Drucksache 18 / 21 050 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Daniela Billig (GRÜNE) vom 16. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2019) zum Thema: Vorzeitiges Ende für die Wagenkunst Rummelsbucht? und Antwort vom 26. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Daniela Billig (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr.18 / 21050 vom 16.09.2019 über Vorzeitiges Ende für die Wagenkunst Rummelsbucht? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat der Senat Kenntnis davon, für welchen Zeitpunkt der Baubeginn auf dem Gelände hinter dem Wohnhaus Hauptstraße 1 in 10307 Berlin angesetzt ist, das derzeit an die Wagenkunst Rummelsbucht verpachtet ist? Wenn ja, wann soll der Baubeginn stattfinden? Antwort zu 1: Nein. Bauanträge wurden bislang noch nicht eingereicht. Frage 2: Ist dem Senat bekannt, mit welcher Begründung der Wagenkunst Rummelsburg zum 31.12.2019 gekündigt worden ist? Wie lautet die Begründung? Antwort zu 2: Nein. Dem Senat ist lediglich bekannt, dass dem Hauptmieter der Fläche zum 31.12.2019 gekündigt worden ist. Frage 3: Stimmt es, dass für das Gelände hinter dem Wohnhaus Hauptstraße 1 in Rummelsburg bereits ab 01.01.2020 Baufreiheit geschaffen werden soll? Wenn ja, warum zu diesem Zeitpunkt? Antwort zu 3: Ja. Im Bereich der geplanten öffentlichen Planstraße 2, die hinter den beiden Wohnhäusern verlaufen wird und zurzeit noch zum Teil überbaut ist, müssen spätestens ab dem Frühjahr 2020 als Vorbereitung der erforderlichen öffentlichen 2 Erschließungsmaßnahme die Arbeiten zur Verlegungen einer Fernwärmetrasse zwischen dem Kraftwerk Klingenberg und dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg fortgeführt werden. Frage 4: Wann ist mit der Abrissgenehmigung und dem tatsächlichen Abrissdatum für das bestehende Wohnhaus an der Hauptstraße 1 in 10317 Berlin zu rechnen? Antwort zu 4: Wann die beiden Gebäude durch den Eigentümer abgerissen werden sollen, kann durch den Senat zurzeit noch nicht eingeschätzt werden. Vom BA Lichtenberg wird aktuell ein Sozialplanverfahren durchgeführt, das sicherstellen soll, dass gemäß den Regelungen des Kaufvertrages den Bestandsmietern der beiden Gebäude geeignete Ersatzwohnungen angeboten werden. Frage 5: Welche Bauarbeiten können vor dem Abriss des Wohngebäudes auf dem Gelände an der Hauptstraße 1 in Rummelsburg überhaupt erfolgen? Antwort zu 5: Auf den Flächen, die das Land Berlin erworben hat, muss schon im nächsten Frühjahr mit den erforderlichen Erschließungsarbeiten (u.a. Bau der Planstraße 2) begonnen werden. Diese Arbeiten können durchgeführt werden, ohne dass die beiden Wohngebäude abgerissen werden müssen. Berlin, den 26. Sept. 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen