Drucksache 18 / 21 048 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 17. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2019) zum Thema: Berlin: Nachgefragt – Konzept Registerstellen III und Antwort vom 01. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21048 vom 17. September 2019 über Berlin: Nachgefragt - Konzept Registerstellen III ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu der Antwort auf die Frage 1 der schriftlichen Anfrage mit der Drs. 18/19053: Wenn für den Senat der Begriff „Rechts“ kein geeignetes Kriterium für die Einordnung von Parteien ist, warum finanziert der Senat dann ein Projekt, in dem diese Zuordnung als Kriterium genannt wird? Zu 1.: Der Berliner Senat fördert über das „Landesprogramm Demokratie. Vielfalt. Respekt . Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ die Berliner Register. Diese erstellen gemäß der Selbstdarstellung auf der Projektwebseite „Dokumentationen von rassistisch, antisemitisch, lgbtiq-feindlich*, antiziganistisch, extrem rechts, antimuslimisch , LGBTIQ*feindlich, den Nationalsozialismus verharmlosend, behindertenfeindlich und sozialchauvinistisch motivierte Vorfälle, die sich in den Berliner Stadtbezirken ereignen .“ 2. Zu der Antwort auf die Frage 2 der schriftlichen Anfrage mit der Drs. 18/19053. In welchem Kontext liegt dem Senat eine Auswertung vor? Zu 2.: Dem Senat liegt keine eigene Auswertung vor. Im Bedarfsfall orientiert sich der Berliner Senat an den jährlich veröffentlichten Jahresberichten der jeweiligen bezirklichen Register bzw. an den zusammenfassenden, jährlich veröffentlichten berlinweiten Auswertungen durch die Koordinierungsstelle der Berliner Register. 3. Zu der Antwort auf die Frage 5 der Schriftlichen Anfrage mit der Drs. 18/19053: Welche Fallmeldung trifft (siehe Meldung unten) hier zu? (Antwort bitte begründen) 5. August 2017 AfD verteilt rassistische Flyer in der Fußgängerzone Am 5. August verteilte die AfD an einem Infotisch in der Carl-Schurz-Straße Wahlpropaganda. Im Flyer der AfD "Ja! Politik von unten nach oben" wird bereits im Titel suggeriert, dass nur die AfD die Wähler_innen vertritt. Der Zustand Deutschlands wird als katastrophal bezeichnet und ein Bedrohungsszenario mit Begriffen wie "Massenzuwanderung" und "ausufernde Kriminalität" entwickelt. Es wird suggeriert, dass von Migrant*innen und Geflüchteten Gefahr droht, ihnen wird als gesamter Gruppe Kriminalität unterstellt , um das Ziel der AfD, den Zuzug von Geflüchteten und Migrant*innen zu stoppen, begründen zu können . Quelle: Register Spandau 2 Zu 3.: Die Einordnung von Fallmeldungen wird von den jeweiligen Berliner Registern vorgenommen. Der Berliner Senat nimmt selber keine Einordnung von Fallmeldungen vor. 4. Auf der Seite 4 der Broschüre „Auf einen Blick: Die Berliner Registerstellen“ heißt es: „Es werden nur Vorfälle aufgenommen, die rassistisch, antisemitisch, LGBTIQ-feindlich*, antiziganistisch, extrem rechts, rechtspopulistisch, sozialchauvinistisch oder behindertenfeindlich sind.“ In der Antwort des Senats (Drs. 18/19053 Frage 5) heißt es: „Die Register dokumentieren rassistisch, antisemitisch , antiziganistisch, extrem rechts, antimuslimisch, Lesbisch Schwul Bi Trans*Inter* Queer (LGB- TIQ)*feindlich, den Nationalsozialismus verharmlosend, behindertenfeindlich und sozialchauvinistisch motivierte Vorfälle.“ Warum wird in der Broschüre von „rechtspopulistisch“ gesprochen, aber in der Antwort des Senats nicht? Zu 4.: Die in Rede stehende Antwort des Berliner Senats bezog sich auf die Projektvorstellung der Berliner Register, die hier nachzulesen ist: https://berliner-register.de/projektvorstellung-register 4.1. Warum werden antimuslimische Vorfälle registriert, obwohl diese nicht als Kategorie in der Registerbroschüre auftauchen? Zu 4.1.: In der in Rede stehenden Broschüre heißt es auf Seite 5 unter „Inhaltliche Zuordnung : (…) Rassismus: negative, biologische und/oder kulturelle Zuschreibungen in Bezug auf „Rassen“, Kulturen, Völkern oder Ethnien [.] Unterkategorien: antimuslimischer Rassismus und Antiziganismus.“ Dies dürfte die Registrierung der Vorfälle erklären. 4.2. Weiß der Senat um die Kategorie „rechtspopulistisch“? Zu 4.2.: Der Berliner Senat hat die entsprechende Stelle in der angegebenen Broschüre zur Kenntnis genommen. 4.3. Seit wann gibt es diese Kategorie und warum? Zu 4.3.: Ein konkretes Datum zur Einführung dieser Kategorie liegt dem Berliner Senat nicht vor. 5. Ist der Begriff „rechtspopulistisch“ ein geeignetes Kriterium zur Einordnung von Parteien und Vorfällen? (Bitte begründen) Zu 5.: Auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung findet sich in einem Artikel unter der Überschrift „Rechtspopulismus: Erscheinungsformen, Ursachen und Gegenstrategien“ folgender Hinweis: „Seit Mitte der 1980er Jahre ist es in zahlreichen westeuropäischen Ländern zur Herausbildung einer neuen und zugleich neuartigen Parteienfamilie gekommen, für die sich in der Wissenschaft und im journalistischen Sprachgebrauch der Begriff "rechtspopulistisch" eingebürgert hat.“ https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtspopulismus/240089/rechtspopulismuserscheinungsformen -ursachen-und-gegenstrategien Vor dem Hintergrund dieser Einschätzung hält der Berliner Senat den Begriff „rechtspopulistisch “ für ein geeignetes Kriterium zu Einordnung von Parteien und Äußerungen. 6. Was bedeutet „extrem rechts“ konkret und wie bewertet der Senat diese Kategorie? Zu 6.: Der Berliner Senat nimmt zur Kenntnis, dass innerhalb der Rechtsextremismusforschung der Begriff „extrem rechts“ Verwendung findet, so z. B. auf der Seite „Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus/Neonazismus“ der Hochschule Düsseldorf: http://forena.de/ver/ 3 Eine eigene Bewertung dieser Kategorie nimmt der Berliner Senat nicht vor. 6.1. Ist die Kategorie „extrem rechts“ gleichzusetzen mit „rechtsextrem“? (Antwort bitte begründen) Zu 6.1.: Der Berliner Senat nimmt zur Kenntnis, dass beide Begrifflichkeiten in verschiedenen (wissenschaftlichen) Debatten innerhalb eines Sachzusammenhangs verwendet werden. Der Berliner Senat bewertet nicht, inwiefern damit eine Gleichsetzung verbunden ist. 7. Zu der Antwort auf die Frage 6 der Schriftlichen Anfrage mit der Drs. 18/19053: Auf welchen konkreten Grundlagen der Rechtsextremismusforschung basieren die inhaltlichen Kategorien? Zu 7.: Ein Überblick zum Stand der Rechtsextremismusforschung lässt sich beispielsweise der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung entnehmen: https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/ Berlin, den 1. Oktober 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung