Drucksache 18 / 21 045 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 17. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2019) zum Thema: IT-Förderrichtlinie: Berlin will am meisten - gibt aber am wenigsten dafür aus? und Antwort vom 02. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21045 vom 17. September 2019 über IT-Förderrichtlinie: Berlin will am meisten – gibt aber am wenigsten dafür aus? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es eine verbindliche Förderrichtlinie für die IT-Ausstattung (incl. Verkabelung) an Spandauer und Berliner Schulen? 1.1. Wenn ja, wer finanziert die IT-Ausstattung in den Schulen? 1.2. Wie teuer ist Herstellung der IT-Ausstattung in Spandau? 1.3. Wenn nein, werden etwa Schulen ohne Grundlage/Vorgabe für eine IT-Ausstattung (incl. Verkabelung ) saniert? Zu 1.: Eine Förderrichtlinie gemäß Landeshaushaltsordnung §44 existiert nicht. Falls mit der Frage Grundsätze für die Ausstattung der Berliner Schulen mit IT-Infrastruktur im edukativen Bereich gemeint sind, so sind diese im eEducation Berlin Masterplan festgelegt. Die technische Aktualisierung dieser Grundsätze erfolgt in den Standards für den Neubau von Schulen. Gemäß § 109 Schulgesetz (SchulG) obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemeinbildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Dies beinhaltet auch die Zuständigkeit für die Ausstattung der Schulen mit IT und IT-Peripherie sowie die Breitbandversorgung der Schulen und die schulinterne Infrastruktur. 2 Eine zusätzliche Förderung der IT-Infrastruktur ist aus Mitteln des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 möglich. Die Frage nach den Kosten für die IT-Ausstattung in Spandau kann nicht abschließend beantwortet werden, da die Planungen auf der Grundlage der schulischen Medienkonzepte noch nicht abgeschlossen sind. Die baulichen Voraussetzungen und spezielle Anforderungen der einzelnen Schulen sind individuell zu betrachten. 2. Wurde an die IT-Planung an Berliner Schulen in der sog. Berliner Schulbauoffensive (BSO) mitgedacht ? Zu 2.: Ja, die IT-Planung für die Berliner Schulen ist Bestandteil der Berliner Schulbauoffensive . In den „Standards für den Neubau von Schulen“ sind u.a. die notwendigen technischen Vorrichtungen für eine IT-Ausstattung beschrieben (s. Kostengruppe 457). 3. Gibt es schulscharfe oder bezirksscharfe Medienkonzepte für Berliner Schulen, welche beim Schulbau berücksichtigt werden müssen? 3.1. Wenn nein, nach welchen Vorgaben sollen die bauenden Dienststellen die Bauausführung durchführen ? 3.2. Wenn ja, wurden die Vorgaben in der Planung einheitlich im Bezirk berücksichtigt? 3.3. Wenn ja, wurden die Medienkonzepte in der BSO aufgenommen? Zu 3.: Nein, es wird derzeit ein Muster-Medienausstattungsprogramm (MMA) für jede Schulart erarbeitet. Zu 3.1.: Die Vorgaben für die jeweilige IT-Planung an einzelnen Schulstandorten stimmen Schule und Bedarfsträger eng mit der Baudienststelle und den beteiligten Planern ab. Zu 3.2.: Siehe hierzu die Beantwortung der Frage 2 und die Beantwortung der Frage 3.1. Zu 3.3.: Mit der Fertigstellung der MMA werden diese Unterlagen Bestandteil der Berliner Schulbauoffensive. Berlin, den 2. Oktober 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie