Drucksache 18 / 21 029 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 12. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2019) zum Thema: Buß- und Verwarngelder für unsachgemäße Müllentsorgung in den Bezirken und Antwort vom 26. Sept. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 029 vom 12. September 2019 über Buß- und Verwarngelder für unsachgemäße Müllentsorgung in den Bezirken Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter zu den Fragen 1, 3 und 4 um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch sind die jeweiligen Regelsätze bei den Verwarn- und Bußgeldern für die einzelnen Tatbestände in Bezug auf unsachgemäße Müllentsorgung und Verunreinigungen (z.B. weggeworfene Kippen, liegengelassener Hundekot, illegal entsorgter Sperrmüll oder Bauschutt in kleinen oder großen Mengen usw.) in den einzelnen Berliner Bezirken? Antwort zu 1: Die Bezirksämter haben hierzu folgende Angaben übermittelt: Charlottenburg-Wilmersdorf: In Charlottenburg-Wilmersdorf wird versucht, die vorliegenden Einzelfälle individuell zu betrachten und die Bußgeldhöhen anhand der Schwere der Tat (Menge des Abfalles, Örtlichkeit, Tathäufigkeit) zu bestimmen. In der Regel wird sich dabei an folgenden Verwarnungs- und Bußgeldern orientiert: Müll/Laub: 100,00 € Bußgeld Autokärtchen: 50,00 € Bußgeld Hundekot: 100,00 € Bußgeld Sperrmüll/Bauschutt: 100,00 € Bußgeld Werbematerial/Flyer: 50,00 € Bußgeld 2 Zigaretten: 20,00 € Verwarnungsgeld Friedrichshain-Kreuzberg: Es existieren keine Bußgeldkataloge. Die Verschmutzung von Grünanlagen schlägt jedoch i.d.R. mit € 75.- zu Buche, ebenso liegengelassener Hundekot, das Ablagern von Abfällen in Erfüllung des entsprechenden Tatbestandes des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit € 200.-, Zigarettenkippe und sonstige Kleinstverschmutzung (Verstoß nach Straßenreinigungsgesetz) € 50.-. Lichtenberg: Regelsatz Verwarnungsgeld Regelsatz Bußgeld weggeworfene Zigarettenkippen 20,00 Euro 60,00 Euro liegengelassener Hundekot 35,00 Euro 150,00 Euro illegal entsorgter Sperrmüll 55,00 Euro 100,00 - 400,00 Euro (kleine Mengen) illegal entsorgter Sperrmüll - ab 1.500,00 Euro (größere Mengen) illegal entsorgter Bauschutt 55,00 Euro 200,00 - 600,00 Euro (kleine Mengen) illegal entsorgter Bauschutt - ab 2.500,00 Euro (größere Mengen) Marzahn-Hellersdorf: Ordnungswidrigkeiten wegen illegaler Abfallentsorgung (wie Sperrmüll, Müllsäcke, Kühlschränke etc.) werden mit Bußgeldern zwischen 100 € und 250 € geahndet. Verwarngelder werden in Höhe von 55 € erhoben. Ordnungswidrigkeiten wegen Verunreinigungen (z.B. Hundekot) bzw. Kleinstverschmutzungen (z.B. Zigarettenkippen) werden mit Bußgeldern in Höhe von 50 € bis 75 € geahndet. Verwarngelder werden in Höhe von 20 € bis 55 € erhoben. Mitte: Es werden die nachfolgenden Regelsätze bei Verwarn-und Bußgeldern auf Grundlage der „Arbeitshilfe Bußgelder“ angewandt: nach Straßenreinigungsgesetz Zigarettenkippe: 60,00 € Kleinstverschmutzung (z. B. Taschentuch, Pappbecher, u. ä.): 60,00 € Hundekot: 150,00 € Verteilung Werbematerial (Auflagenverstoß) Zettelverteiler: 100,00 € Verteilung Werbematerial (Auflagenverstoß) Auftraggeber: 100,00 € Verteilung Werbematerial (ohne Genehmigung) Zettelverteiler: 150,00 € Verteilung Werbematerial (ohne Genehmigung) Auftraggeber: 400,00 € nach Kreislaufwirtschaftsgesetz Mehrere Gegenstände unbedeutender Art bis 2 kg bzw. 2 l: 60,00 € Mehrere Gegenstände unbedeutender Art über 2 kg bzw. 2 l: 100,00 € Sperrmüll (Einzelstück kleineren Umfangs): 200,00 € Sperrmüll (mehrere Einzelstücke größeren Umfangs): 400,00 € Altreifen bis 5 Stück: 200,00 € Altreifen mehr als 5 Stück: 1.000,00 € 3 Fahrrad: 100,00 € Moped oder Motorrad: 200,00 € PKW: 1.000,00 € LKW, Traktor, Anhänger, Wohnwagen: 2.000,00 € Bauabfälle bis 1 m³: 200,00 € Bauabfälle bis 5 m³: 600,00 € Bauabfälle bis 10 m³: 2.500,00 € Bauabfälle über 10 m³: zzgl. 50 € pro weiteren m³ Neukölln: Verwarnungsgeld Bußgeld (Regelbuße) Zigarettenkippen/Hundekot 35,00 € 60,00 € Sperrmüll/Bauschutt --- ab 300,00 € je nach Menge Pankow: Ein einheitlicher Bußgeldkatalog, welcher Regelsätze für die einzelnen Tatbestände beinhaltet, liegt in Berlin nicht vor. Jeder Fall stellt eine Einzelfallentscheidung dar. Im Ordnungsamt Pankow wurden bislang Verwarngelder in Höhe von 20,00 € bis 35,00 € erhoben und Bußgelder in Höhe von 50,00 € bis 200,00 € festgesetzt. Reinickendorf: Altreifen bis 5 Stück 200 Altreifen mehr als 5 Stück 1.000 Fahrrad 100 Moped oder Motorrad 200 PKW 1.000 LKW, Traktor, Anhänger, Wohnwagen, Omnibus 2.000 Bauabfälle bis 1 m³ 200 Bauabfälle bis 5 m³ 600 Bauabfälle bis 10 m³ 2.500 Bauabfälle über 10 m³ zzgl. 50 € pro weiterem m³ Sonderabfälle (Dachpappe, Asbest, u.a.) wie Bauabfälle zzgl. der Kosten der ordnungsgemäßen Entsorgung Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien) bis 1 m³ 200 Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien) bis 5 m³ 500 Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien) über 5 m³ 1.500 Schlachtabfälle und Tierkadaver bis 20 kg 100 Schlachtabfälle und Tierkadaver über 20 kg 1.000 Pflanzliche Abfälle bis 1 Eimer 100 Pflanzliche Abfälle bis 1 Schubkarre bzw. 1 Kofferraum 150 Pflanzliche Abfälle bis 1 Lastwagenfuhre 500 Pflanzliche Abfälle Menge über 1 Lastwagenfuhre 1.000 Spandau: Keine Angaben. 4 Steglitz-Zehlendorf: Regelsätze für Straßenverschmutzung, wie sog. Kleinstverschmutzung (weggeworfene Zigarettenkippen, Papier etc.) und nicht unverzügliche Beseitigung von Hundekot: Verwarnungsgeld: 35,00 € Bußgeld: 100,00 € Regelsätze für unzulässige Abfallablagerung: Bußgeld: mind. 150,00 € je nach Art und Umfang der Abfälle Tempelhof-Schöneberg: Es sind für 2018 22 und das 1. Halbjahr 2019 11 Müllfälle vorliegend. Regelsätze für das Entsorgen von Sperrmüll/Abfällen/Bauschutt/weggeworfene Zigarettenkippen existieren nicht, es wird jeweils ein Bußgeld nach Erheblichkeit festgesetzt. Die Verhängung eines Bußgeldes gestaltet sich durch die hohen Nachweispflichten für ein gerichtsfestes Verfahren sehr schwierig. Selbst wenn in Müllsäcken z.B. Adressangaben vorhanden sind, ist nicht der Nachweis geführt, dass diese Person auch den Müll abgelegt hat. Die Beobachtung von Fahrzeugen führt auch nur zur Halterin/dem Halter, nicht zu den Verursachenden. Bezüglich Hundekot ist keine Rückverfolgbarkeit gegeben. Da die Dienstkräfte verpflichtet sind, Dienstkleidung zu tragen, wird der Kot beseitigt, wenn sie vor Ort sind. Ansonsten wird für Hundekot ein Verwarnungsgeld von 35,00 € bzw. bei Nichtzahlung ein Bußgeld von 50,00 € erhoben. Treptow-Köpenick: Das Ordnungsamt Treptow-Köpenick arbeitet mit den Regelsätzen der „Arbeitshilfe Bußgelder“ der Berliner Ordnungsämter vom Mai 2017 und Juli 2008. (Die abfallrechtlichen Tatbestände wurden in 2017 nicht alle aktualisiert, so dass daher zwei Arbeitshilfen existieren.) Frage 2: Wie hoch sollen laut Senatsbeschluss vom 20. August 2019 künftig die vereinheitlichten Verwarn- und Bußgelder für die einzelnen Tatbestände in Bezug auf unsachgemäße Müllentsorgung und Verunreinigungen sein und wann werden sie voraussichtlich in Kraft treten? Antwort zu 2: Der Senat hatte in seiner Sitzung am 20.08.2019 von der „Neufassung der Allgemeinen Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes“ Kenntnis genommen. Die Beschlussfassung wurde bis zum Vorliegen der Stellungnahme des Rats der Bürgermeister zurückgestellt. Der Rat der Bürgermeister hat über die Vorlage am 19.09.2019 abschließend beraten. Eine Beschlussfassung des Senats wird im Anschluss - voraussichtlich im Oktober 2019 - erfolgen. 5 Frage 3: In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 jeweils Verwarn- und Bußgelder für die einzelnen Tatbestände in Bezug auf unsachgemäße Müllentsorgung und Verunreinigungen in den einzelnen Berliner Bezirken ausgesprochen? Antwort zu 3: Die Bezirksämter haben hierzu folgende Angaben übermittelt: Charlottenburg-Wilmersdorf: Genannt werden die Verfahren, die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dem Straßenreinigungsgesetz geführt wurden: 2018 133 Verfahren o Müll/Laub/Kaugummi 29 Fälle zwischen 50,00 € - 150,00 € o Autokärtchen 16 Fälle zwischen 35,00 € - 1.500,00 € o Flyer/Werbematerial 15 Fälle zwischen VG ohne - 150,00 € o Hundekot 3 Fälle 75,00 € o Sperrmüll/Bauschutt 44 Fälle 50,00 € (überwiegend Einstellungen mangels Täter) o Strafzettel/Zettel 12 Fälle zwischen 20,00 € - 50,00 € o Zigaretten 9 Fälle zwischen 20,00 € - 30,00 € o Wischwasser 1 Fall VG ohne o Winterdienst 3 Fälle kein VG/BG o Tauben füttern 1 Fall kein VG/BG 28 Bußgelder (zwischen 50,00 € - 1.500,00 €) 24 Verwarnungsgelder (zwischen VG ohne - 55,00 €) 81 Einstellungen 2019 (01. - 06.) 75 Verfahren o Müll/Laub 14 Fälle zwischen 50,00 € - 150,00 € o Autokärtchen 15 Fälle zwischen 35,00 € - 1.500,00 € o Flyer/Werbematerial 4 Fälle zwischen 50,00 € - 150,00 € o Hundekot 1 Fall 75,00 € o Sperrmüll/Bauschutt 29 Fälle 50,00 € (überwiegend Einstellungen mangels Täter) o Strafzettel/Zettel 4 Fälle 20,00 € o Zigaretten 8 Fälle 30,00 € 13 Bußgelder (zwischen 20,00 € - 1.500,00 €) 12 Verwarnungsgelder (zwischen 20,00 € - 50,00 €) 50 Einstellungen Friedrichshain-Kreuzberg: Im Jahr 2018 gab es 32 Anzeigen, 2 Verwarnungsgelder, 7 Bußgelder wegen unsachgemäßer Müllentsorgung und Verunreinigungen. Im ersten Halbjahr 2019 gab es 23 Anzeigen, kein Verwarnungsgeld, 10 Bußgelder. (Eine nähere Ausdifferenzierung ist leider nicht möglich). 6 Lichtenberg: 2018 2019 weggeworfene Zigarettenkippen 33 29 liegengelassener Hundekot 10 4 sonstige Verschmutzung 51 23 (kleinteilig) illegal entsorgter Sperrmüll 21 16 (kleine Mengen) illegal entsorgter Sperrmüll 0 0 (größere Mengen) illegal entsorgter Bauschutt 0 0 (kleine Mengen) illegal entsorgter Bauschutt 0 0 (größere Mengen) Marzahn-Hellersdorf: illegale Abfallentsorgung: 2018 = 18 Bußgelder; 1 Verwarngeld 2019 = 8 Bußgelder Verunreinigungen/Kleinstverschmutzung: 2018 = 13 Bußgelder; 3 Verwarngelder 2019 = 8 Verwarngelder Mitte: Eine Auswertung der Fälle hinsichtlich der jeweiligen Höhe der Verwarn- und Bußgelder sowie nach den jeweiligen Einnahmen nach Tatbeständen im Jahr 2018 und für das erste Halbjahr 2019 kann nicht erfolgen, da die verwendete Software eine derartige Auswertung nicht hergibt. Es kann nur eine Auswertung hinsichtlich von Sperrmüllablagerungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgenommen werden. Danach gingen im Kalenderjahr 2018 im Ordnungsamt Mitte von Berlin insgesamt 27 Anzeigen wegen Sperrmüllablagerungen ein. Davon wurden 21 Verfahren nach § 47 Abs. 1 OWiG eingestellt, da die Verbringer nicht zu ermitteln waren. Ein Verfahren wurde eingestellt, da der Empfänger unbekannt verzogen war. Fünf Anzeigen führten jeweils zu einem Bußgeldbescheid mit einer Bußgeldhöhe von insgesamt 1.800,00 €. Im ersten Halbjahr 2019 gingen insgesamt 21 Anzeigen ein. Hiervon führten drei zu einem Bußgeldbescheid mit einer Bußgeldhöhe von insgesamt 270,00 €. Alle Weiteren wurden nach § 47 Abs. 1 OWiG eingestellt. Neukölln: Es sind insgesamt 34 Bußgeldbescheide ergangen. Pankow: Anzahl insgesamt Verwarnungen Bescheide Einstellungen offen Betrag in Euro 2018 37 7 10 16 4 900,00 30.06. 2019 10 1 1 2 6 70,00 7