Drucksache 18 / 21 014 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 16. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2019) zum Thema: Bestattungen in Berlin und Antwort vom 24. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21014 vom 16.09.2019 über Bestattungen in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Arten von Grabstätten gibt es auf landeseigenen Friedhöfen in Berlin? Frage 3: Welche Gebühren entstehen für Bestattung und weitere Nutzung (über welchen Zeitraum) der jeweiligen Grabstätten nach 1)? Antwort zu 1 und 3: Gemäß § 20 der Verordnung über die Verwaltung und Benutzung der landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsordnung) vom 19. November 1997 (GVBl. S. 614), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.01.2011 (GVBl. S. 10), gibt es Erd- und Urnenreihengrabstätten, Erd- und Urnenwahlgrabstätten, Erd-, Urnen- und Aschengemeinschaftsgrabstätten, Erd- und Urnenfamiliengrabstätten sowie Urnenwandgrabstätten. Die Gebühren werden im Einzelfall gemäß Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgebührenordnung- FriedGebO) vom 17. November 2003 (GVBl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Januar 2011 (GVBl. S. 9) erhoben. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hierzu die Broschüre „Friedhöfe in Berlin – Grabstätten und Gebühren landeseigener Friedhöfe“ herausgegeben, die unter https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/friedhoefe_begraebnisstaetten/downloads /broschuere_fhinberlin.pdf veröffentlicht ist. In dieser Broschüre werden folgende bespielhafte Gebühren für eine Bestattung für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren dargestellt: 2 Erdbestattung Wahlgrabstätte Familiengrabstätte Reihengrabstätte Gemeinschafts - anlage Verwaltungsgebühr 52 € 52 € 52 € 52 € Friedhofsgrundgebühr je Bestattungsfall 520 € 520 € 496 € 496 € Bestattung 285 € 285 € 232 € 228 € Nutzung der Feierhalle (30 Min.) 159 € 159 € 159 € 159 € Pflege des Grabfeldes - - - 1.027 € Gesamtsumme 1.016 € 1.016 € 939 € 1.962 € Urnenbeisetzung Wahlgrabstätte Familiengrabstätte Reihengrabstätte Gemeinschafts - grabstätte Urnenwand Freigelände Urnenwand Gebäude Verwaltungsgebühr 52 € 52 € 52 € 52 € 52 € 52 € Friedhofsgrundgebühr je Bestattungsfall 520 € 520 € 496 € 496 € 520 € 520 € Bestattung 97 € 97 € 91 € 87 € 50 € 50 € Nutzung der Feierhalle (30 Min.) 159 € 159 € 159 € 159 € 159 € 159 € Pflege des Grabfeldes / der Grabanlage - - - 69 € 161 € 621 € Gesamtsumme 828 € 828 € 798 € 794 € 942 € 1.402 € Im Einzelfall können sich andere Gebühren ergeben. Hier nicht berücksichtigt sind z.B. Gebühren für das Aufstellen eines Grabmals sowie weiterer Einzelleistungen, die individuell bei Bedarf hinzukommen. Eine vollständige Auflistung aller Gebührentatbestände kann der Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe Berlins entnommen werden. (http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=BestattGebO+BE&psml=bsbeprod.ps ml&max=true&aiz=true ) Frage 2: Wie viele Grabstätten (bitte sortiert nach Friedhöfen und Arten) sind gegenwärtig belegt und wie viele noch frei oder werden binnen der nächsten drei Monate frei? 3 Frage 6: Wie viele Grabstätten (bitte sortiert nach Friedhöfen nebst Träger und Arten der Grabstätten) im Sinne der Frage zu 4) sind gegenwärtig belegt und wie viele noch frei oder werden binnen der nächsten drei Monate frei? Antwort zu 2 und 6: Es gibt in Berlin 181 für Bestattungen geöffnete Friedhöfe. Eine Auflistung der belegten und der freien Grabstätten ist mangels friedhofsträgerübergreifender auswertbarer Datengrundlage nicht möglich. Darüber hinaus ist es nicht möglich, Auskunft über frei werdende Grabstätten zu geben, da Nutzungsberechtigte von Wahlgrabstätten die Möglichkeit der Verlängerung haben. Frage 4: Wie viele weitere Friedhöfe gibt es in den jeweiligen Berliner Bezirken? (bitte sortiert nach Bezirken und Glaubens- oder Bekenntnisbindung) Antwort zu 4: Neben den landeseigenen Friedhöfen gibt es weitere für Bestattungen geöffnete Friedhöfe in den Bezirken wie folgt: Bezirk Friedhofsträger evangelisch katholisch jüdisch russischorthodox Mitte 16 1 - - Friedrichshain-Kreuzberg 14 - - - Pankow 17 1 2 - Charlottenburg-Wilmersdorf 5 - 1 - Spandau 2 - - - Steglitz-Zehlendorf 7 - - - Tempelhof-Schöneberg 13 2 - - Neukölln 9 1 - - Treptow-Köpenick 4 - - - Marzahn-Hellersdorf 2 - - - Lichtenberg 8 2 - - Reinickendorf 5 2 - 1 Frage 5: Welche Arten von Grabstätten gibt es auf Friedhöfen im Sinne der Frage zu 4)? 4 Antwort zu 5: Die Friedhofsträger regeln die Verwaltung und Benutzung ihrer Friedhöfe eigenverantwortlich. Dem Senat sind daher nicht alle Grabstättenartenangebote aller Friedhofsträger bekannt. Im Wesentlichen werden beispielsweise auf evangelischen Friedhöfen Erd- und Urnenreihengrabstätten, Erd- und Urnenwahlgrabstätten, Urnengemeinschaftsgrabstätten sowie Urnenwandgrabstätten in unterschiedlicher Ausgestaltung angeboten, auf katholischen Friedhöfen Erd- und Urnenreihengrabstätten, Erd- und Urnenwahlgrabstätten und Urnengemeinschaftsgrabstätten. Frage 7: Sollten die Daten zur Frage 6) nicht erfasst werden: wie stellt der Senat sicher, dass ausreichend Grabstätten für Angehörige aller Religionen, Atheisten und Agnostiker eine Grabstätte erhalten können? Antwort zu 7: Landeseigene Friedhöfe stehen allen Menschen unabhängig von Konfession und Weltanschauung offen. Da Berlin bekanntlich über mehr Friedhofsflächen als benötigt verfügt, ist auch in Zukunft nicht von einem Versorgungsengpass auszugehen. Frage 8: In wie vielen Fällen – ggf. durch Schätzung zu ermitteln – werden Verstorbene islamischen Glaubens nicht in Berlin beigesetzt, sondern in das Ausland überführt? Wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt? Antwort zu 8: Hierzu gibt es keine Statistik. Angenommen wird, dass die Zahl der Überführungen im Laufe der Jahre aufgrund abnehmender Bindung zu den Herkunftsländern sinkt. Frage 9: Mit welchem Gesamtbedarf in ha an Friedhofsflächen für islamische Bestattungen rechnet der Senat für die Jahre 2020, 2030 und 2040 aktuell und wo sollen diese wann entwickelt werden? Antwort zu 9: Derzeit finden in Berlin jährlich mehr als 30.000 Bestattungen statt. Wie viele Verstorbene hiervon muslimischen Glaubens sind, ist nicht erfasst. 441 Verstorbene dieser Glaubensrichtung wurden 2018 auf den gesonderten islamischen Grabfeldern beigesetzt. Darüberhinausgehend sei erwähnt, dass ein Teil der Muslime schon jetzt die bestehenden Angebote auf landeseigenen oder evangelischen Friedhöfen nutzt, auch wenn auf diesen keine gesonderten Grabfelder für Bestattungen nach islamischem Ritus ausgewiesen sind. In Berlin gibt es aktuell drei landeseigene Friedhöfe mit speziell ausgewiesenen Grabfeldern für islamische Bestattungen: den Landschaftsfriedhof Gatow im Bezirk Spandau, den Friedhof Ruhleben in Charlottenburg-Wilmersdorf und den Friedhof Lilienthalstraße im Bezirk Neukölln. Auf dem Friedhof Columbiadamm sind nur noch Nachbeisetzungen auf bestehenden Grabstätten möglich. 5 Auch auf einigen evangelischen Friedhöfen wurden Grabfelder für islamische Bestattungen eingerichtet. Es stehen damit ausreichende Flächen für islamische Bestattungen zur Verfügung, die überwiegend Erweiterungsmöglichkeiten für die Zukunft bieten. Zusätzlich werden weitere Friedhofsflächen in Berlin auf ihre Eignung für islamische Bestattungen geprüft, sodass auch langfristig der Bedarf gedeckt werden kann. Berlin, den 24.09.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz