Drucksache 18 / 21 022 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hendrikje Klein (LINKE) vom 13. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2019) zum Thema: Bürgerbeteiligung in Sanierungsgebieten und Antwort vom 02. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Hendrikje Klein (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 21022 vom 13. September 2019 über Bürgerbeteiligung in Sanierungsgebieten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht nur aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Gleichwohl ist er bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Spandau, Neukölln, Lichtenberg um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in die Antwort einbezogen. Das in 1994 festgelegte Sanierungsgebiet Niederschöneweide in Treptow-Köpenick läuft aus und wird hier nicht dargestellt. Frage 1: Auf welchen berlinweit gültigen Grundlagen findet in den neun Sanierungsgebieten bzw. Teilgebieten die Beteiligung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern statt? Wie verbindlich sind diese? Wer ist für die Umsetzung zuständig? Antwort zu 1: Gesetzlich wird die Mitwirkung und Beteiligung der Betroffenen in Sanierungsgebieten im § 137 Baugesetzbuch geregelt. Demnach soll die Sanierung mit den Eigentümer/innen, Mieter/innen, Pächter/innen und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden. Damit gibt der Bundesgesetzgeber einen Rahmen vor, der in den Sanierungsgebieten verbindlich anzuwenden ist und hinsichtlich der Methoden und Instrumente flexible, situationsangepasste Lösungen zulässt. In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten in Berlin sind die Bezirke für die Betroffenenbeteiligung zuständig. 2 Frage 2: Welche Verbindlichkeit nehmen die Leitsätze zur Stadterneuerung für die Sanierungsgebiete in Berlin ein? Antwort zu 2: Die Leitsätze der Stadterneuerung galten für die Sanierungsgebiete der 9. bis 11. Rechtsverordnung. Für die aktuell laufenden Sanierungsgebiete ab der 12. Rechtsverordnung gelten die „Ziele für eine sozial verträgliche Stadterneuerung“, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit dem Rundschreiben IV Nr. 1/2017 den Bezirken zugeleitet hat. Dies sind im Sinne des § 26 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) grundsätzliche Sanierungsziele. Die im Rundschreiben dargestellten Ziele sind von den Bezirken bei der Konkretisierung sozialer Sanierungsziele zu beachten. Frage 3: Gibt es bezirkliche, weitergehende Grundlagen zur Bürgerbeteiligung für die einzelnen Sanierungsgebiete bzw. Teilgebiete? Wenn ja, welche für welche Gebiete/ Teilgebiete mit welcher Verbindlichkeit? Antwort zu 3: Der Bezirk Spandau hat für das Sanierungsgebiet Wilhelmstadt zusätzlich eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadtteilvertretung geschlossen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat für das Sanierungsgebiet Rathausblock eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, der Berliner Immobilienmanagement GmbH, der Wohnungsbaugesellschaft Mitte und zivilgesellschaftlichen Vertreter/innen unterschrieben. In beiden Kooperationsvereinbarungen werden die Zusammenarbeit, die jeweiligen Aufgaben, Mitwirkungsmöglichkeiten und Gremien zur Beteiligung benannt. Frage 4: Ist mit der Entwicklung der Leitlinien der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern eine Aktualisierung der Grundlagen vorgesehen? Wie sollen diese in Zukunft miteinander überein gebracht werden? Antwort zu 4: Die Beteiligungs- und Mitwirkungsformate in den Sanierungsgebieten sind langjährig erprobt und basieren auf Beteiligungskonzepten, die an die Bedarfe und die Gebietsspezifik angepasst sind. Die praktizierten Beteiligungsformate in Sanierungsgebieten weisen Schnittmengen mit den neuen Leitlinien für Beteiligung von Bürger/innen an der räumlichen Stadtentwicklung auf. Es können sich bei der Umsetzung der neuen Leitlinien Ergänzungen und Synergien für die Sanierungsgebiete ergeben. Frage 5: Auf welche Informationen können betroffene Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit den Sanierungsgebieten zugreifen? Wie wird gewährleistet, dass Informationen vollständig und frühzeitig zur Verfügung gestellt werden (aufgeschlüsselt nach Sanierungs- und Teilgebiet)? Wie werden die Transparenz und der Informationsfluss sichergestellt? Antwort zu 5: In den Sanierungsgebieten werden die Sanierungsziele, die aktuellen Entwicklungen und Planungen der Bauvorhaben kontinuierlich vermittelt. Der Informationsfluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen über verschiedene Methoden. 3 Sie sind in der Tabelle aufgeführt. Daneben werden thematische, anlass- und maßnahmenbezogene, öffentliche Beteiligungsformate wie z.B. Planungsworkshops, Gebietsrundgänge, öffentliche Veranstaltungen etc. durchgeführt. Außerdem werden zu den Veranstaltungen und den baulichen Vorhaben usw. verschiedene Printmedien wie Flyer, Plakate, Broschüren zur Information herausgebracht. Kontinuierlicher Informationsfluss und Transparenz in den Sanierungsgebieten über folgende Medien oder Beteiligungsformate Betroffenenvertretung / Gebietsgremium Sanierungsbeirat Raum/Stadtteilladen im Sanierungsgebiet Stadtteilzeitung Homepage der Betroffenenvertretung Homepage des Sanierungs-/ Fördergebiets Gebietsbeauftragter Turmstraße x x x x x x x Müllerstraße x x x x x x x Nördliche Luisenstadt x x x x x x x Südliche Friedrichstadt x x x x - x x Rathausblock Zukunftsrat Zukunftsrat x digitaler Newsletter - x x Wilhelmstadt x x x x x x x Karl-Marx- Straße/ Sonnenallee x - x x - x x Frankfurter Allee Nord FAN-Beirat - x x x x x Frage 5 a) Wie bewertet es die Senatsverwaltung, wenn Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bürgerbeteiligung Informationen verweigert werden, die ihnen im Rahmen des Informations- und Freiheitsgesetzes ausgehändigt werden müssen? Antwort zu 5a: Grundsätzlich ist entsprechend den Regelungen des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eine Aktenauskunft zu gewähren. Fälle, in denen von den Bezirken keine Auskünfte gegeben wurden, sind dem Senat nicht bekannt. Frage 6: Wer ist in den Bezirken und im Senat jeweils Ansprechpartner*in für die einzelnen Sanierungsgebieten bzw. Teilgebiete? Welche Dritten/ Firmen sind als Gebietsbeauftragte oder für die Öffentlichkeitsarbeit aktiv (aufgeschlüsselt nach Gebieten/ Teilgebieten)? Antwort zu 6: Informationen sind unter diesem Link zu finden: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/de/ kontakt.shtml 4 Frage 7: In welcher Höhe wurden bisher öffentliche Mittel pro Gebiet/ Teilgebiet investiert? Wie hoch ist das jeweils angestrebte Gesamtvolumen der öffentlichen Mittel? Antwort zu 7: Die in den acht Sanierungsgebieten geleisteten Gesamtausgaben sind den Kosten- und Finanzierungsübersichten, über die jährlich dem Abgeordnetenhaus berichtet wird, zu entnehmen. Kosten- und Finanzierungsübersichten für die städtischen Sanierungsgebiete 2018, Stand 09/2019, rote Nr. 1472 A Ausgaben und bestehende Verpflichtungen bis 31.12.2018 Angaben in T€ Restkosten Angaben in T€ Turmstraße 37.592 27.492 Müllerstraße 53.348 14.583 Nördliche Luisenstadt 13.584 32.420 Südliche Friedrichstadt 28.887 19.499 Rathausblock 3.622 37.084 Wilhelmstadt 25.512 21.729 Karl-Marx-Straße/ Sonnenallee 63.052 35.340 Frankfurter Allee Nord 44.829 39.878 Frage 8: Welche finanziellen Mittel in welcher Höhe standen pro Gebiet für die Bürgerbeteiligung in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 zur Verfügung? Wie viele Mittel wurden tatsächlich für die Bürgerbeteiligung in den jeweiligen Jahren ausgegeben? (Bitte in der Tabelle auch die jeweiligen Einwohnerzahlen nach Gebieten und Förderkulisse angeben.) Antwort zu 8: Den Bezirken stehen aus Kapitel 4200 Titel 89331 Mittel für Ausgaben der Sanierungsdurchführung wie Planung, Beteiligung und Gebietsmanagement zur Verfügung. Im Folgenden sind im Wesentlichen Ausgaben aus diesem Titel benannt. Bezirk Mitte „Im Bezirk Mitte gibt es seit dem Jahr 2011 die Sanierungsgebiete Turmstraße, Müllerstraße sowie Nördliche Luisenstadt. Bereits im Rahmen der Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchung (VU, 2010) und davor (Wettbewerb) wurde eine umfangreiche Beteiligung durchgeführt. Eine genaue Bezifferung der Mittel für die Bürgerbeteiligung ist nicht möglich, da Beteiligung in der Regel projektbezogen umgesetzt wurde und in die Gesamtprojektkosten der jeweiligen Projekte sowie in den Mitteln für die Prozesssteuerung eingeflossen sind. Die nachfolgenden Tabellen geben einen Einblick über wesentliche Positionen der Bürgerbeteiligung in den jeweiligen Fördergebieten. Die Kostenangaben für Miete und Bewirtschaftung Stadtteilladen schließen jeweils auch Kostenangaben für die Erstausstattung mit ein.“ 5 Sanierungsgebiet Turmstraße Städtebaufördermittel des Bezirks Mitte Kapitel 4200 Titel 89331 Sanierungsgebiet Turmstraße (Tabelle 1) Jahr Miete u. Bewirtschaftung Stadtteilladen Stadtteilvertretung Ansatz IST Ansatz IST 2011 3.000,00 € 3.000,00 € 2012 3.000,00 € 3.000,00 € 2013 3.300,12 € 3.300,12 € 3.000,00 € 3.000,00 € 2014 3.300,12 € 3.300,12 € 3.000,00 € 3.000,00 € 2015 3.432,00 € 3.432,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 2016 12.545,16 € 12.545,16 € 3.000,00 € 3.000,00 € 2017 26.003,95 € 26.003,95 € 3.000,00 € 3.000,00 € 2018 26.288,12 € 26.288,12 € 3.000,00 € 3.000,00 € 2019 27.288,12 € 3.000,00 € 3.000,00 € Quelle: Angaben des Bezirks Mitte Städtebaufördermittel Kapitel 1240 Titel 89372 Auftragswirtschaft Sanierungsgebiet Turmstraße (Tabelle 2) Jahr Stadtteilzeitung Öffentlichkeitsarbeit Gebietsfonds Honorarmittel Einwohner Ansatz IST Ansatz Ansatz Ist Ist 2011 44.949,54 € 44.949,54 € 28.470,33 € 9.291,35€ 8.166,20€ 8.166,20€ 53.897,48 € 14.309 2012 49.900,18 € 49.282,88 € 64.000,00 € 10.000,00€ 10.000,00€ 10.000,00€ 62.498,80 € 14.696 2013 50.000,00 € 44.734,05 € 35.000,00 € 10.000,00€ 6.347,10€ 6.347,10€ 26.237,12€ 14.242 2014 42.000,00 € 41.215,12 € 43.500,00 € 10.000,00€ 10.000,00€ 10.000,00€ 24,504,48 € 15.480 2015 47.000,00 € 46.986,40 € 100.198,33 € 10.000,00€ 9.000,00€ 9.000,00€ 48.111,52 € 15.565 2016 41.215,12 € 41.215,12 € 54.025,22 € 10.000,00€ 6.000,00 € 6.000,00 € 77.732.88 € 15.887 2017 44.654,26 € 44.654,26 € 81.235,22 € 15.000,00€ 10.000,00€ 10.000,00€ 46.689,20 € 16.052 2018 45.000,00 € 41.215,12 € 57.952,01 € 15.000,00€ 5.000,00€ 5.000,00€ 61.164,06 € 16.800 2019 50.000,00€ 136.500 € 10.000,00€ k.A. Quelle: Angaben des Bezirks Mitte Sanierungsgebiet Müllerstraße Städtebaufördermittel des Bezirks Mitte Kapitel 4200 Titel 89331 Sanierungsgebiet Müllerstraße (Tabelle 1) Miete u. Bewirtschaftung Stadtteilladen Stadtteilvertretung Standortgemeinschaft Jahr Ansatz IST Ansatz Ist Ansatz Ist 2011 3.000,00 € 3.000,00 € 2012 11.160,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 2013 11.160,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 2014 11.160,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 6.480,00 € 6.480,00 € 2015 11.340,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 6.480,00 € 6.480,00 € 2016 12.088,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 6.480,00 € 6.480,00 € 2017 12.647,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 6.480,00 € 6.480,00 € 2018 13.994,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 6.480,00 € 6.480,00 € 2019 14.262,21€ 3.000,00 € 3.000,00 € 6.480,00 € 6.480,00 € Quelle: Angaben des Bezirks Mitte 6 Städtebaufördermittel des Bezirks Mitte Kapitel 1240 Titel 89372 Auftragswirtschaft Sanierungsgebiet Müllerstraße (Tabelle 2) Sachkosten Stadtteilzeitung Öffentlichkeitsarbeit Gebietsfonds Jahr Ansatz IST Ansatz Ist Ansatz Ist Ansatz Ist 2011 20.000 € 1.228,20 € 27.176,15 € 27.176,15 € 21.021,00 € 21.021,02 € 2012 20.000 € 17.872,65 € 48.257,24 € 48.257,24 € 23.434,12€ 23.434,12 € 2013 20.000 € 8.523,03 € 48.917,07 € 48.917,07 € 67.731,86€ 67.731,86 € 2014 20.000 € 17.475,06 € 49.719,98 € 49.719,98 € 23.167,77€ 23.167,77 € 2015 20.000 € 10.440,06 € 54.197,90 € 54.197,90 € 65.802,10€ 40.184,29 € 10.000,00 € 7.054,55 € 2016 20.000 € 8.939,73 € 47.529,86 € 47.529,86 € 52.470,00€ 42.387,32 € 20.000,00 € 9.500,00 € 2017 20.000 € 18.937,84 € 45.006,89 € 45.006,89 € 34.993,11€ 24.508,53 € 20.000,00 € 19.000,00 € 2018 20.000 € 18.868,63 € 45.000,00 € 43.238,00 € 25.000,00€ 21.936,46 € 15.000,00 € 5.000,00 € 2019 20.000 € 50.361,24 € 19.638,16€ Quelle: Angaben des Bezirks Mitte Städtebaufördermittel Kapitel 1240 Titel 89372 Auftragswirtschaft Sanierungsgebiet Müllerstraße (Tabelle 3) Einwohner Jahr Honorar-Mittel Bürgerbeteiligung 2011 28.254,30 € 13.300 2012 17.592,30 € 14.250 2013 39.982,50 € 14.600 2014 37.850,10 € 14.647 2015 42.542,50 € 15.016 2016 45.815,00 € 15.100 2017 49.414,75 € 15.228 2018 42.354,90 15.234 2019 48.314,00 (Schätzung) Quelle: Angaben des Bezirks Mitte Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt Städtebaufördermittel des Bezirks Mitte Kapitel 4200 Titel 89331 Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt (Tabelle 1) Miete u. Bewirtschaftung Stadtteilladen Stadtteilvertretung Öffentlichkeitsarbeit Jahr Ansatz IST Ansatz Ist Ansatz Ist 2011 3.000,00 € 3.000,00 € 2012 3.000,00 € 3.000,00 € 2013 1.200,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 2014 1.200,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 30.839,37 € 30.839,37 € 2015 18.500,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 2016 21.600,00 € 21.600,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 19.600,30 € 19.600,30 € 2017 27.867,76 € 27.867,76 € 3.000,00 € 3.000,00 € 1.170,83 € 1.170,83 € 2018 18.994,85 € 18.994,85 € 3.000,00 € 3.000,00 € 2019 60.077,19 € 3.000,00 € 3.000,00 € Quelle: Angaben des Bezirks Mitte 7 Städtebaufördermittel Kapitel 1240 Titel 89380 Auftragswirtschaft Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt (Tabelle 2) Einwohner Stadtteilzeitung Honorar-Mittel Bürgerbeteiligung Jahr Ansatz IST 2011 k.A. 4.861 2012 35.018,13 € 5.078 2013 17.418,03 € 5.309 2014 30.839,37 € 30.839,37 41.390,58 € 5.5769 2015 47.616,80 € 6.078 2016 19.600,30 € 19.600,30 € 37.908,60 € 6.625 2017 1.170,83 € 1.170,83 € 41,680,16 € 6.625 2018 38.763,21 € k.A. 2019 37.075,03 € (Jan.-Sept.) Quelle: Angaben des Bezirks Mitte Der Bezirk Friedrichshain Kreuzberg teilt Folgendes mit: „Die projektbezogenen Kosten werden in Gänze angegeben. Bei den angeführten Kosten für den Sanierungsbeauftragten wurde für die Jahre 2012 bis 2016 ein Anteil von 40% und für die Jahre 2017-2019 ein Anteil von 50% der Gesamtkosten angenommen.“ Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Städtebaufördermittel des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg Kapitel 4200 Titel 89331 Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt (Tabelle 1) Jahr Mieterberatung Sanierungs- Zeitung Südseite Bauhütte Parkakademie Kiezstube Einwohner 2011 6.344 2012 6.387 2013 49.000 € 28.000 € 6.361 2014 49.000 € 28.000 € 6.403 2015 49.000 € 28.000 € 13.000 € 6.384 2016 49.000 € 28.000 € 13.000 € 6.337 2017 49.000 € 28.000 € 13.000 € 6.222 2018 49.000 € 28.000 € 13.000 € 44.000 € 6.318 2019 40.000 € 35.000 € 42.000 € 25.000 € 6.344 Quelle: Angaben des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg Städtebaufördermittel Kapitel 1240 Titel 89380 Auftragswirtschaft Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt (Tabelle 2) Jahr Gebietsbeauftragter 2011 2012 63.000 € 2013 63.000 € 2014 63.000 € 2015 63.000 € 2016 63.000 € 2017 75.000 € 2018 75.000 € 2019 75.000 € 8 Sanierungsgebiet Rathausblock „Das Sanierungsgebiet Rathausblock wurde 2016 festgesetzt, die Sanierungsbeauftragte im Februar 2017 eingesetzt. Das Gebiet hat ca. 1.000 EW. Im Sanierungsgebiet Rathausblock entsprechen die Mittelausgaben den zur Verfügung stehenden Mitteln (bis auf Gebietsfonds). Da bei der Sanierungsbeauftragten viele Teilleistungen direkt oder indirekt der Bürgerbeteiligung dienen, wird die gesamte Jahresleistung beziffert. Die Kosten enthalten auch Sachkosten für Informationsmaterialien.“ Städtebaufördermittel des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg Kapitel 4200 Titel 89331 Sanierungsgebiet Rathausblock (Tabelle 1) Jahr Büro für Öffentlichkeitsarbeit ZusammenStelle Konzept Gemeinwohlwaben 2017 2018 115.000 € 2019 120.000 € 100.000 € 10.000 € Quelle: Angaben des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg Städtebaufördermittel Kapitel 1240 Titel 89380 Auftragswirtschaft Sanierungsgebiet Rathausblock (Tabelle 2) Jahr Sanierungsbeauftragte Mittel Gebietsfonds 2017 156.000 € 2018 192.000 € 30.000 € 2019 192.000 € 10.000 €“ Quelle: Angaben des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg Bezirk Neukölln Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/ Sonnenallee Städtebaufördermittel Bezirk Neukölln Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/ Sonnenallee (Tabelle 1) Kosten ÖA (u.a. Rahmenvertrag, Sanierungszeitung 48 Stunden Neukölln, Vitrine) Arbeitsplan Gebietsbeauftragter (ca. ¼ des Stundenbudgets) Lenkungsgruppe Beteiligungsgremium geplante Budgets verausgabte Mittel geplante Budgets verausgabte Mittel geplante Budgets verausgabte Mittel geplante Budgets verausgabte Mittel 2011 100.000 € 105.444 € 37.125 € 37.125 € 5.000 € 5.000 € 2012 140.000 € 122.565 € 61.763 € 61.763 € 5.000 € 7.751 € 2013 140.000 € 134.464 € 73.800 € 73.800 € 5.000 € 1.699,84 € 5.000 € 2.633 € 2014 140.000 € 138.864 € 73.800 € 73.800 € 3.000 € 631 € 3.000 € 2015 140.000 € 137.383 € 73.800 € 73.800 € 3.000 € 1.906 € 3.000 € 1.289 € 2016 180.000 € 157.469 € 73.800 € 73.800 € 3.000 € 3.000 € 247 € 2017 180.000 € 174.423 € 66.875 € 66.875 € 3.000 € 3.000 € 2018 177.842 € 177.842 € 66.875 € 66.875 € 3.000 € 3.000 € 2.444 € 2019 180.000 € noch abzurechnen 68.000 € 68.000 € 3.000 € noch abzurechnen 3.000 € noch abzurechnen Quelle: Angaben des Bezirks Neukölln 9 Quelle: Amt für Statistik Bezirk Lichtenberg „Der Haushaltsansatz für die beiden bezirklichen Stadterneuerungstitel beträgt seit Jahren gleichbleibend 100.000,00 € im Titel 89331 und 77.000,00 € im Titel 89339. Davon wurden aus den bezirklichen Mitteln in den Titel 89331 und 89339 für die Bürgerbeteiligung in gesamten Stadterneuerungs- und Sanierungsgebiete Frankfurter Allee Nord (FAN) in den unten benannten Jahren folgende Gelder ausgegeben: Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord 2012: ca. 37.600,00 € (vorwiegend für eine offene Mieter- und Mieterinnenberatung); 2013: ca. 47.000,00 € (für zusätzliche Steuerungsleistungen des Gebietsbeauftragten für die offene Mieter- und Mieterinnenberatung); 2014: ca. 90.100,00 € (für zusätzliche Steuerungsleistungen des Gebietsbeauftragten für die Herstellung von Flyern, Durchführung der FAN-Konferenz und Informationsmaterial sowie für die offene Mieter- und Mieterinnenberatung); 2015: ca. 70.000,00 € € (für zusätzliche Steuerungsleistungen des Gebietsbeauftragten für die Herstellung von Ausstellungstafeln und „roll-ups“ sowie für die offene Mieter- und Mieterinnenberatung); 2016: ca. 66.500,00 € (für zusätzliche Steuerungsleistungen des Gebietsbeauftragten für die offene Mieter- und Mieterinnenberatung); 2017: ca. 65.500,00 € (für zusätzliche Steuerungsleistungen des Gebietsbeauftragten für eine Zwischenbilanzbroschüre und für die offene Mieter- und Mieterinnenberatung); 2018: ca. 65.500,00 € (für zusätzliche Steuerungsleistungen des Gebietsbeauftragten für die Herstellung von Flyern und Informationsfaltblättern und für die offene Mieter- und Mieterinnenberatung); 2019: bislang wurden im laufenden Haushaltsjahr ca. 25.000,00 € ausgegeben“ Quelle: Amt für Statistik Einwohner Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/ Sonnenallee 2011 26.728 2012 27.573 2013 28.172 2014 28.441 2015 28.558 2016 28.785 2017 28.583 2018 28.340 Einwohner Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord 2011 2.240 2012 2.210 2013 2.211 2014 2.237 2015 2.750 2016 4.047 2017 2.912 2018 2.969 10 Frage 9: Welche finanziellen Mittel stehen ab 2020 für die Bürgerbeteiligung pro Gebiet zur Verfügung? Antwort zu 9: Stellungnahme der Bezirke: Bezirk Mitte Sanierungsgebiete Turmstraße, Müllerstraße und Nördliche Luisenstadt „Der Bezirk Mitte geht davon aus, dass ab 2020 für die Förder- und Sanierungsgebiete Turmstraße, Müllerstraße und Nördliche Luisenstadt finanzielle Mittel für die Bürgerbeteiligung zur Verfügung stehen, ohne zum gegenwärtigen Zeitpunkt Aussagen zur Höhe und Kapitel/Titel treffen zu können.“ Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Städtebaufördermittel des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg Kapitel 4200 Titel 89331 Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Jahr Mieterberatung Sanierungs- Zeitung Südseite Bauhütte Parkakademie Kiezstube Einwohner 2020 40.000 € 35.000 € 22.000 € 6.344 Quelle: Angaben des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg Im Jahr 2020 wird das Fördervolumen für den Sanierungsbeauftragten in der Höhe von 75.000€ geplant. Sanierungsgebiet Rathausblock „Die Finanzierung entspricht ungefähr dem Volumen von 2019 (s. Antwort zu Frage 8)“ Bezirk Neukölln Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/ Sonnenallee Kosten Öffentlichkeitsarbeit Arbeitsplan Gebietsbeauftragter (ca. ¼ des Stundenbudgets) Lenkungsgruppe Beteiligungsgremium ab 2020 geplant 180.000 € / p.a. geplant 68.000€ / p.a. geplant 3.000 € / p.a. geplant 3.000 € / p.a. Quelle: Angaben des Bezirks Neukölln Bezirk Lichtenberg Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord „Die Weiterfinanzierung der Bürgerbeteiligung im Stadterneuerungs- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord bleibt sichergestellt. Bislang gibt es im Fachbereich Stadtplanung noch keine Verpflichtungsermächtigungen für das kommende Haushaltsjahr 2020.“ 11 Frage 10: In welchen Sanierungsgebieten gibt es Betroffenenvertretungen und wie sind diese besetzt? Welche Entscheidungskompetenzen haben die einzelnen Betroffenenvertretungen? Inwiefern werden die Betroffenen in die Ressourcenbeteiligung eingebunden? Antwort zu 10: In allen Sanierungsgebieten ab der 12. Rechtsverordnung gibt es eine Betroffenenvertretung, die sich regelmäßig trifft. Sie setzt sich im Sinne des § 137 Baugesetzbuch aus Eigentümer/innen, Mieter/innen, Bewohner/innen, Gewerbetreibenden, Vertretern/innen von lokalen Einrichtungen und Initiativen zusammen. Die Betroffenenvertretungen beraten und wirken in der Regel bei der Fortschreibung der integrierten Entwicklungskonzepte, der Konkretisierung der Sanierungsziele und zu Planungen der baulichen Maßnahmen mit. In den Sanierungsgebieten mit einem Gebietsfonds wirken auch Vertreter/innen der Betroffenenvertretung an den Jurys zur Budgetvergabe mit. Mitglieder der Betroffenenvertretungen sind in den Sanierungsbeiräten vertreten. Frage 11. In welchen Sanierungsgebieten/ Teilgebieten gibt es lokale Plattformen und wie sind diese ausgestattet? Welche Entscheidungs- und Mitwirkungskompetenzen haben die einzelnen Plattformen? Inwiefern werden die Plattformen in die Ressourcenverteilung eingebunden? Antwort zu 11: Stellungnahme der Bezirke: Bezirk Mitte „In den Sanierungsgebieten Turmstraße, Müllerstraße und Nördliche Luisenstadt gibt es keine lokalen Plattformen.“ Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt „Im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt gibt es keine lokalen Plattformen. Im Quartiersmanagement-Gebiet Mehringplatz, welches sich räumlich mit dem Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt überschneidet, gibt es eine Aktionsfondjury.“ Sanierungsgebiet Rathausblock „Im Sanierungsgebiet Rathausblock gibt es eine Jury, die über einen jährlich mit 10.000 € ausgestatteten Gebietsfonds mitentscheidet. Des Weiteren wurde eine Plattform der Zivilgesellschaft, die ZusammenStelle, als Geschäftsstelle für das Vernetzungstreffen und niedrigschwellige Anlaufstelle für die allgemeine Öffentlichkeit gegründet, für die Personalund Sachmittel in 2019 und 2020 bereitgestellt werden.“ Bezirk Neukölln Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße „Mit Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im Gebietsteil Karl-Marx-Straße im Jahr 2009 entstand als aktives Netzwerk die [Aktion-Marx-Straße] (A!KMS) mit engagierten Bürger/innen und lokalen Akteuren. Darüber hinaus organisiert und begleitet die Lenkungsgruppe die Treffen A!KMS und die Veranstaltung „Lenkungsgruppe vor Ort“. Dabei laden die Mitglieder/innen die Öffentlichkeit zu besonderen Orten ein und stellen gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Maßnahmen und Projekte vor. Die Treffen der 12 A!KMS sind eine langjährig erprobte Plattform; hier treffen alle Verfahrensbeteiligte zusammen und diskutieren unter Einbeziehung von Fachexperten, politischen Verantwortlichen, interessierten Bewohner/innen und lokalen Akteuren spezielle Themen zur Gebietsentwicklung. Weitere Plattformen erhalten projektbezogene bzw. zweckgebundene eigene Budgets. Sie wirken ebenso wie die Beteiligungsgremien beratend mit und können in eigener Initiative Aktionen und Veranstaltungen organisieren, die den Sanierungsprozess und die mit dem Prozess angestrebten Zentrenentwicklung. unterstützen.“ Bezirk Lichtenberg Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord „Für das Stadterneuerungs- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord gibt es einen FAN-Fonds, der mit 15.000,00 € jährlich für Kleinstprojekte und Kleinstmaßnahmen im Gebiet bestückt ist. Anwohnerinnen und Anwohner sowie engagierte Akteure können Projektvorschläge einbringen, über die eine Bürger/innenjury entscheidet. Der FAN-Fonds soll möglichst niedrigschwellig organisiert sein.“ Frage 12: In welchen Sanierungsgebieten bzw. Teilgebieten gibt es eigene Räume für Bürgerbeteiligung? a. Welche finanziellen Mittel werden für die Räume für die Bürgerbeteiligung in den jeweiligen Sanierungsgebieten bzw. in den Teilgebieten zur Verfügung gestellt – aufgeschlüsselt nach Monatsmiete, Erstausstattung, regelmäßiger Bürobedarf (Sachmittel)? b. Befindet sich der Raum für Bürgerbeteiligung innerhalb des jeweiligen Sanierungsgebietes bzw. Teilgebietes? c. Ist der Raum für Bürgerbeteiligung des jeweiligen Sanierungsgebietes bzw. Teilgebietes barrierefrei? Antwort zu 12: Stellungnahme der Bezirke: Bezirk Mitte Sanierungsgebiet Turmstraße „Der Betrieb des Stadtteilladens für das Aktive Zentrum und Sanierungsgebiet Turmstraße (Stadtteilladen Moabit) ist mit jährlich unterschiedlichen Kosten für Monatsmiete und Erstausstattung verbunden, die in Beantwortung der Frage 8 (beigefügte Tabelle Sachkosten) dargestellt sind. Die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Stadtteilvertretung Turmstraße ist ein Teil der Gesamtnutzung. Die Stadtteilvertretung Turmstraße erhält vom Bezirk (Sanierungsfördermittel) pro Jahr für Sachmittel ein finanzielles Budget in Höhe von 3.000 € über dessen Verwendung sie eigenständig entscheiden kann. Der Stadtteilladen Moabit in der Krefelder Straße 1 A liegt im Sanierungsgebiet Turmstraße. Der Stadtteilladen Moabit ist mit Ausnahme eines Raum als Galeriegeschoss ebenerdig und barrierefrei.“ Sanierungsgebiet Müllerstraße „Der Betrieb des Stadtteilladens (Vor-Ort-Büro) für das Gebiet Müllerstraße ist mit jährlich unterschiedlichen Kosten für Monatsmiete und Erstausstattung verbunden, die in Beantwortung der Frage 8 (beigefügte Tabelle Sachkosten) dargestellt sind. Seit Herbst 2011 ist dieses gemeinsam durch die Stadtteilvertretung, den Bezirk/ Prozesssteuerer, die Mieterberatung und einzelne Projekte im Gebiet (derzeit „himmelbeet“) bzw. durch kleinere Veranstaltungen genutztes Vor-Ort-Büro in der Triftstraße 2. Die Anmietung, Ausstattung und Betreuung erfolgt durch den Prozesssteuerer Jahn, Mack & Partner im Auftrag des Bezirks Mitte von Berlin. Es gibt einen gemeinsam abgestimmten Nutzungsplan. Das Büro beinhaltet eine Grundausstattung, die ggf. regelmäßig bei Bedarf erneuert / ergänzt wird 13 (Telefon, Internet, Tische, Stühle, Reinigung alle 2 Wochen). Die Stadtteilvertretung „mensch müller“ erhält vom Bezirk (Sanierungsfördermittel) pro Jahr für Sachmittel ein finanzielles Budget in Höhe von 3.000 € über dessen Verwendung sie eigenständig entscheiden kann. Der Raum ist ein Ladengeschäft und liegt zentral innerhalb der Kulisse des Sanierungsgebiets. Der Raum ist barrierefrei über eine Rampe zu erreichen (nicht die Toiletten und die Küche).“ Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt „Der Stadtteilladen „dialog 101“ (Köpenicker Straße 101) im Förder- und Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt dient als Treffpunkt und Arbeitsort für Akteure, Gremien und Veranstaltungen des Sanierungsverfahrens. Hier tagen u. a. die Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt und der Sanierungsbeirat, finden Planungswerkstätten und Diskussionsrunden statt, bieten der Gebietsbetreuer KoSP GmbH sowie die Mieter-und Mieterinnenberatung Prenzlauer Berg GmbH Sprechstunden für die Bewohner/innen und Nutzer/innen des Quartiers an. Der Stadtteilladen „dialog 101“ steht zugleich lokalen Akteuren, Vereinen und Initiativen als Plattform zur Begegnung, zum Informationsaustausch sowie für Projektarbeit und gemeinsame Aktivitäten im Quartier offen. Die Räume erlauben die Durchführung von Arbeitsgruppen-Besprechungen, Seminaren/Tagungen bis hin zu Ausstellungen. Möglich sind aber auch Beratungsangebote, Kulturveranstaltungen (z. B. Lesungen, Filmvorführungen) oder die Realisierung sozialer Projekte. Der Stadtteilladen kann sowohl für einmalige Veranstaltungen als auch für regelmäßige Veranstaltungen gebucht bzw. genutzt werden. Der Betrieb des Stadtteilladens „dialog 101“ ist mit jährlich unterschiedlichen Kosten für Monatsmiete und Erstausstattung verbunden, die in Beantwortung der Frage 8 (beigefügte Tabelle Sachkosten) dargestellt sind. Der Betroffenenvertretung wird für ihre selbstorganisierten Plenen vom Bezirk Mitte der Stadtteilladen „dialog 101“ als Vor-Ort- Treffpunkt sowie Arbeitsmaterialien unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Betroffenenvertretung erhält vom Bezirk (Sanierungsfördermittel) pro Jahr für Sachmittel ein finanzielles Budget in Höhe von 3.000 € über dessen Verwendung sie eigenständig entscheiden kann. Der Stadtteilladen dialog 101 in der Köpenicker Straße 101 befindet sich im Fördergebiet Luisenstadt Mitte. Die Räume des Stadtteilladens dialog 101 sind ebenerdig zugänglich.“ Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt „In der Kiezstube, Mehringplatz 7, wurde die Erstausstattung in Höhe von 44.636 € im Rahmen der Sanierung durch den Bezirk finanziert. Die Nutzung der Kiezstube ist für den Fachbereich Stadtplanung unentgeltlich. Für die Bauhütte, Friedrichstraße 18-19, werden Baukosten für die vom 01.02.2019 bis zum 31.12.2020 befristete Aufstellung sowie den Abbau der Containeranlage in Höhe von maximal 43.100 € (brutto) zuzüglich Planungsleistungen von maximal 5.000 € erstattet. Die Mietkosten für das Grundstück in Höhe von 3.600 €/Jahr und die Betriebskosten von 4.300 €/Jahr werden ebenfalls erstattet.“ Sanierungsgebiet Rathausblock „Im Sanierungsgebiet Rathausblock gibt es den Kiezraum auf dem Dragonerareal. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mietet das Objekt von der BIM. Der Raum wird noch baulich hergerichtet. Monatsmiete: 3.800 €. Erstausstattung und regelmäßiger Bedarf werden über Städtebaufördermittel finanziert, die Kosten sind noch nicht abschließend benennbar. Der Kiezraum befindet sich im Sanierungsgebiet Rathausblock. Der Kiezraum im Sanierungsgebiet Rathausblock ist barrierefrei.“ 14 Bezirk Neukölln Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/ Sonnenallee „Die Räume des Citymanagements in der Richardstraße 5 werden den Gebietsgremien kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Standort liegt innerhalb des Sanierungsgebietes, ist jedoch nicht barrierefrei.“ Bezirk Lichtenberg Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord „Der FAN-Beirat tagt regelmäßig im lokalen Stadtteilzentrum oder im Vorortbüro der städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Mietkosten fallen nicht an. Die Räume liegen im Gebiet und sind barrierefrei erreichbar. Frage 13: Welche Konsequenzen und welcher besondere rechtliche Rahmen ergeben sich für die Bürgerbeteiligung aus der teilweisen Verknüpfung mit dem Städtebauförderprogramm Aktive Zentren? Antwort zu 13: In der Programmatik der Städtebauförderung ist die Beteiligung von Bürger/innen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung verankert. Daraus ergibt sich jedoch kein besonderer rechtlicher Rahmen. Frage zu 14: Welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf Landesebene bei unzureichender bezirklicher Durchführung der Bürgerbeteiligung insbesondere bei Sanierungsgebieten im Rahmen der Städtebauförderung Aktive Zentren gibt es? Antwort zu 14: Die Bezirke sind für die Beteiligungsverfahren in Sanierungsgebieten zuständig. Die gesetzliche Grundlage zur Mitwirkung und Beteiligung der Betroffenen in Sanierungsgebieten ist im § 137 Baugesetzbuch geregelt. In Berlin wird den Bezirken bei der Umsetzung des Förderprogramms Aktive Zentren zur Aktivierung, Vernetzung und Beteiligung von Bewohnern/innen, Eigentümern/innen, Initiativen, Unternehmen und sonstigen lokalen Akteuren die Etablierung eines Gebietsgremiums (z.B. ein Beirat, Lenkungsgruppe, Stadtteilvertretung, Standortgemeinschaft) empfohlen. Die Gebietsgremien werden durch die Bezirksämter und deren Beauftragte aktiv unterstützt. Frage zu 15: Wie bewertet der Senat die Beteiligungsformen und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in den einzelnen Gebieten? Welche Ansätze und Innovationen in den bisherigen Sanierungsgebieten sieht der Senat für die Beteiligung als beispielgebend? Antwort zu 15: Es ist positiv, dass die Bezirke in den Sanierungsgebieten vielfältige Beteiligungsformate anbieten und eine institutionalisierte Beteiligung in Form von Betroffenen- oder Gebietsvertretungen praktizieren. Im Sanierungsgebiet Rathausblock werden derzeit innovative Beteiligungsansätze unter der Beteiligung und Mitwirkung verschiedener Akteure einschließlich der Zivilgesellschaft erprobt. 15 Frage 16. Welche zusätzlichen Maßnahmen könnten für eine Förderung des bürgerschaftlichem Engagements in den einzelnen Gebieten ergriffen werden? Antwort zu 16: Zur Anregung und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements gibt es das Landesprogramm Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN). Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellt den Bezirken jährlich Sachmittel für die Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen, engagierter Bürger/innen zur Verfügung, die ihr Engagement mit der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. für Renovierungen von Schulen und Kindertagesstätten, zur Grünanlagenpflege u.ä.) verbinden. Frage 17: Welche Maßnahmen werden ergriffen, das bürgerschaftliche Engagement nach der Entlassung der Gebiete aus dem Sanierungsrecht weiterhin zu fördern? Wie wird die Verstetigung des Engagements unterstützt? Antwort zu 17: Hauptziel des Sanierungsrechtes ist die zügige Behebung von städtebaulichen Missständen. Es obliegt den Bezirken, das im Rahmen einer Sanierung entstandene bürgerschaftliche Engagement über die Zeit der Sanierung zu verstetigen. Für die Sanierungsgebiete haben die Bezirke ausreichend Zeit, Ziele und Konzepte für die Verstetigung des bürgerschaftlichen Engagements zu entwickeln. Frage 18: Welche Gebiete werden im umfassenden Verfahren, welche im vereinfachten Verfahren bearbeitet? In welchen Gebieten werden nach dem Auslaufen des Sanierungsrechts Ausgleichsbeträge erhoben? Antwort zu 18: In der folgenden Übersicht sind die Sanierungsgebiete der 12. und 13. Rechtsverordnung mit Angabe des eingesetzten Sanierungsverfahrens - umfassend oder vereinfacht - dargestellt. In drei Sanierungsgebieten gibt es jeweils einen Teilbereich im umfassenden Verfahren sowie einen Teilbereich im vereinfachten Verfahren. Bezeichnung des Sanierungsgebiets Sanierungsverfahren umfassend vereinfacht Mitte - Wedding/Müllerstraße X X Mitte - Turmstraße X - Mitte - Nördliche Luisenstadt X - Friedrichshain-Kreuzberg -Südliche Friedrichstadt - X Friedrichshain-Kreuzberg - Rathausblock X - Spandau - Wilhelmstadt X X Neukölln - Karl-Marx-Straße/Sonnenallee X X Lichtenberg - Frankfurter Allee Nord X - Ausgleichsbeträge werden in allen Sanierungsgebieten bzw. Teilbereichen im umfassenden Verfahren erhoben. 16 Frage 19: Welchen Verwendungsbestimmungen unterliegen die zu erhebenden Ausgleichsbeträge? Wie und durch wen wird ihr Verwendungszweck bestimmt? Ist die Unterstützung der Gemeinwesenarbeit oder des bürgerschaftlichen Engagements ein möglicher Zweck? Antwort zu 19: Gemäß der AV Ausgleichsbeträge vom 15.01.2015 verbleiben Ausgleichsbeträge, die vor Abschluss der Sanierung nach § 162 BauGB vereinnahmten wurden, als Einnahme im Bezirkshaushalt und sind während der Dauer der Sanierung zum Zwecke der Finanzierung der Ausgaben der jeweiligen Gesamtmaßnahme einzusetzen. Nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 162 BauGB zur Aufhebung der Sanierungsverordnung entscheidet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, ob die Einnahmen noch zur Finanzierung dieser Gesamtmaßnahme einsetzbar oder gemäß der mit dem Bund geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung auf eine andere Maßnahme umzuschichten sind. Insofern die Unterstützung der Gemeinwesenarbeit oder des bürgerschaftlichen Engagements Ziel und Zweck der Gesamtmaßnahme ist, können die Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung herangezogen werden. Berlin, den 02.10.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen