Drucksache 18 / 21 015 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 10. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2019) zum Thema: Degewo: Schlangenbader Straße und Antwort vom 01. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 21015 vom 10.09.2019 über Degewo: Schlangenbader Straße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft degewo AG um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von der degewo AG in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Wohnungen (bitte nach Zimmeranzahl sortiert) mit welcher Gesamtwohnfläche gibt es im Objekt Schlangenbader Straße? Wie viele Wohnungen der jeweiligen Zimmeranzahl standen zum 31.08.2019 leer? Antwort zu 1: Das Objekt Schlangenbader Straße umfasst über 1.752 Wohnungen. Davon befinden sich 1.544 Wohnungen im Eigentum der degewo. Im Hauptgebäude befinden sich 1.215 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 80.755 m². In der Randbebauung befinden sich 323 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 15.506 m² sowie 214 Wohnungen im Wohneigentum. Die Wohnungen, die im Eigentum der degewo stehen, splitten sich wie folgt auf: Anzahl der Wohnungen Aktueller Leerstand 1-Zimmer- Wohnungen 473 24 2-Zimmer- Wohnungen 573 16 3-Zimmer- Wohnungen 435 12 4-Zimmer- Wohnungen 36 0 5-Zimmer- Wohnungen 27 1 2 Die meisten der aktuell leerstehenden Wohnungen befinden sich nach der Sanierungsfertigstellung oder nach Mieter/innenwechsel in der Vermietung oder werden derzeit saniert. Frage 2: Wie viele PKW-Stellplätze gibt es im o.g. Objekt? Wie viele davon waren zum 31.08.2019 nicht vermietet? Antwort zu 2: Es gibt insgesamt 1.197 Stellplätze, davon stehen 63 Stellplätze der Vermietung derzeit nicht zur Verfügung (z.B. auf Grund von Bauarbeiten oder Fluktuation), alle anderen Stellplätze sind vermietet. Frage 3: Wie viele durch Gitter abgetrennte „Einzelgaragen“ gibt es im Objekt aktuell? Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2016 entwickelt? Antwort zu 3: Das Merkmal "Einzelgarage" ist systemisch nicht erfasst, da sich der Mietpreis nicht daran orientiert. Hierzu ist daher keine Aussage möglich. Bei der überwiegenden Mehrzahl der nach vorne durch Tore abgetrennten Garagen handelt es sich um Mehrstellplatzgaragen und nicht um vom Nachbarfahrzeug abgetrennte Einzelgaragen. Insgesamt wurden an 330 Gitterboxen die Tore entfernt. Frage 4: Welche exakten Adressen gehören zum Komplex „Schlangenbader Straße“ der Degewo? Antwort zu 4: Zum Komplex Schlangenbader Straße gehören folgende Adressen: Dillenburger Str. 54-56 c, Rudolf-Mosse Str. 2, Schlangenbader Str. 11, 12, 15, 16, 19, 20, 23, 24, Wiesbadener Str. 50, Schlangenbader Str. 28, 29, 32, 33, 36, 25, 44, Wiesbadener Str. 59, Schlangenbader Str. 38-43, Schlangenbader Str. 27/28, 30/31, 34/35, Schlangenbader Str. 37, Schlangenbader Straße 13, 14, 17, 17, 21, 22: hier ist degewo nur Miteigentümer in der Wohnungseigentumsanlage 3 Frage 5: Wann wird ein Mieterbeirat für das o.g. Objekt gewählt? Gibt es Personen, die vom aktiven oder passiven Wahlrecht durch die Degewo ausgeschlossen werden? Mit welcher Begründung? Frage 6: Auf welcher rechtlichen Grundlage - § 6 WUAusrStärkG BE sieht keinen Ausschluss vor – soll ein Ausschluss nach 5) erfolgen? Antwort zu 5 und 6: Die Wahlen sind in Vorbereitung mit dem Ziel, in 2019 einen Mieter/innenbeirat gewählt zu haben. Die Regelungen zur Wahl der Mieter/innenbeiräte finden sich in der "Kooperationsvereinbarung für die Zusammenarbeit mit Mieterbeiräten in der Fassung vom 01.07.2019" (siehe https://www.degewo.de/verantwortung-innovation/fuer-diemieter /mitbestimmung/beiraete/). § 1 Abs. 3 der genannten Kooperationsvereinbarung regelt zur Frage des Ausschlusses Folgendes: "Eine Streichung von Kandidat/innen ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen orientieren sich an dem für die Kandidatur von Mieterräten bestehenden Verfahren." Dementsprechend werden grundsätzlich keine Personen von der Wahl ausgeschlossen. Frage 7: Wie lautet die Wahlordnung für Mieterbeiräte bei der Degewo und wer – wenn der Aufsichtsrat, in welcher Mitgliederzusammensetzung - hat diese wann mit welchem Wortlaut beschlossen? Antwort zu 7: Die Regelungen zur Wahl der Mieter/innenbeiräte finden sich in der "Kooperationsvereinbarung für die Zusammenarbeit mit Mieter/innenbeiräten". Diese Regelungen wurden partizipativ gemeinsam mit den Mieter/innenbeiräten erarbeitet. Basis der Regelungen sind die durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen verabschiedeten "Leitlinien für Mieterbeiräte". Die Mieter/innenbeiräte haben auf eine separate Wahlordnung verzichtet und die Regelungen zur Wahl in die Kooperationsvereinbarung integriert. Die Kooperationsvereinbarung ist auf der Website der degewo veröffentlicht. Berlin, den 01.10.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen