Drucksache 18 / 21 023 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) vom 12. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2019) zum Thema: Flüchtlings-Standort Lissabonallee 6 (Zehlendorf) und Antwort vom 27. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21023 vom 12. September 2019 über Flüchtlings-Standort Lissabonallee 6 (Zehlendorf) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die erfragten Informationen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Steglitz- Zehlendorf um Stellungnahme gebeten. 1. Zahl und Zusammensetzung der untergebrachten Personen: a) Wie viele Personen sind zurzeit im Flüchtlings-Standort Lissabonallee 6 untergebracht? b) Welche Staatsangehörigkeit haben sie (bitte auch Anzahl der Personen pro Staat angeben)? c) Wie ist der Altersdurchschnitt? d) Wie viele alleinstehende Männer befinden sich in dieser Gemeinschaftsunterkunft? e) Wie viele alleinstehende Frauen? f) Wie viele Ehepaare? g) Wie viele Kinder? Zu 1. a) - g): Zum Stichtag 06.09.2019 waren 206 Personen untergebracht. Davon waren 53 Kinder im Alter bis zu 17 Jahren. Die weiteren erfragten Personendaten werden statistisch nicht erhoben. 2. a) Wann werden die in der Lissabonallee 6 untergebrachten Personen in feste Unterkünfte – idealerweise in gemischte Wohnverhältnisse – umziehen? b) In welchen Unterkünften werden die betreffenden Personen untergebracht? 2 Zu 2. a: Bei der Unterkunft in der Lissabonallee handelt es sich um eine Gemeinschaftsunterkunft in einem Tempohome, dass temporär zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt wird. Das Bestreben des Senats ist es, Menschen mit Fluchthintergrund, die über keine Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen mehr verfügen, so schnell wie möglich in Wohnungen zu vermitteln. Aufgrund der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt, insbesondere bei kostengünstigen Wohnungen, verbleiben viele der Geflüchteten ohne Wohnverpflichtung weiterhin in den Unterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Der Umzug der im Tempohome Lissabonallee lebenden Geflüchteten richtet sich nach den Ergebnissen der derzeit zwischen dem Senat und dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf geführten Gesprächen. Bisher liegt hierzu noch kein mit dem Bezirk abgestimmtes Ergebnis vor. Bei sich ändernden Bedarfen erfolgt die Folgeunterbringung einzelner Bedarfsgemeinschaften im Rahmen von Einzelvorsprachen über die jeweils zuständigen Behörden. 2 b: Im Falle einer Aufgabe einer vertragsgebundenen Unterkunft erfolgt die weitere Unterbringung in anderen Unterkünften des LAF, die die benötigten Platzkapazitäten aufweisen. Hierbei werden allen zum Zeitpunkt der Schließung in der Unterkunft wohnenden Personen ungeachtet ihrer leistungsrechtlichen Zuständigkeit Unterkunftsplätze entsprechend der individuellen Bedarfssituation angeboten. Bei Umzügen und Freizügen wird die sozialräumliche Einbindung der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohnern nach Möglichkeit berücksichtigt. 3. a) Wann wird die Einrichtung geschlossen? b) Wann wird die Einrichtung abgebaut? Zu 3 a und b: Derzeit ist eine Nutzung mindestens bis zum 30.03.2020 geplant. Gemäß Senatsbeschluss Nr. S-2295/2019 vom 04.06.2019 wird die weitere Nutzung von Tempohomes und Containerbauten geprüft. Hierfür ist zwischen Senat und dem jeweiligen Bezirk ein Einvernehmen zur eventuellen Weiternutzung zu erzielen. Die Gespräche zwischen dem Senat und dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf dauern noch an. Sollten der Senat und der Bezirk die Aufgabe und den Rückbau des Standortes vereinbaren, würde das LAF den Freizug der Bewohnerinnen und Bewohner organisieren. Im Anschluss daran würde das LAF die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) mit dem Rückbau der Einrichtung beauftragen. Aufgrund der beschriebenen Abhängigkeiten, kann hierzu noch keine Zeitschiene benannt werden. 3 4. Welche Planung verfolgt der Senat anschließend mit der Sport-Fläche, auf der die Gemeinschaftsunterkunft errichtet wurde? Zu 4.: Nach Auskunft des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf handelt es sich um eine Sportfläche im bezirklichen Fachvermögen, die nach dem Abbau der Container als Sportfläche neu ertüchtigt werden soll. Berlin, den 27. September 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales