Drucksache 18 / 21 001 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 13. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2019) zum Thema: Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken – 2/11 Neukölln und Antwort vom 25. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21001 vom 13. September 2019 über Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken – 2/11 Neukölln Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Neukölln um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wo im Bezirk ist innerhalb der 18. Wahlperiode die Einführung von Parkraumbewirtschaftung, also die Einführung der zwingend kostenpflichtigen Nutzung bisher kostenlos nutzbarer Parkplätze geplant? Frage 2: Wo im Bezirk ist über die 18. Wahlperiode hinaus die Einführung von Parkraumbewirtschaftung, also die Einführung der zwingend kostenpflichtigen Nutzung bisher kostenlos nutzbarer Parkplätze geplant? Antwort zu 1 und 2: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit: „Der im Juli 2019 beschlossene Berliner Luftreinhalteplan strebt aus Dringlichkeiten der Luftreinhaltung eine flächendeckende Bewirtschaftung des Bezirks Neukölln bis Ende 2020 an. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie ist derzeit in Arbeit.“ Frage 3: In welchem Umfang - Anzahl der Parkplätze - ist geplant, Parkplätze künftig als kostenpflichtig auszuweisen? 2 Frage 4: Wie hoch werden voraussichtlich im Vorfeld die für den Bezirk zu erwartenden Kosten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung für Beschilderung, Parkautomaten, Planungsleistungen etc. ausfallen? Antwort zu 3 und 4: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Die Fragen 3 und 4 können erst auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie beantwortet werden. Diese startete im Juni 2019, so dass Ergebnisse erst 2020 vorliegen werden. Berlin, den 25.09.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz