Drucksache 18 / 20 984 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 28. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität: "Papa Ari" in Treptow und Antwort vom 26. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 984 vom 28. August 2019 über Organisierte Kriminalität: „Papa Ari“ in Treptow ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann existiert das „Papa Ari“ in der Puderstr. 8 in 12435 Berlin in Treptow-Köpenick? Zu 1.: Das Gewerbe wurde unter dem derzeitigen Betreiber im Februar 2015 angemeldet. 2. Wie oft wechselten seitdem der Inhaber oder die Inhaberin und wann erfolgte hierzu die jeweilige Gewerbe-anmeldung? (Aufstellung erbeten.) Zu 2.: Das Gewerbe ist seit Februar 2015 unter demselben Gewerbetreibenden angemeldet. 3. Wie oft wurde in den letzten acht Jahren der örtliche Polizeiabschnitt wegen Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und/oder Raubdelikten zum „Papa Ari“ gerufen? (Aufstellung nach Jahren und Deliktsarten erbeten.) Zu 3.: Eine statistische Auswertung zu Einsatzanlässen der eingesetzten Funkwagen ist lediglich zu einer Anschrift, nicht jedoch zu einer bestimmten Lokalität oder Gewerbeeinrichtung möglich. Daher kann ein tatsächlicher Bezug zum „Papa Ari“ nicht belegt werden. Die Tabelle weist die von der Einsatzleitzentrale (ELZ) erfassten Einsätze zu den Anlässen „Körperverletzung“, „Raub“ und „Landfriedensbruch“ aus. Hierbei obliegt es dem Mitarbeiter der ELZ nach der Sachverhaltsschilderung des Anrufers einen Einsatzanlass zu definieren. Dies lässt keine Rückschlüsse auf die ggf. im Nachgang gefertigte Strafanzeige zu. Darüber hinaus findet keine Unterscheidung der Körperverletzungs - oder Raubdelikte statt. Seite 2 von 2 Einsatzanlass 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Körperverletzung 0 1 0 0 3 0 1 1 0 Raub 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Quelle: Data-Warehouse (DWH) vom 23.09.2019, Abfrage-Parameter: Einsatzanlässe: Körperverletzung , Raub, Landfriedensbruch zur Anschrift Puderstr. 8, 12435 Berlin 4. Wann genau und mit welchen Ergebnissen erfolgten die Überprüfungen vom „Papa Ari“ durch die Gewerbeaufsicht bzw. aus welchen Gründen sind diese ausgeblieben? (Aufstellung der letzten acht Jahre erbeten.) Zu 4.: Die Überwachung von Gewerbebetrieben ist gemäß Nr. 23 Absatz 6 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord zu § 2 Abs. 4 Satz 1 ASOG Berlin) grundsätzlich eine Aufgabe des Polizeipräsidenten in Berlin. Durch den Gewerbeaußendienst der Polizei Berlin haben bisher keine Gewerbekontrollen stattgefunden. 5. Welche Rolle spielt das „Papa Ari“ nach Behördenkenntnissen im Hinblick auf den Drogenhandel sowie die Rocker- und Clankriminalität in Berlin? Zu 5.: Der Polizei Berlin liegen Anhaltspunkte vor, dass phänomenrelevante Personen mit Bezügen zur Clankriminalität das Lokal als Verkehrsörtlichkeit nutzen. In der Vergangenheit wurde das Lokal lediglich zeitweilig von Angehörigen des aufgelösten Guerilla Nation MC aufgesucht, stellt jedoch innerhalb des Phänomens Rockerkriminalität keinen Schwerpunkt dar. Das Lokal ist in Bezug auf Betäubungsmitteldelikte bisher nicht auffällig in Erscheinung getreten. Berlin, den 26. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport