Drucksache 18 / 21 000 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 13. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2019) zum Thema: Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken – 1/11 Treptow-Köpenick und Antwort vom 25. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21000 vom 13. September 2019 über Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken – 1/11 Treptow-Köpenick Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow- Köpenick um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wo im Bezirk ist innerhalb der 18. Wahlperiode die Einführung von Parkraumbewirtschaftung, also die Einführung der zwingend kostenpflichtigen Nutzung bisher kostenlos nutzbarer Parkplätze geplant? Frage 2: Wo im Bezirk ist über die 18. Wahlperiode hinaus die Einführung von Parkraumbewirtschaftung, also die Einführung der zwingend kostenpflichtigen Nutzung bisher kostenlos nutzbarer Parkplätze geplant? Frage 3: In welchem Umfang - Anzahl der Parkplätze - ist geplant, Parkplätze künftig als kostenpflichtig auszuweisen? Frage 4: Wie hoch werden voraussichtlich im Vorfeld die für den Bezirk zu erwartenden Kosten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung für Beschilderung, Parkautomaten, Planungsleistungen etc. ausfallen? Antwort zu 1 bis 4: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet. 2 Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit: „Die Einführung einer entgeltpflichtigen Parkraumbewirtschaftung ist derzeit vom Bezirk Treptow-Köpenick nicht geplant. Auf Grund des in zahlreichen Ortsteilen zunehmenden Parkdrucks wäre eine entgeltpflichtige Parkraumbewirtschaftung zwar ein geeignetes Instrument, um die Parkplatzsituation insbesondere für Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern. Allerdings haben die Bürgerinnen und Bürger in Treptow-Köpenick am 24.08.2014 im Rahmen eines Bürgerentscheids mehrheitlich gegen eine entgeltpflichtige Parkraumbewirtschaftung entschieden. An dieses Ergebnis sieht sich das Bezirksamt Treptow-Köpenick weiterhin gebunden. Somit wird das Bezirksamt Treptow-Köpenick keine dem entgegenstehenden Unternehmungen veranlassen, solange politisch durch die Bezirksverordnetenversammlung oder die Bürgerinnen und Bürger von Treptow-Köpenick nicht anders entschieden wird.“ Der im Juli 2019 beschlossene Berliner Luftreinhalteplan sieht eine flächendeckende Bewirtschaftung des inneren S-Bahnrings bis Ende 2023 vor. Hierzu gehört auch das im S-Bahnring gelegene Teilgebiet „Alt-Treptow“. Die Dringlichkeiten der Luftreinhaltung und die stetig wachsende Stadt schaffen auch im Bezirk Treptow-Köpenick im Vergleich zu 2014 veränderte Rahmenbedingungen, die den Bedarf an Parkraumbewirtschaftung deutlich erkennen lassen. Berlin, den 25.09.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz