Drucksache 18 / 21 012 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 13. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2019) zum Thema: Umsetzung Klimaziele 2050, hier energetische Sanierung im Wohnungsbestand I und Antwort vom 01. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21012 vom 13.09.2019 über Umsetzung Klimaziele 2050, hier energetische Sanierung im Wohnungsbestand I Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist der CO2-Ausstoß aus dem Betrieb von bestehenden Wohngebäuden in Berlin in der Summe und durchschnittlich pro Quadratmeter Wohnfläche? Antwort zu 1: Im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) wurden aufgrund eines komplexen Gebäudemodells auf der Basis 2012 folgende Abschätzungen vorgenommen: Der Gebäudebereich insgesamt ist nach der Verursacherbilanz für rund 49 % der Berliner CO2-Emissionen im Jahr 2012 verantwortlich, dies entspricht einer CO2- Emission von 10,3 Mio. t. (Den Wohngebäuden kommt dabei mit ca. 60 % der höchste Anteil zu.) Dem entspricht eine CO2-Emissionsgröße von fast 50 kg CO2/(a*m² NGF) über alle Gebäudekategorien. Die Entwicklung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen im Wohngebäudebereich wird im Rahmen der bundeseinheitlichen Energie- und CO2- Bilanzierung nicht separat erfasst und somit auch vom Amt für Statistik Berlin- Brandenburg in der offiziellen Energie- und CO2-Bilanz des Landes Berlin nicht separat ausgewiesen. Für Berlin stehen lediglich Berechnungen im Rahmen des digitalen Monitoring- und Informationssystems zum Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (diBEK) zur Verfügung, die auf Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg basieren. Die Berechnungen zur Entwicklung des Endenergieverbrauchs und zur Entwicklung der CO2-Emissionen nach Verursacherbilanz seit 2010 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. 2 Endenergieverbrauch klimabereinigt - Handlungsfeld Gebäude und Stadtentwicklung CO2-Emissionen nach Verursacherbilanz klimabereinigt - Handlungsfeld Gebäude und Stadtentwicklung 2010 140.216 Terajoule 9730 Kilotonnen CO2 2011 136.493 Terajoule 9329 Kilotonnen CO2 2012 131.963 Terajoule 9049 Kilotonnen CO2 2013 137.163 Terajoule 9526 Kilotonnen CO2 2014 134.278 Terajoule 9560 Kilotonnen CO2 2015 126.550 Terajoule 9178 Kilotonnen CO2 2016 130.239 Terajoule 9621 Kilotonnen CO2 Quelle: Digitales Monitoring- und Informationssystem zum Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (diBEK). Datengrundlage: Amt für Statistik Berlin- Brandenburg; LUP GmbH, BLS Energieplan GmbH, eigene Darstellung. Die Daten sind klimabereinigt und beziehen sich auf das Handlungsfeld „Gebäude und Stadtentwicklung“ des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030). (Siehe auch Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20052.) Für die Wohngebäude des Landes Berlin liegt für den angefragten Zeitraum keine umfassende Auswertung der Verbrauchsdaten und somit der CO2-Emissionen vor. Einige Daten lassen sich auch anhand folgender Quelle darstellen, allerdings nicht ausschließlich für das Handlungsfeld Gebäude: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/grundlagen/Energie-undCO2- Bilanz.asp?Ptyp=50&Sageb=43009&creg=BBB&anzwer=6 Frage 2: Wie soll sich der CO2-Ausstoß nach Frage 1. bis 2050 durch technische Maßnahmen verändern? Welche Investitionssumme ist zur Erreichung dieses Ziels insgesamt und pro Jahr erforderlich? Antwort zu 2: Im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) wurde dazu Folgendes festgestellt: „Der Erfolg der energetischen Ertüchtigung des Gebäudebestandes hängt neben der Sanierung des Anlagenparks und der Wahl der Energieträger wesentlich von der Sanierungsrate der Gebäudehülle sowie der Sanierungstiefe ab. Weitere Einflussfaktoren sind der gewählte Neubaustandard, die Nachverdichtungs- und Substitutionsrate, der Anteil Wohnfläche pro Kopf sowie der Anlagen- und Brennstoffmix sowie die Anlageneffizienz. Darüber hinaus gilt es jedoch Rahmenbedingungen wie Sozialverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit mit zu berücksichtigen. Bei einem derzeitigen Niveau (2012) von fast 50 kg CO2/(a*m² NGF) wurde zur Erlangung der Klimaneutralität in 2050 ein Ziel von 7 kg CO2/(a*m² NGF) definiert. 3 Ausgehend von den CO2-Emissionen in diesem Handlungsfeld bedarf es der Umsetzung von Strategien und Maßnahmen um bis 2050 die CO2-Emissionen auf rd. 1,6 Mio. t pro Jahr zu reduzieren. Dies entspricht einer Reduzierung um rd. 85 %.“ Eine konkrete Investitionssumme zur Erreichung dieses Zieles wurde berlinweit noch nicht ermittelt. Gründe liegen in der Datenlage, der heterogenen Eigentümerstruktur, der Vielfalt der Gebäudetypen und erfolgter Teilsanierungen von Beständen. Frage 3: Wie hoch war die energetische Sanierungsrate in den Jahren 2015 bis 2018? Welche Menge an CO2- Ausstoß wurde dadurch eingespart? Wurden die Klimaziele des Landes Berlin in den einzelnen Jahresscheiben erfüllt? Antwort zu 3: Eine konkrete statistische Datenbasis für die Sanierungsrate der Berliner Gebäude liegt dem Senat nicht vor, da hierzu keine Erhebungen durchgeführt werden. Im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) wurden für die Abschätzungen der erforderlichen energetischen Gebäudeertüchtigungen bundesweite Erhebungen zu den aktuellen Sanierungsraten im Gebäudebestand zugrunde gelegt und für Berlin eine Sanierungsrate von 0,8 % des Bestandes abgeleitet. (Siehe auch Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20052.) Grundsätzlich ist es schwierig allumfassende Aussagen zum Stand der energetischen Gebäudesanierung in Berlin zu treffen, da Sanierungsmaßnahmen – ausgenommen energetische Maßnahmen innerhalb sozialer Erhaltungsgebiete – überwiegend nicht genehmigungspflichtig sind und somit ohne tatsächliche Erfassung stattfinden können. Dennoch können zumindest für von der Investitionsbank Berlin (IBB) geförderte Modernisierungsvorhaben einige Aussagen getroffen werden. Eine Evaluierung der IBB im Rahmen der Darlehensprogramme „IBB Energetische Gebäudesanierung“, „KfW Energieeffizient Sanieren“ (Mietwohnungsbau) und „KfW Energieeffizient Sanieren“ (Eigentümer) zum 30.06.2019 zeigt diesbezüglich, dass in den Programmjahren 2010 bis 2019 insgesamt 533 Vorhaben gefördert wurden, wobei in Summe 37.173,46 t/a CO2 eingespart wurden. Im Rahmen des Förderprojekts ENEO der Investitionsbank Berlin, welches Zuschüsse für Energiegutachten und Energieberatung bereitstellt, wurden für 169 Objekte (von insgesamt 382 Fördervereinbarungen) Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Hierbei wurde eine rechnerische CO2-Ersparnis von rund 1.797,8 t/a in Summe erreicht. (Stand 30.06.2019) Ebenso lassen sich einige Kennwerte aus den Statistiken des Verbandes Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) und seiner Mitgliedsunternehmen aufzeigen. 4 Eine Auswertung im Rahmen der Publikation „Jahresstatistik der Mitgliedsunternehmen des BBU 2018“ zeigt anhand der zentralen Energiekennwerte weiterhin, dass ein guter Modernisierungsstand der Wohnungen erreicht werden konnte. Zwischen 2006 und 2016 sank der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser um circa 11 % auf 133 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, dies führte – auch aufgrund von Umstellungen auf andere Energieträger – zu einer Senkung der CO2-Emissionen um fast 26 % in diesem Zeitraum (1,55 t/a). Erweitert man den Betrachtungsraum auf einen Zeitraum seit 1990 beträgt die Reduktion sogar nahezu 60 % laut BBU. Einige Daten lassen sich zudem aus dem Gesamtbericht 2018 im Rahmen des Wohnungswirtschaftlichen Fachcontrollings der landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins entnehmen. Demzufolge gliedert sich der Sanierungsstand für Altbau und 50er-/60er Jahre folgendermaßen (Ist 1. Januar bis 31. Dezember 2018): degewo GESOBAU Gewobag HOWOGE STADT UND LAND WBM saniert 5.295 WE (17,1 %) 15.792 WE (52,8 %) 23.162 WE (65,9 %) 15.392 WE (98,1 %) 11.036 WE (62,8 %) 1.637 WE (9,4 %) teilsaniert 19.822 WE (63,8 %) 7.731 WE (25,9 %) 9.354 WE (26,6 %) 0 WE (0,0 %) 2.576 WE (14,6 %) 11.232 WE (64,3 %) unsaniert 5.915 WE (19,1 %) 6.3702 WE (21,3 %) 2.630 WE (7,5 %) 298 WE (1,9 %) 3.979 WE (22,6 %) 4.595 WE (26,3 %) Wohnungen gesamt 67.811 WE 41.933 WE 61.237 WE 60.602 WE 45.042 WE 30.467 WE Insgesamt ergibt sich daraus für den betrachteten Bestand des Altbaus und der 50erund 60er Jahre, dass rund die Hälfte mit 49,2 % aller Wohneinheiten der sechs Wohnungsbaugesellschaften saniert sind, 34,2 % sind teilsaniert und 16,6 % noch unsaniert. Für die Wohnungen der 70er Jahre und folgend wurden insgesamt 33,7 %, also 52.385 Wohnungen, als „mit Instandsetzungsbedarf“ bewertet, demzufolge sind 66,3 % des Bestandes „ohne Instandsetzungsbedarf“. (Ist 1.1. bis 31.12.2018). Alle Gesellschaften werden voraussichtlich das Ziel der Klimaschutzvereinbarung erfüllen, jedoch stellen sich bei diesem Thema im Zusammenhang mit dem Ankauf energetisch schlechterer Bestandsprojekte neue Aufgaben. Frage 4: Verfolgt der Senat das Ziel, die im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm aufgeführten Sanierungsraten von rund 1,3 % im Zeitraum bis 2020, 2,1 % im Zeitraum 2021-2025 und 2,6 % im Zeitraum 2026-2030 zu erreichen? 5 Antwort zu 4: Der Senat hat sich zu den Zielen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms verpflichtet. Frage 5: Durch welche gesetzlichen Maßnahmen und welche Fördermaßnahmen mit welchem Fördervolumen, insgesamt und pro Jahr, sollen die vorgenannten Sanierungsraten erreicht werden? Antwort zu 5: Die gesetzlichen Anforderungen an die Sanierung von Gebäuden beziehen sich auf die geltenden Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes. Berlin hat als Land keine zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der Erhöhung der Sanierungsrate vorgenommen. Für die energetische Sanierung von Gebäuden stehen eine Reihe von Förderprogrammen des Bundes zur Verfügung, z.B. der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Folgende Programme des Landes Berlin fördern die energetische Sanierung von Wohngebäuden: Seit 2009 fördert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die beiden Programme „IBB Energetische Gebäudesanierung“ und „IBB Altersgerecht Wohnen“, um Modernisierungsmaßnahmen im Land Berlin anzustoßen. Dabei wird der KfW-Zinssatz um aktuell bis zu 0,6 Prozentpunkte gesenkt. Um Klimaschutzmaßnahmen im Wohngebäudebereich zusätzlich zu unterstützen, hat das Land Berlin im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung die Wohnungsmodernisierungsbestimmungen 2018 (WMB 2018) mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin am 07.12.2018 erlassen. Aufbauend auf den zwei am Markt etablierten Programmen der IBB „IBB Energetische Gebäudesanierung“ (Fokus Energieeffizienz basierend auf den KfW-Programmen 151/152 „Energieeffizient Sanieren“) und „IBB Wohnraum Modernisieren“ (Fokus Energieeffizienz und allgemeine Modernisierungsmaßnahmen wie bspw. altersgerechter Umbau), werden für Eigentümer finanzielle Anreize zur Modernisierung geschaffen, indem eine Zinsvergünstigung des Darlehens auf 0 %, sowie ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Darlehenssumme gewährt wird. Im Gegenzug werden in den geförderten Wohnungen für 15 Jahre Mietpreisund Belegungsbindungen begründet. Es wird dabei eine warmmietenneutrale Sanierung angestrebt. Finanziert wird das Programm mit einem Fördervolumen von insgesamt 36.890.125 Euro durch das SIWANA-Sondervermögen. Die Investitionsbank Berlin (IBB) wird gemäß Senatsbeschluss vom 04.06.2019 mit der Durchführung des Berliner Heizungsaustauschprogramms beauftragt. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden können künftig Zuschüsse für den Austausch ihrer CO2-intensiven Heizung gegen eine energieeffiziente und CO2-einsparende Alternative beantragen. Außerdem soll die Aufstellung von gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplänen gefördert werden. Zur Finanzierung des Programms stellt der Senat von Berlin bis zu 6 Millionen Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2020/2021, zur Verfügung. 6 Auch aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) sind Förderungen möglich. Zur Umsetzung der Maßnahme „Vorbildwirkung der öffentlichen Hand bei Neubau und Sanierung öffentlicher Gebäude“ des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 werden Maßnahmen des BENE-Förderschwerpunkts 2 „Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Einrichtungen“ aus BEK-Mitteln kofinanziert. Förderbar sind insbesondere technische Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, die Nutzung regenerativer Energien im Wärmebereich sowie die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Dafür sind neben den ohnehin für die Sanierung öffentlicher Gebäude zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 jeweils 2 Millionen Euro aus BEK- Mitteln eingeplant. Frage 6: Welcher Standard wird durch energetische Sanierungsmaßnahmen bei Bestandsgebäuden regelmäßig erreicht? (Ggf. nach Baualter/Gebäudetyp differenzieren)? Antwort zu 6: Wie in der Antwort zu Frage 3 bereits erläutert, ist es grundsätzlich schwierig umfassende Aussagen zum Stand der energetischen Gebäudesanierung und damit auch zum generell erreichten Standard in Berlin zu treffen. Es ist davon auszugehen, dass bei umfassenden Gebäudesanierungen regelmäßig der gesetzlich geforderte EnEV-Standard (Energieeinsparverordnung) erreicht wird. Für eine Reihe energetischer (Teil-)Sanierungsmaßnahmen gibt es keine Genehmigungspflicht. Durch eine Auswertung der IBB bezüglich der Daten zum Förderprojekt ENEO vom 30.06.2019 kann zumindest in Bezug auf die Ergebnisse in Teilen auf die Frage eingegangen werden. Im Rahmen der erstellten Energiegutachten für die beauftragten Sanierungsvorhaben wurde überwiegend eine Empfehlung zu einer Sanierung zum KfW- Effizienzhaus (91 %) festgestellt, wobei hauptsächlich eine Empfehlung zum KfW- Effizienzhaus 115 erfolgte. Frage 7: Werden Wohngebäude in Berlin durch energetische Sanierung grundsätzlich so ertüchtigt, dass die Erfüllung der Klimaziele 2050 für den Wohnungsbestand gewährleistet ist? Falls nein, welche erneuten energetischen Maßnahmen sind dann, bezogen auf den Gesamtbestand, bis 2050 notwendig? Antwort zu 7: Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer entscheiden selbst über die Sanierungstiefe, sowie den Zeitpunkt, wann sie Sanierungsmaßnahmen durchführen. Bei der Planung und Durchführung müssen sie natürlich die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Maßstäbe der EnEV, beachten. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass ein gewisser energetischer Standard erreicht wird. (Siehe auch Antwort zu Frage 13/14) Es muss davon ausgegangen werden, dass die derzeitigen Sanierungen das Energieniveau, das zur Erfüllung der Klimaziele 2050 notwendig ist, nicht vollständig erreichen, sondern sich dem im Laufe der Zeit durch weitere Sanierungen annähern 7 werden. Der Berliner Wohngebäudebestand ist geprägt durch seine denkmalgeschützten und besonders erhaltenswerten Bauten. In einer Reihe von solchen und weiteren Einzelgebäuden wird die Klimaneutralität nur schwer erreichbar sein (z.B. auf Grund von Besonderheiten in der Konstruktion oder der Bauform). Diese werden nicht in jedem Fall das für die Erfüllung der 2050-Ziele erforderliche Sanierungsniveau erreichen können. Energetische Lösungen für diese Gebäude liegen in Quartierskonzeptionen bzw. in effizienten Nah- oder Fernwärmeversorgungen. Substitutionen von Gebäuden, d.h. der Abriss von Gebäuden und der Ersatz durch Neubauten, machen einen Teil der Sanierungsrate aus. Dies betrifft Gebäude, die langfristig nicht zukunftsfähig sind, weil sie funktionell nicht erhaltenswert oder ihre Instandsetzung und Modernisierung nicht wirtschaftlich sind. Die Jahresstatistik der Mitgliedsunternehmen des BBU 2018 zeigt, dass zum Jahresende 2018 insgesamt 57 % der Wohnungen der Mitgliedsunternehmen in Berlin vollständig modernisiert waren oder einen modernen zeitgemäßen Standard aufwiesen. Zudem waren weitere rund 33 % des Bestandes durch den Einbau einer modernen Heizung und neuer Fenster teilmodernisiert. Diese Zahlen lassen auf einen hohen Modernisierungsgrad der Wohnungen schließen. Frage 8: Welche Investitionen in energetische Modernisierungsmaßnahmen sind in den einzelnen Baualtersklassen durchschnittlich pro Quadratmeter und pro Wohnung notwendig, um den energetischen Zustand so zu verbessern, dass die Klimaziele 2050 erreicht werden? (Bitte differenzieren nach Baujahren, Schema Mietspiegel: bis 1918 1919 – 1949 1950 – 1964 1965 – 1972 1973 – 1990, West 1973 – 1990, Ost 1991 - 2002 ohne Wendewohnungen 2003 – 2017) Antwort zu 8: Es liegen keine Angaben vor (vgl. Antwort zu Frage 7). Frage 9: Welche aktuell nach BGB zulässigen Mieterhöhungen pro Quadratmeter und pro Wohnung nach Modernisierung ergeben sich aus den Kosten entsprechend Antwort zu 8.? (Bitte differenzieren nach Baujahren, Schema Mietspiegel: bis 1918 1919 – 1949 1950 – 1964 1965 – 1972 1973 – 1990, West 1973 – 1990, Ost 1991 - 2002 ohne Wendewohnungen 2003 – 2017) Antwort zu 9: Es liegen keine Angaben vor (vgl. Antwort zu Frage 7). 8 Frage 10: Welche Finanzierungslücke für Vorhaben der energetischen Sanierung gegenüber den Antworten zu 9. ergibt sich pro Quadratmeter und pro Wohnung, wenn landesseitig die mögliche Mieterhöhung nach Modernisierung durch den Mietendeckel auf 1 Euro pro Quadratmeter begrenzt würde? Frage 11: Welcher Förderbedarf ergibt sich jährlich und insgesamt für die Jahre von 2020 bis 2025, wenn das Land Berlin die Finanzierungslücke nach Frage 10 für alle zu sanierenden Bestandsgebäude komplett schließen wollte? Antwort zu 10 und zu 11: Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihrer engen Verbindung zusammen beantwortet. Eine Begrenzung von Mieterhöhungen nach Modernisierung auf 1 €/m² monatlich ist im vorliegenden Referentenentwurf nicht vorgesehen. Frage 12: Welcher CO2-Ausstoß geht von dem Betrieb von Wohngebäuden aus, die in den Jahren 2016 bis 2018 in Berlin fertig gestellt und bezogen wurden? Antwort zu 12: Der Energieverbrauch eines Gebäudes hängt wesentlich vom seinem Verbrauch von Wärme und Strom ab. Der CO2-Ausstoß bei der Gewinnung von Wärme und Strom hängt wiederum wesentlich vom Energiemix ab, welcher für jedes Gebäude und jeden Haushalt unterschiedlich ist. Hierzu liegen keine Angaben vor. Frage 13: Wie will der Senat erreichen bzw. gewährleisten, dass alle Wohngebäude, die in den Jahren 2019 ff. fertig gestellt und in Betrieb genommen werden, das Erreichen der Klimaziele 2050 des Landes Berlin unterstützen und nicht durch überproportionalen CO2-Ausstoß weiter erschweren? Frage 14: Geht der Senat davon aus, dass Wohngebäude, die in den Jahren 2019 ff. fertig gestellt und in Betrieb genommen werden, zum Erreichen der Klimaziele des Landes Berlin bis 2050, in den nächsten dreißig Jahren, noch einmal baulich angefasst und energetisch saniert bzw. ertüchtigt werden müssen? Antwort zu 13 und zu 14: Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihrer engen Verbindung zusammen beantwortet. § 1 Abs. 1 Satz 2 der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) sagt aus, dass die Verordnung dazu beiträgt, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. Das künftige Gebäudeenergiegesetz des Bundes und dessen Fortschreibungen werden den Standard in die Richtung des klimaneutralen Gebäudebestandes entwickeln, um die Klimaziele Deutschlands im globalen Kontext zu erfüllen. 9 Abhängig vom gebauten energetischen Standard kann es notwendig werden, neue Wohngebäude künftig weiter in Richtung Klimaneutralität zu ertüchtigen, da der gesetzlich notwendige Neubaustandard aktuell dieses Niveau noch nicht vorsieht. Berlin, den 01.10.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz