einzugsgebiet liegt, fertig saniert ist, so dass die Bewohner der GU Eschenallee einfach dorthin umziehen? Zu 3.: Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist bestrebt die beiden Bauprojekte weitgehend zeitlich so zu harmonisieren, dass ein sozialraumverträglicher Übergang in die Soorstraße möglich wird, um den Bewohnerinnen und Bewohnern unnötige Beschwernisse und den Verlust des Sozialraumes zu ersparen. Jedoch sind beide bauliche Maßnahmen – wie dargestellt – nur bedingt zeitlich exakt planbar. Der benannte Termin für den voraussichtlichen Baubeginn im April 2020 war festzulegen, um die Ausschreibung über die notwendigen Bauleistungen in der Eschenallee, Haus 3 (GU) seitens des Landes Berlin vorbereiten zu können. Ein verzögerter Umzug der Bewohnerinnen und Bewohner aus der Unterkunft Eschenallee, Haus 3 (GU), in die Unterkunft Soorstraße hätte zur Folge, dass sich die Sanierungsarbeiten in der Unterkunft Eschenallee, Haus 3 (GU), voraussichtlich um vier bis sechs Monate verzögern würden. Die Folgen wären deutlich erhöhte Kosten (z. B. fortlaufende Planungskosten, steigender Bauindex), vor allem aber eine Erhöhung des Risikos für die Umsetzung des Projektes (anhängige Klagen). Darüber hinaus besteht durch den maroden Zustand des Gebäudes Eschenallee, Haus 3 (GU), eine Gefahr einer eintretenden Havarie. 4. Hält es der Senat aus Integrationssicht nicht für zwingend angebracht, das bestehende ehrenamtliche und institutionelle Hilfsnetzwerk im Bezirk zu erhalten, was durch einen unkoordinierten Auszug aus der Eschenallee gefährdet wäre? Zu 4.: Die bestehenden Netzwerkstrukturen zu erhalten liegt in hohem Interesse des Senates, somit auch im Interesse des LAF. Die vor Ort hervorragende Netzwerkarbeit und Betreuung unterstützt maßgeblich den Übergang der Geflüchteten in die Regelstruktur. Die Zielsetzung des LAF besteht darin, den Übergang der Bewohnerinnen und Bewohner von der Eschenallee, Haus 3, in die Soorstraße zu ermöglichen – wie in der Antwort zu Frage 3 dargestellt, kann dies jedoch nicht garantiert werden. Sofern ein direkter Übergang nicht gewährleistet werden kann, werden die Bewohnerinnen und Bewohner möglichst sozialräumlich untergebracht. Insbesondere Familien mit Kindern im Kita- und Grundschulalter werden besonders berücksichtigt. Sollte eine soziallraumnahe Unterbringung nicht vollends gelingen, 3 bieten wir allen Menschen, für die eine Zwischenlösung gefunden werden muss, an, nachträglich in die Soorstraße umzuziehen. Es ist außerdem geplant, für die vielfältigen Angebote der Netzwerke entsprechende räumliche Voraussetzungen zu schaffen. Das sanierte Haus 1 in der Eschenallee (Aufnahmeeinrichtung) soll am Ende des 1. Quartals 2020 in Betrieb gehen, hierfür wird die Unterstützung des ehrenamtlichen und institutionellen Hilfsnetzwerks im Bezirk ebenfalls benötigt. Berlin, den 25. September 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales