Drucksache 18 / 21 017 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 16. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2019) zum Thema: Ungeklärte Mordfälle in Berlin und Antwort vom 01. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21017 vom 16. September 2019 über Ungeklärte Mordfälle in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Mordfälle, bei denen Ermittlungen polizeilich noch nicht abgeschlossen sind, gibt es gegenwärtig in Berlin? (bitte sortiert nach dem Jahr der Tat) Zu 1.: Die Beantwortung der Frage erfolgt auf Basis der Verlaufsstatistik Data-Warehouse Führungsinformation (DWH FI). Da das DWH FI stets den tagesaktuellen Stand der im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) erfassten Daten widerspiegelt, unterliegt der Datenbestand einer fortlaufenden Änderung. Hierdurch können in Bezug auf die übermittelten Daten Abweichungen gegenüber Werten mit einem anderen Abfragezeitpunkt auftreten. Ausgewiesen werden folgend alle Strafverfahren mit dem Erfassungsgrund Mord nach Tatzeitanfang , die zum Abfragezeitpunkt den Vorgangsstatus „angelegt/zugewiesen“ sowie „vorläufig abgegeben“ im POLIKS aufweisen. Darin enthalten sind auch Strafverfahren , die nach bereits erfolgter Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und Übergabe an die Staatsanwaltschaft für weitere Ermittlungen wiedereröffnet wurden: Tatzeitanfang Jahr Anzahl 1968 3 1983 1 1985 1 1993 1 2000 1 2009 1 2010 1 Seite 2 von 3 2012 2 2014 4 2015 3 2016 6 2017 5 2018 15 2019 13 Gesamt 57 DWH-PKS vom 17. September 2019 2. In welchem Jahr haben sich die Mordfälle, die in 2018 polizeilich aufgeklärt wurden, bei denen also ein Tatverdächtiger namhaft gemacht werden konnte, jeweils ereignet? Zu 2.: Die Beantwortung der Frage erfolgt auf Grundlage der PKS nach dem Aufklärungsjahr 2018 der Strafverfahren. In der nachfolgenden Tabelle werden alle 35 aufgeklärten Mordfälle nach Tatzeitanfang ausgewiesen: Tatzeitanfang Jahr Anzahl 1972 1 2000 1 2015 1 2016 2 2017 11 2018 19 Gesamt 35 DWH-PKS vom 17. September 2019 3. Wie viele der Mordfälle mit einem Tatzeitpunkt im Jahr 2018 sind polizeilich bis zum 31.12. des Jahres 2018 aufgeklärt worden? Zu 3.: Gemäß PKS wurden für 2018 insgesamt 19 aufgeklärte Morde für das Berichtsjahr mit dem Tatzeitanfang 2018 gezählt. 4. Wann in zeitlicher Hinsicht (e.g. 100 Jahre nach der Tat) – sofern überhaupt – werden Ermittlungen wegen Mordes nicht mehr geführt? Zu 4.: Mord verjährt nicht, daher gibt es keinen festgelegten Zeitrahmen. 5. Wie viele Fälle von a) Mord oder b) Totschlag haben sich in den jeweiligen Jahren 2016 bis 2018 und wie viele in 2019 nach polizeilicher Erkenntnis in Berliner Justizvollzugsanstalten ereignet? Zu 5.: Nach Erkenntnis der Polizei Berlin gab es in 2016 und 2017 je ein Delikt „Versuchter Totschlag“. Darüber hinaus gab es in den Jahren 2016 und 2017 je ein Delikt nach § 30 StGB, versuchte Anstiftung zum Mord, die im POLIKS statistisch als Mord erfasst sind. Diese Delikte wurden von einem Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) begangen. Die mutmaßlichen Opfer zu diesen Sachverhalten befanden sich jedoch Seite 3 von 3 außerhalb einer Strafanstalt. Aussagen zur Justizvollzugsanstalt Heidering werden hier nicht getroffen, da sich diese in Großbeeren/Brandenburg befindet. 6. In welchen Justizvollzugsanstalten (und welcher Teilanstalt) ereigneten sich diese Delikte jeweils? Welche Staatsangehörigkeit hatten die jeweiligen Opfer, wegen welches Delikts waren diese seit welchem Jahr inhaftiert? (bitte entsprechend nach 5) zugeordnet, also e.g. zwei Delikte Mord in 2016 in der JVA Tegel, TA II, x Staatsangehöriger, seit y wegen z inhaftiert) Zu 6.: Betreffend des Deliktes „versuchter Totschlag“ von 2016 handelt es sich bei dem Opfer um einen Inhaftierten der JVA Tegel mit deutscher Staatsangehörigkeit, der seit dem 19. Oktober 2012 wegen schweren Raubes inhaftiert war. Die Tat ereignete sich in der Sicherheitsstation der JVA Tegel. Betreffend des Deliktes „versuchter Totschlag“ von 2017 handelt es sich bei dem Opfer um einen Inhaftierten der JVA Tegel mit deutscher und polnischer Staatsangehörigkeit , der seit dem 19. Januar 2014 wegen sexueller Nötigung mit anschließender Sicherungsverwahrung inhaftiert war. Die Tat ereignete sich in der Teilanstalt V der JVA Tegel. 7. Hat es in den Monaten Juli oder August 2019 in Berlin, insbesondere im Bereich der Direktion 5 ein Delikt mit einem Messer gegeben, in dessen Folge eine männliche Person noch am Tattag verstorben ist? Falls ja, wo und zu welcher Vorgangsnummer werden die Ermittlungen geführt? Auch falls es mehrere solcher Taten gegeben hat: wann und wo hat sich die beschrieben Tat/die Taten ereignet? Zu 7.: Im Bereich der Direktion 5 der Polizei Berlin gab es in dem erfragten Zeitraum kein entsprechendes Delikt. Jedoch gab es am 7. August 2019 im Bereich der Direktion 2 der Polizei Berlin in 14055 Berlin, Halenseestraße, ein entsprechendes Delikt, bei dem eine männliche Person durch Messerstiche tödlich verletzt wurde. Der Vorgang wird unter der Vorgangsnummer 190807-2105-21046 beim LKA 111 bearbeitet. Berlin, den 1. Oktober 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport