Drucksache 18 / 21 002 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 13. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2019) zum Thema: Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken – 3/11 Tempelhof-Schöneberg und Antwort vom 25. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21002 vom 13. September 2019 über Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken – 3/11 Tempelhof-Schöneberg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wo im Bezirk ist innerhalb der 18. Wahlperiode die Einführung von Parkraumbewirtschaftung, also die Einführung der zwingend kostenpflichtigen Nutzung bisher kostenlos nutzbarer Parkplätze geplant? Frage 2: Wo im Bezirk ist über die 18. Wahlperiode hinaus die Einführung von Parkraumbewirtschaftung, also die Einführung der zwingend kostenpflichtigen Nutzung bisher kostenlos nutzbarer Parkplätze geplant? Antwort zu 1 und 2: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu mit: „Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet Für die Flächen innerhalb des S-Bahnringes ist eine Parkraumbewirtschaftung flächendeckend geplant. Dies ist im Hinblick auf die Ziele des im Juli 2019 beschlossenen Luftreinhalteplans (Maßnahme „M4 Parkraumbewirtschaftung“) notwendig. Hiernach soll diese Fläche bis Ende 2020 bewirtschaftet werden. Der Bezirk bereitet derzeit die Vergabe für eine Machbarkeitsstudie der im S-Bahnring gelegenen Restflächen vor. Die Ausschreibung ist abgeschlossen, eine Auswertung liegt noch nicht vor. 2 Für die Region rund um den Tempelhofer Damm zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße wurde im Zuge des „Verkehrsversuchs Tempelhofer Damm“ ebenfalls eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis erwartet das Bezirksamt bis Ende 2019. Aufgrund des sehr großen Parkdrucks in Friedenau soll auch für diesen Ortsteil eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden, eine Terminschiene hierfür liegt noch nicht vor.“ Frage 3: In welchem Umfang - Anzahl der Parkplätze - ist geplant, Parkplätze künftig als kostenpflichtig auszuweisen? Frage 4: Wie hoch werden voraussichtlich im Vorfeld die für den Bezirk zu erwartenden Kosten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung für Beschilderung, Parkautomaten, Planungsleistungen etc. ausfallen? Antwort zu 3 und 4: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Die Fragen 3 und 4 können erst auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie beantwortet werden. Ergebnisse werden frühestens Anfang 2020 vorliegen. Berlin, den 26.09.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz