Drucksache 18 / 21 030 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jeannette Auricht (AfD) vom 12. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2019) zum Thema: Gute Reise ohne Zwang – finanzielle Unterstützung freiwilliger Rückkehrer und Antwort vom 02. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Jeannette Auricht (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21030 vom 12.09.2019 über Gute Reise ohne Zwang - finanzielle Unterstützung freiwilliger Rückkehrer --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ---- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylbewerber, Flüchtlinge oder andere Migranten sind über das REAG/GARP-Programm, das landeseigene Rückkehr-Programm oder andere Programme aus Berlin freiwillig in ihr Heimatland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat zurückgekehrt? (Bitte für die Jahre 2010-2018 und anteilig für 2019 angeben und dabei pro Jahr die 10 wichtigsten Zielländer auflisten.) Zu 1.: Die Zahlen können ab dem Jahr 2012 zur Verfügung gestellt werden. Jahr Anzahl Zielländer 2012 331 Serbien, Vietnam, Bosnien, Russische Föderation, Irak, Iran, Indien, Libanon, Mazedonien, Kosovo 2013 612 Serbien, Bosnien, Vietnam, Russische. Föderation, Iran, Mazedonien, Kosovo, Rumänien, Irak, Turkmenistan 2014 1.019 Serbien, Bosnien, Mazedonien, Russische Föderation, Vietnam, Kosovo, Rumänien, Libanon, Iran, Ägypten, Georgien 2015 1.094 Serbien, Kosovo, Bosnien, Albanien, Rumänien, Mazedonien, Vietnam, Russische Föderation, Iran, Bulgarien, Irak 2016 2.574 Irak, Moldau, Afghanistan, Albanien, Iran, Kosovo, Serbien, Rumänien, Bosnien, Mazedonien, Pakistan 2017 1.387 Moldau, Irak, Albanien, Serbien, Iran, Kosovo, Russische Föderation, Rumänien, Bosnien, Syrien 2018 831 Moldau, Irak, Serbien, Russische Föderation, Bosnien, Rumänien, Kosovo, Syrien, Albanien, Afghanistan 2019 605 Moldau, Serbien, Irak, Iran, Mazedonien, Russische Föderation, Bosnien, Armenien, Syrien, Aserbaidschan 2. Wie viele Asylbewerber, Flüchtlinge oder andere Migranten wurden aus Berlin in ihr Heimatland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat abgeschoben? (Bitte für die Jahre 2010-2018 und anteilig für 2019 angeben und dabei pro Jahr die 10 wichtigsten Zielländer auflisten und jeweils den Anteil der Dublin-Überstellungen angeben.) Zu 2.: Die erbetenen Angaben werden nicht vollständig statistisch erfasst. Die vorliegenden Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Abschiebungen Gesamt Davon Dublin- Überstellungen TOP 10 Herkunftsländer der abgeschobenen Menschen 2015 806 Statistisch nicht erfasst Statistisch nicht erfasst 2016 2.028 Statistisch nicht erfasst Statistisch nicht erfasst 2017 1.638 105 Moldau, Albanien, Kosovo, Pakistan, ungeklärt, Polen, Mazedonien, Iran 2018 1.182 347 Moldau, Bosnien, Aserbaidschan, Polen, Algerien, Guinea, Armenien, Iran, Pakistan, Bulgarien, Estland, Litauen, Rumänien, Russland, Weißrussland, Serbien, Nigeria, Burkina Faso, Senegal, Ägypten, Afghanistan, Irak, Libanon, Syrien, ungeklärt *) Jan.-Aug. 2019 682 132 Moldau, Serbien, Polen, Türkei, Kosovo, Marokko, Tunesien, Nigeria, Albanien, Rumänien, Litauen, Georgien, Somalia, Irak, Iran, Indien, staatenlos, ungeklärt, Bulgarien, Lettland, Russland, Vietnam, USA *) *) Sofern mehr als 10 Länder benannt sind, liegt dies daran, dass mehrere Länder auf gleichem Rang von der Anzahl der Abschiebungen/Überstellungen stehen. 3. Welche Mehr- oder Minderleistungen unterscheiden das Berliner Rückkehr-Programm von REAG/GARP? Zu 3.: Das Berliner Rückkehrprogramm kommt immer dann zum Tragen, wenn eine Förderung nach den Programmen REAG und GARP nicht möglich ist. Dann werden in der Regel die reinen Fahrt- bzw. Flugkosten übernommen. Der zuständige Kostenträger kann jedoch nach Prüfung des Einzelfalles entscheiden, dass auch bei Personen, die nicht unter die REAG/GARP Förderung fallen, weitere Leistungen zur Unterstützung der Ausreise und der Reintegration bewilligt werden. 4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Person für die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer? Zu 4.: Zu dieser Frage können keine belastbaren Aussagen getroffen werden. 5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Person bei der freiwilligen Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer? Zu 5.: Die Kosten umfassen die tatsächlichen Reisekosten und eine Reisebeihilfe sowie in Abhängigkeit vom Zielland eine Starthilfe. Ein belastbarer Durchschnittswert kann aufgrund der Verschiedenartigkeit der möglichen Beihilfen und diverser Gewährungsvoraussetzungen nicht ermittelt werden. 6. Welchen finanziellen Anteil trägt das Land Berlin an Rückkehr-Programmen wie REAG/GARP, ERRIN, „Perspektive Heimat“ und ähnlichen Programmen? Zu 6.: Die Programme REAG und GARP werden hälftig vom Bund und von den Ländern getragen. Das Programm ERRIN und die Unterstützungen im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“ sind kostenneutral. 7. Wie viele aus Berlin in ihre Heimat zurückgekehrte oder in aufnahmebereite Drittstaaten ausgereiste ausreise- pflichtige Ausländer erhielten Unterstützung durch das Programm „Starthilfe Plus“ und welche Kosten entstanden für das Land Berlin? Zu 7.: Leistungen nach dem Programm „Starthilfe Plus“ wurden für Anträge in den Jahren 2017 und 2018 bewilligt. Im Jahr 2017 sind 95 ausreisepflichtige Personen mit dieser Leistung ausgereist, im Jahr 2018 waren es 22 Personen, sowie im Jahr 2019 eine Person (die Antragstellung erfolgte im Jahr 2018). 8. Sind dem Land Berlin im Jahr 2018 Zusatzkosten entstanden durch die Überschreitung der Budgetierung für medizinisch bedingte Zusatzkosten im REAG/GARP-Programm? Wenn ja, in welcher Höhe? Zu 8.: Der Budgetplan wurde im Jahr 2018 nicht überschritten. 9. Hält der Senat die vorhandenen Rückkehr-Programme, die dort bereitgestellten Mittel und die Werbung für diese Programme bei ausreisepflichtigen Ausländern für ausreichend, um die Zahl der 12.477 ausreise-pflichtigen Ausländer (Stand 30.06.2019) in Berlin signifikant zu verringern und gewaltsame Abschiebungen zu vermeiden? Zu 9.: Im Senat werden derzeit Überlegungen hinsichtlich möglicher weiterer Elemente einer zusätzlichen Unterstützung der freiwilligen Rückkehr im Rahmen eines Landesprogramms unter Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und unter Einbeziehung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport – etwa im Rahmen einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe auf Fachebene – angestellt. Bei der Prüfung möglicher zusätzlicher Leistungen ist es die vorrangige Zielsetzung, Bedarfslagen im Zusammenhang mit einer freiwilligen Ausreise zu identifizieren, die im Rahmen der Bundesprogramme nicht abgedeckt werden. Nach derzeitigem Sachstand soll das Landesprogramm insbesondere dazu dienen, dass die Zielgruppe flächendeckend mit umfassenden und niederschwellig vorgehaltenen Informationen zur Rückkehrberatung und zu den von Bund und Land angebotenen Unterstützungsleistungen versorgt wird. 10. Wie stellt der Senat sicher, dass Rückkehrhilfen plus gegebenenfalls Starthilfen nicht missbraucht werden und wie kann ein Drehtüreffekt durch erneute Einreise und Inanspruchnahme von Rückkehrer- Leistungen verhindert werden? Zu 10.: Rückkehrhilfen und Starthilfen werden nur einmalig bewilligt. Reisen Personen, die solche Beihilfen erhalten haben später erneut ein, erhalten sie lediglich die reinen Rückreisekosten bewilligt, sofern sie mittellos sind. 11. Wie viele Fälle des offensichtlichen Missbrauchs der GARP-Starthilfe oder anderer Leistungen für freiwillige Rückkehrer sind dem Senat bekannt? Zu 11.: Die Anzahl an Missbrauchsfällen wird statistisch nicht erhoben. 12. Mit welchen Maßnahmen unterstützt der Senat minderjährige Kriegsflüchtlinge und ihre Familien, um ihnen bei Rückkehr in die Heimat nach Ende der Kriegshandlungen und Jahren der Abwesenheit von heimischer Kultur, Tradition und Sprache einen Start ohne große Brüche zu ermöglichen? Zu 12.: Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für geflüchtete und nicht geflüchtete Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich das Ziel, zur Kompetenzentwicklung und selbstständigen sowie eigenverantwortlichen Lebensführung von Kindern und Jugendlichen beizutragen, unabhängig davon ob sie sich zukünftig in Deutschland oder im Heimatland aufhalten. Besonderheiten des Einzelfalles sind dabei jeweils zu berücksichtigen. Einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling, der den Wunsch äußert, in sein Heimatland zurückzukehren, soll dies auch ermöglicht werden. Die konkrete Vorbereitung und Organisation der freiwilligen Rückkehr erfolgt durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder die International Organization for Migration (IOM). Zudem hat die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in zwölf Staaten Migrationszentren eingerichtet, die zurückkehrenden Menschen Unterstützung bei der Reintegration bieten. 13. Bietet der Senat muttersprachlichen Unterricht für ausreisepflichtige Kinder und Jugendliche an, um sie auf die Rückkehr in das Schulsystem ihres Herkunftslandes vorzubereiten? Falls ja, wo wird unterrichtet und wie viele Wochenstunden umfasst dieser Unterricht? Falls nein, warum nicht? Zu 13.: In Berlin haben alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus die Möglichkeit, die Schule zu besuchen. Der Aufenthaltsstatus wird nicht erfasst. Das Land Berlin fördert grundsätzlich die Mehrsprachigkeit an Schulen. Berlin, den 02. Oktober 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales