Drucksache 18 / 21 044 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tommy Tabor und Christian Buchholz (AfD) vom 17. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2019) zum Thema: Berlin: Berlin Energie, NBB und GASAG und Antwort vom 30. Sept. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Tommy Tabor und Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21044 vom 17.09.2019 über Berlin: Berlin Energie, NBB und GASAG ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist eine Änderung der Rechtsform von Berlin-Energie geplant? a) Wenn ja, zu wann? b) Wenn ja, warum? c) Wenn ja, in welche? 2. Ist eine Änderung der Rechtsform von Berlin-Energie angedacht im Fall der Rekommunalisierung der Gasnetze? a) Wenn ja, warum? Zu 1. und 2.: Nach rechtswirksamer Konzessionierung beim Gasverteilungsnetz ist eine Änderung der Rechtsform der Berlin Energie, sollte dieser Bewerber den Zuschlag erhalten, in eine GmbH geplant. Konkrete Details sind im verbindlichen Angebot Gas des Bewerbers Berlin Energie enthalten. Dieses Angebot unterliegt den Anforderungen des Geheimwettbewerbs zur Ausschreibung der Konzession beim Gasverteilungsnetz von Berlin und kann insoweit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht offengelegt werden. Berlin Energie ist der Landesbetrieb Berlin. Hier heißt es u.a. auf der Webseite: „Berlin Energie verfügt über große Erfahrungen im Bereich der Energieversorgung allgemein und der Netze im Speziellen. Ihr steht ein kompetentes, interdisziplinäres Team zur Seite, das sämtliche Fragen rund um den Verteilnetzbetrieb fachkundig bearbeiten wird. 3. Wieviel Mitarbeiter hat Berlin Energie? Zu 3.: Per 31.12.2018 waren 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Berlin Energie beschäftigt. 4. Wie hoch ist die Fluktuation der Mitarbeiter in den Jahren 2015 bis 09.2019? Zu 4.: In diesem Zeitraum gab es keine Kündigungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern . 5. Welche Sachkunde erbringen die Mitarbeiter gemäß DVGW und VDI, um fachkundig sowie sachkundig auf dem Markt tätig zu sein? (Bitte einzeln die Sach- und Fachkunde der Mitarbeiter aufschlüsseln) 2 Zu 5.: Die erforderliche Sachkunde gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und weiteren einschlägigen Vorschriften wird seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Berlin Energie sichergestellt. Personenbezogene Auskünfte unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, u.a. der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG - Datenschutz-Grundverordnung, und können im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage nicht offengelegt werden. 6. Wie viele Mitarbeiter hat das kompetente, interdisziplinäre Team und welche Disziplinen werden durch dieses Team bearbeitet? Zu 6.: Siehe Antworten zu den Fragen Nr. 3 und 5. Bei erfolgreichen Verhandlungen mit den Eigentümern der GASAG AG und erfolgreichen Erwerb der Gasnetze Berlin durch den Senat: 7. Bei der Übernahme durch die Berlin-Energie: Würde das Land Berlin für die Daseinsvorsorge von Brandenburg zuständig sein? 8. Ist im Vorfeld geprüft worden, ob die Steuerung der Daseinvorsorge Brandenburg durch Berlin gelenkt werden kann? Zu 7. und 8.: Das Konzessionsverfahren der Vergabestelle von Berlin für das Gasverteilungsnetz betrifft nur das im Verfahren definierte Konzessionsgebiet des Landes Berlin; Brandenburg oder Teile von Brandenburg gehören nicht dazu. 9. Besteht die Notwendigkeit die NBB (Netzgesellschaft Berlin/Brandenburg) in die Netzgesellschaft Berlin und in die Netzgesellschaft Brandenburg zu teilen / trennen? Zu 9.: Der Übergang der jeweiligen Netzanlagen, hier des Gasverteilungsnetzes von Berlin, vom Alt- an einen Neukonzessionär bei abgeschlossener Konzessionierung ist durch die Vorgaben des EnWG geregelt. Die Berlin Energie, würde dieser Bewerber den Zuschlag erhalten, wäre für den Betrieb der Netzanlagen von Berlin verantwortlich. 10. Hält der Senat an seinem Beschluss fest, einen maximalen Einfluss auf die Energienetze anzustreben (Maximaler Einfluss heißt 100 Prozent Anteile erwerben an das Berliner Gasnetz)? Zu 10.: Die Bewerbung der Berlin Energie im Konzessionsverfahren Gas ist auf die Vollkonzessionierung ausgerichtet. 11. Welchen Einfluss strebt der Berliner Senat bezüglich dem Brandenburger Gasnetz an?“ Zu 11.: Siehe Antwort zu Frage 7. 12. Ist ein Einstieg des Senats bei der GASAG AG mit festen Investitionszusagen verbunden oder nicht? 13. Wie hoch sind die Investitionszusagen sowie in welcher Art und Weise? Zu 12. und 13.: Es bestehen keine Investitionszusagen des Senats ggü. der GASAG AG. 14. Werden Verhandlungen des Landes Berlin zur Übernahme von Anteilen des Gasnetzes oder zur Übernahme der GASAG-Gruppe als Ganzes geführt? 3 Zu 14.: Das Land Berlin und die Vattenfall AB sondieren derzeit, inwieweit eine grundsätzliche Bereitschaft zu etwaigen Verhandlungen über eine Kooperation für die energiewirtschaftliche Zukunft Berlins besteht. Bei positivem Ergebnis wäre es zukünftig grundsätzlich denkbar, mit allen drei Eignern der GASAG AG über die energiewirtschaftliche Zukunft zu reden. 15. Wie hoch wird der Kaufpreis beziffert? (auch wenn keine Verhandlungen geführt werden, ist die Frage nach der Kaufpreiseinschätzung von den Anteilen der GASAG AG zu beantworten) Zu 15.: Erst nach rechtswirksamer Konzessionierung erfolgen die Verhandlungen zum (Vermögens-)Übergang der Netzanlagen. Die Grundlagen dafür sind im EnWG sowie einem Leitfaden der zuständigen Behörden geregelt. 16. Konnte eine Einigung mit dem Eigentümer der GASAG AG bzw. mit dem Vorstandsvorsitzenden der GASAG AG nach den Gesprächen vom 11.07.2019, 12.08.2019 und 14.08.2019 bezüglich Erwerbung von Anteilen erzielt werden a) Steht ein Abschluss in der laufenden Legislaturperiode bevor?“ Zu 16.: Siehe Antwort zu Frage 14. 17. Welche Summe in Euro wurde bisher an Anwalts-, Berater- und Gerichtskosten zum Streitverfahren Konzessionsvergabe Gasnetz ausgegeben? zu 17.: Die derzeitigen Gesamtkosten belaufen sich auf 1.517.371,93 €. Berlin, den 30.09.2019 In Vertretung Vera Junker Senatsverwaltung für Finanzen