Drucksache 18 / 21 037 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 17. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2019) zum Thema: Mikrobielle Eskalation an Berliner Schulen und Antwort vom 02. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 037 vom 17. September 2019 über Mikrobielle Eskalation an Berliner Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Wie die Berliner Zeitung am 15. September 2019 berichtete, untersucht die Senatsverwaltung den Schimmelbefall in Modularen Ergänzungsbauten an Berliner Schulen. Andere Modularen Ergänzungsbauten sind von Wasserschäden betroffen. 1. Zur Erfassung von Schadensart und Ausmaß: a. Wie wurden die Schäden der Senatsverwaltung bekannt? Wie gelangten die Kenntnisse über die Schäden an die Öffentlichkeit? b. Wie viele Schulen und welche Modularen Ergänzungsbauten sind in welchem Ausmaß von Schimmelbefall und Wasserschäden betroffen? c. Welcher von drei Kategorien gehören die beobachteten Fälle an? [vgl. hierzu: Fraunhofer-Institut für Bauphysik (Hrsg.): Schimmel und Feuchtigkeit in Räumen unter besonderer Berücksichtigung der Situation in Schulen. S. 25. online verfügbar] Zu 1 a.: Die Schäden wurden durch Mängelmeldungen der Schulen bekannt. Zu 1 b.: Bezüglich Modularer Ergänzungsbauten (MEB): Aktuell sind in zwei MEB, in der Paul-Lincke-Schule und der Heinrich-von-Stephan-Schule im Erdgeschoss Feuchteschäden und Schimmelbefall bekannt. In einem MEB, der ISS Dolgenseestraße, gab es einen Wasserschaden durch eine defekte Leitung an einem Kunstraumbecken. 2 Zu 1 c.: Bezüglich Modularer Ergänzungsbauten (MEB): Die beiden MEB gehören zur Kategorie 3. 2. Zur Erfassung der bauphysikalischen Gegebenheiten: Sind bestimmte Bautypen stärker betroffen als andere? Zu 2.: Hierüber gibt es keine landesweite Auswertung. 3. Zur Ermittlung der Schadensursache: Wurden die Räumlichkeiten ihrem Zweck gemäß benutzt und sachgemäß behandelt, wurden also nicht überbelegt oder untypisch genutzt? Zu 3.: Das Bezirksamt Mitte hat mitgeteilt: „Ja, die entstandenen Schäden haben keinen Zusammenhang mit der Nutzung.“ Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat mitgeteilt: „Alle Räume werden zweckmäßig genutzt und sachgemäß behandelt.“ Das Bezirksamt Spandau hat mitgeteilt: „Es gibt keine Informationen, dass die Räumlichkeiten unsachgemäß o.ä. benutzt worden sind.“ Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat mitgeteilt: „Betroffen waren an einer Schule zwei Wände, die einen Klassenraum, einen Gruppenraum und den Flur voneinander abgrenzen. Die vorangestellte Frage kann bejaht werden. Die Räume wurden ausschließlich für den vorgesehenen Zweck genutzt und sachgemäß behandelt.“ Das Bezirksamt Neukölln hat mitgeteilt: „Im Bezirk Neukölln wurden bis zum heutigen Zeitpunkt noch keine Modularen Ergänzungsbauten dieser Generation errichtet. Daher gibt es auch keine Erfahrungen über Schimmelbefall oder Wasserschäden an diesem Gebäudetyp. Aktuell wird an dem Standort Sonnen-Schule, Dammweg 228, 12057 Berlin ein MEB errichtet, das voraussichtlich in den Herbstferien 2019 übergeben wird. Deswegen melden wir zu den angefragten Punkten Fehlanzeige.“ Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat mitgeteilt, dass im Bezirk Marzahn- Hellersdorf solche Schäden/Problemlagen - an den hier errichteten MEB - nicht bekannt sind. Das Bezirksamt Lichtenberg hat mitgeteilt: „Es erfolgte eine zweckbestimmte Nutzung.“ Das Bezirksamt Reinickendorf hat mitgeteilt: „In Reinickendorf existieren drei Modulare Ergänzungsbauten (MEB): 3 - an der Kolumbus-Grundschule - an der Hausotter-Grundschule - an der Schule am Park (Förderzentrum) Alle 3 MEB werden ihrem Zweck entsprechend genutzt und sachgemäß behandelt.“ Die Bezirksämter Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick haben keine Informationen übermittelt. 4. Zum Ausschalten der Ursache: a. Sind die neuesten Vorgaben für die Energieeinsparung womöglich zu restriktiv ausgelegt? Zu 4 a.: Nein. b. Gibt es für die Berliner Schulbauten ein sogenanntes „Feuchtigkeitsmanagement“? Zu 4 b.: Nein. c. Lassen sich in Modulare Ergänzungsbauten unter vertretbarem Aufwand Klimaanlagen einbauen? Zu 4 c.: Das Land Berlin beabsichtigt nicht, Klimaanlagen in Klassenräumen einzubauen, daher sind keine Angaben möglich. d. Welchen Beitrag können Lehrer, Schüler und Hausmeister leisten, um weiteren Schäden vorzubeugen ? Zu 4 d.: Generell ist regelmäßiges Lüften erforderlich. Außerdem sind Dächer und Regeneinläufe regelmäßig zu warten und von Laub u.a. Verschmutzungen zu befreien. Das Bezirksamt Mitte hat mitgeteilt: „Im Hinblick auf die bestehenden Schäden keinen Beitrag, ansonsten der normale pflegliche Umgang.“ Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat mitgeteilt: „Der genannte Personenkreis ist angehalten, folgende Empfehlung zu berücksichtigen : Räume so zu belüften, dass ein kompletter Luftaustausch stattfinden kann (10-15 min Stoßlüften) Dauerhaftes Ankippen der Fenster ist zu unterlassen Die Luftzirkulation darf nicht behindert oder gar unterbunden werden Große Möbelstücke sind mit etwa 10cm Abstand zu Außenwänden aufzustellen Die Wärmeabgabe der Heizkörper darf nicht durch Verkleidungen oder lange Vorhänge beeinträchtigt werden Die Türen zu weniger beheizten Räumen sind möglichst geschlossen zu halten Dauerlüften während der Heizperiode ist zu unterlassen Größere Wasserdampfmengen sind umgehend nach außen abzuführen“ 4 Das Bezirksamt Spandau hat mitgeteilt: „Hier müsste die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen antworten /Empfehlungen aussprechen, da diese baufachliche Auftraggeber sind und für die Konstruktion verantwortlich sind.“ Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat mitgeteilt: „Der Schimmelbefall war die Folge von durch das Dach eindringendes Wasser. Lehrer /innen, Schüler/innen und Hausmeister/in können in diesem Fall keine Maßnahmen einleiten, um Schäden vorzubeugen. Durch Wachsamkeit und eine schnelle Meldung an die zuständige Stelle kann ggf. dazu beigetragen werden, den Schaden möglichst klein zu halten.“ Das Bezirksamt Lichtenberg hat mitgeteilt: „Unmittelbare Mängelmeldung durch den Hausmeister nach Feststellung der Schäden .“ Das Bezirksamt Reinickendorf hat mitgeteilt: „Zur Reduzierung von Feuchtigkeit und Nässe ist die Aufmerksamkeit des pädagogischen Personals und auch der Schüler/innen gefragt (Lüften). Die Betreuung und Aufsicht für das Gebäude ist ein wichtiger Teil des Arbeitsgebietes eines Schulhausmeisters (Auszug der Dienstanweisung für Schulhausmeister /innen: „…Aufgetretene offensichtliche oder bei planmäßigen Kontrollen erkannte Gefahren und Schäden im Schulgebäude und -gelände haben Schulhausmeister /innen unverzüglich und unaufgefordert der Schulleitung, dem Schulamt und dem Facility Management zu melden. Sofern Schulhausmeister/innen Gefahren und Schäden nicht selbst abwenden bzw. beseitigen können, sind sie bis zu deren Behebung …“)“ 5. Zum Haftungsrecht a. Wie verhält sich die Situation bezüglich der entstandenen Schäden in haftungsrechtlicher Hinsicht ? Ergeben sich Schadensersatzansprüche gegenüber den Erstellern der Modularen Ergänzungsbauten ? Zu 5 a.: Das wird aktuell bei den MEB Paul-Lincke-Schule und der Heinrich-von-Stephan- Schule von Sachverständigen geprüft. Beim MEB Dolgenseestraße beseitigt der Auftragnehmer den eindeutigen Schaden. b. In welchen Fällen hat der Ersteller Schadenersatzansprüche ausgeschlossen? Zu 5 b.: Bisher in keinem Fall. c. Welche einschränkenden Auflagen zur Nutzung und Pflege (z.B. Lüften) wurden seitens des Erstellers in haftungsrechtlicher Hinsicht gemacht? Zu 5 c.: Keine. d. Welche Anweisungen wurden seitens Land und Bezirk bezüglich der Nutzung und Pflege (z.B. Lüften ) ausgesprochen? 5 Zu 5 d.: Alle Schulen sind aufgefordert regelmäßig zu lüften, schon im Interesse der Konzentrationsfähigkeit aller im MEB befindlichen Personen. Alle Bezirke wurden aufgefordert , regelmäßig Wartungsarbeiten durchführen zu lassen inkl. der regelmäßigen Säuberung von Dächern und Einläufen. Das Bezirksamt Mitte hat mitgeteilt: „Nein, da hier keine gesonderte Notwendigkeit bestand.“ Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat mitgeteilt: „Siehe Beantwortung zu Punkt 4.d.“ Das Bezirksamt Spandau hat mitgeteilt: „Die Arbeitsstättenrichtlinie -ASR- A3.6 Lüftung regelt die Lüftung von Räumen. Die Arbeitsstättenrichtlinie gilt für alle Beschäftigten des Landes Berlin. Die Unterweisung der Beschäftigten erfolgt in der jeweiligen Dienststelle durch die zuständige Fachkraft für Arbeitsschutz. Ferner ist für die Schulgebäude der Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden des Umweltbundesamtes (UBA) einschlägig. Die Lüftung obliegt den Lehrkräften der Schule. Die Empfehlung des UBA sieht vor, dass auch während des Unterrichts 1-2 mal kurz eine Stoßlüftung durchzuführen ist.“ Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat mitgeteilt: „Fehlermeldung. Der Schaden ist nicht durch unsachgemäße Nutzung oder zu beanstandendes Verhalten entstanden. Allgemeine Hinweise zur Pflege der Räume bzgl. Heizen, Lüften und Zustellen von Wänden sind der Schule bekannt.“ Das Bezirksamt Lichtenberg hat mitgeteilt: „Siehe Musterhygieneplan gem. Infektionsschutzgesetz.“ Das Bezirksamt Reinickendorf hat mitgeteilt: „Die Anweisungen ergeben sich für das Personal des Bezirksamtes aus der Dienstanweisung für Schulhausmeister/innen und betreffen alle Gebäude des Schulstandortes .“ 6. Zu den Konsequenzen a. Welche Schlüsse zieht der Senat aus den Vorkommnissen für den Bau weiterer Modularer Ergänzungsbauten ? Zu 6 a.: Aus den vereinzelt aufgetretenen unterschiedlichen Fällen lassen sich keine allgemeingültigen Schlüsse auf den Bau modularer Schulergänzungsbauten herleiten. b. Welche Schlüsse zieht der Senat aus den Vorkommnissen für die Nutzung weiterer Modularer Ergänzungsbauten ? Sollen Auflagen zu Nutzung und Pflege erteilt werden? 6 Zu 6 b.: Über die bereits genannten Aufforderungen gegenüber Schulen und Bezirken hinaus bestehen derzeit keine Absichten den Schulen und Bezirken Regelungen aufzuerlegen . Nach Übergabe eines MEB an den Bezirk trägt dieser die Verantwortung für die Nutzung und Unterhaltung. Gem. § 109 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Berlin obliegt die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der zentral verwalteten Schulen den Bezirken . 7. Schimmelbefall ist häufig das Ergebnis einer starken Wärmedämmung, die für extreme hohe Luftfeuchtigkeit sorgt. Wie beurteilt der Senat das Klima in den Klassenräumen insbesondere hinsichtlich der Gesundheit der Schüler? Zu 7.: Es liegen keinerlei Hinweise für das Vorhandensein von gesundheitsschädlichen Klimabedingungen in den Klassenräumen vor. 8. Wurden vor der Einrichtung der Modularen Ergänzungsbauten Gutachten über mögliche Schäden in Modularen Ergänzungsbauten eingeholt oder waren die Gefahren bereits bekannt? Zu 8.: Trifft nicht zu. 9. Zur Behebung der Schäden a. Welche Maßnahmen sind zur Behebung der Schäden möglich? b. Wie hoch sind die Kosten zur Behebung der Schäden zu schätzen? Zu 9.a. und 9.b.: Kann nur individuell nach Schadensanalyse und Schadensumfang festgelegt werden . c. Wie hoch wären in vergleichbarer Rechnung die Kosten zur Behebung von Schäden zu schätzen, wenn alle übrigen MEB betroffen wären? Zu 9 c.: Trifft nicht zu. 10. Welche weiteren baulichen Mängel wurden an den Modularen Ergänzungsbauten festgestellt? 7 Zu 10.: Hierüber gibt es keine zentrale Erfassung. Berlin, den 2. Oktober 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie