Drucksache 18 / 20 989 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Domer (SPD) vom 04. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2019) zum Thema: Berliner Stadtteilzentren – Anker für Bürgerschaftliches Engagement nach 2020 und Antwort vom 19. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Bettina Domer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20989 vom 04. September 2019 über Berliner Stadtteilzentren - Anker für Bürgerschaftliches Engagement nach 2020 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stadtteilzentren, soziale Treffpunkte und Selbsthilfekontaktstellen gibt es aktuell in den Berliner Bezirksregionen? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirksregionen, Träger und Fördersumme aus dem IFP-STZ und aus ZIS II Mitteln der EFRE Förderperiode, jeweils für die Jahre 2017 und 2018) 2. Wie viele Stadtteilzentren, soziale Treffpunkte und Selbsthilfekontaktstellen kommen in den nächsten Jahren in unterversorgten Prognoseräumen hinzu? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirksregionen, Stand der Planungen, bislang ausgewählte Träger und Stadtteilzentren, die diese neuen Zentren in ‚Regie‘ betreiben sollen, sofern diese bereits ausgewählt wurden) 3. Welche Aufgaben haben Stadtteilzentren aktuell und ist eine Erweiterung des Aufgabenkanons hinsichtlich der Themen Inklusion, Demographie, Wohnen geplant? (Eventuell hier nach der Abgrenzung zu Nachbarschaftshäusern und Selbsthilfekontaktstellen fragen?) 4. Welche Stadtteilzentren, soziale Treffpunkte und Selbsthilfekontaktstellen befinden sich in zu verstetigenden QM-Gebieten und wie sieht die Förderung und Finanzierung dieser Orte und ihrer Aufgaben, insbesondere der Förderung des Bürgerschaftlichem Engagements, nach dem Ablauf der Verstetigungsphase der QM-Gebiete aus? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirksregion, Finanzierungsquellen und beabsichtigten Vollzeitäquivalenten in Stadtteilzentren und Selbsthilfekontaktstellen) 5. Welche Projekte wurden in den Stadtteilzentren der aktuellen EFRE Förderperiode mit ERFRE Mittel gefördert? (Bitte aufschlüsseln nach Projektzielen: Bürgerbeteiligung, Quartiersentwicklung, ehrenamtliches Engagement, Selbsthilfeförderung, Förderung von guter Nachbarschaft, Gesundheitsprävention und Förderung, Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus) 2 6. Wie haben sich die Haushaltsansätze zur Bildung und Förderung von Stadtteilzentren entwickelt und in welchem Umfang konnten die bereitgestellten Mittel und Verpflichtungsermächtigungen für die Arbeit in Stadtteilzentren ausgeschöpft werden? (Bitte aufschlüsseln von 2017- jetzt) 7. Ist die Förderung von Stadtteilzentren für die neue Strukturfondsförderperiode 2021-2027 aus EFRE Mitteln weiterhin möglich? 8. Sollte eine Förderung nicht mehr wie in dem bisherigen Ausmaß möglich sein, werden die fehlenden Finanzierungen für Projekte in den Stadtteilzentren anderweitig aufgefangen? 9. Wie ist sichergestellt, dass durch die Arbeit der Programme Lebendige Nachbarschaften (LeNa) von SenIAS und dem Programm Berlin entwickelt neue Nachbarschaften (BENN) von der SenSW potentielle Synergieeffekte in der Arbeit der Träger*innen in Stadtteilzentren zukünftig besser genutzt werden? 10. Wie ist sichergestellt, dass im Rahmen der aktuell stattfindenden Ausweitung der bezirklichen Freiwilligenagenturen die potentiellen Synergieeffekte zu Projekten des bürgerschaftlichen Engagements in den Stadtteilzentren genutzt werden? 11. Wie ist sichergestellt, dass im Rahmen der geplanten Ausweitung der bezirklichen Sozialraumkoordinierung und Stadtteilkoordination potentielle Synergieeffekte in den Stadtteilzentren genutzt werden können? 12. Wie ist beim Fachaustausch zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sichergestellt, dass die unterschiedlichen Anforderungen der beiden Verwaltungen und der Bezirke an die Infrastruktur der Stadtteilzentren in Einklang gebracht werden? Für die SenSW steht hier, laut dem Jahresbericht IFP STZ 2016, die Übernahme von entwickelten Strukturen des Quartiersmanagements nach dem Förderende durch Stadtteilzentren im Vordergrund, während für SenIAS die Funktion der berlinweiten Nachbarschafts- und Selbsthilfearbeit im Vordergrund steht. 13. Findet eine Evaluation/Wirkungsanalyse oder eine ähnliche Form von Datenerhebung hinsichtlich der Struktur und der Aufgabenwahrnehmung und der Auswirkungen und zukünftigen Bedarfe in den Stadtteilzentren, sozialen Treffpunkten und Selbsthilfekontaktstellen statt? Zu 1. bis 13.: Auf die Antwort der gleichlautenden Schriftlichen Anfrage 18/20888 wird verwiesen. Berlin, den 19. September 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales