Drucksache 18 / 21 051 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 16. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2019) zum Thema: Verschlüsselte Kommunikation mit Berliner Behörden und Antwort vom 27. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 051 vom 16. September 2019 über Verschlüsselte Kommunikation mit Berliner Behörden ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Einrichtung, Verwaltung und Kommunikation von verschlüsselten E-Mail- Adressen i.S.d. § 4 II EGovG Bln obliegt gem. ihrer Organisationshoheit den jeweiligen Berliner Behörden. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) stellt im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die IKT-Steuerung des Landes Berlin über das ITDZ Berlin lediglich die technische Voraussetzung zur Umsetzung bereit. Zur Umsetzung der Anforderung, eine verschlüsselte E-Mail-Adresse i.S.d. § 4 II EGovG Bln anzubieten, hat die SenInnDS das ITDZ Berlin mit der Bereitstellung eines De-Mail-Gateways beauftragt. Die Berliner Behörden werden damit in die Lage versetzt, eigenständig De-Mail-Postfächer gem. dem Rundschreiben 15/20151 der SenInnDS einzurichten, zu verwalten und für die Kommunikation anzubieten. Das ITDZ Berlin hat die dafür notwendigen Schritte im landesweiten Beschäftigtenportal 2 dokumentiert. Demgemäß müssen die Behörden initial eine De-Mail-Domain beantragen und können dann eigenständig De-Mail-Adressen einrichten und verwalten . Wie viele Behörden über das behördenbezogen zentrale Postfach (vgl. Rundschreiben Abschnitt 7.1) weitere De-Mail-Adressen eingerichtet haben, ist nichtbekannt . 1. Wie viele Behörden in Berlin bieten eine verschlüsselte E-Mail-Adresse i.S.d. § 4 II EGovG Bln an? 1 https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4323698 2 http://b-intern.de/wb/itdz/dienstleistungen/ikt-basisdienste-kundenzugang/de-mail/artikel.768169.php Seite 2 von 3 Zu 1.: Die SenInnDS bzw. das ITDZ Berlin verfügt über die folgende Liste der Berliner Behörden , die eine De-Mail-Domäne beantragt haben: Nr. Behörde De-Mailadresse 1 ITDZ post@itdz-berlin.de-mail.de 2 LABO postmaster@labo-berlin.de-mail.de post.fahrerlaubnis@labo.berlin.de-mail.de post.kfz-zulassung@labo.berlin.de-mail.de post.standesamt1@labo.berlin.de-mail.de 3 SenWTF post@senwtf-berlin.de-mail.de 4 SenFIN post@senfin-berlin.de-mail.de 5 SenWEB post@senweb-berlin.de-mail.de 6 BA Libg info@ba-lichtenberg-berlin.de-mail.de 7 BA Treptow-Köpenick post@ba-tk-berlin.de-mail.de 8 BA Mitte postmaster@ba-mitte-berlin.de-mail.de 9 BlnFeuerwehr postmaster@feuerwehr-berlin.de-mail.de 10 BA Neukölln postmaster@bezirksamt-neukoelln-berlin.de-mail.de 11 Polizeipräsident post@polizei-berlin.de-mail.de 12 BA Temp-Schbg post@ba-ts-berlin.de-mail.de 13 SenIAS post@senias-berlin.de-mail.de 14 SenInnDS poststelle@seninnds-berlin.de-mail.de 15 LaGetSi poststelle@lagetsi-berlin.de-mail.de 16 Senatskanzlei Berlin postmaster@senatskanzlei-berlin.de-mail.de 17 BA Charlottenburg-Wilmersdorf postmaster@ba-cw-berlin.de-mail.de 18 LAGeSo post@lageso-berlin.de-mail.de 19 SenSW postmaster@sensw-berlin.de-mail.de 20 BA Pankow post@ba-pankow-berlin.de-mail.de 21 BA Steglitz-Zehlendorf postmaster@ba-sz-berlin.de-mail.de 22 FA f. Fahndung u. Strafsachen post@fa-fahndung-und-strafsachen-verwalt-berlin.de-mail.de 23 BA Reinickendorf info@reinickendorf-berlin.de-mail.de Die Einrichtung der Adressen (nach Bereitstellung der Domäne), die weitere Verwaltung als auch die etwaige Veröffentlichung (bspw. im Internetangebot der Behörde) erfolgt gem. der Organisationshoheit der jeweiligen Behörde durch diese eigenständig . Ob die Behörden über die bekannte initiale De-Mail-Adresse hinaus weitere De- Mail-Adressen erstellt haben, also ob diese Liste vollständig ist, ist nicht bekannt. 2. Wie viele Mitarbeiter*innen sind in den jeweiligen Behörden dafür geschult, die zur Verfügung gestellten Adressen und die jeweilige verwendete Software zu bedienen? Welchen Fortbildungsbedarf sieht der Senat? Zu 2.: Anhand des Rundschreiben 15/20153 der SenInnDS sowie durch die Dokumentation der notwendigen Schritte im landesweiten Beschäftigtenportal4 durch das ITDZ Ber- 3 https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4323698 Seite 3 von 3 lin, werden die Berliner Behörden in die Lage versetzt, eigenständig De-Mail- Postfächer einzurichten, zu verwalten und für die Kommunikation anzubieten. Ein zentraler Fortbildungsbedarf wird hier durch den Senat nicht gesehen. 3. Welche Behörden erfüllen die Voraussetzungen des § 4 II EGovG Bln bisher nicht und mit welcher Begründung? Zu 3.: Alle Berliner Behörden, die nicht in der unter 1. dargestellten Liste aufgeführt sind, erfüllen die Voraussetzungen des § 4 II EGovG Bln. nicht. Entsprechende Begründungen liegen dem Senat nicht vor und sind auch nicht beizubringen, da die Behörden eine (Nicht-)Umsetzung des § 4 II EGovG Bln eigenständig verantworten. 4. Wie und wo werden die jeweiligen Adressen den Bürger*innen bekannt gemacht? Zu 4.: In der Regel erfolgt die Bekanntgabe über die entsprechenden Internetauftritte der Behörden. 5. Gibt es Behörden, die eine Kontaktaufnahme unter den Voraussetzungen des § 4 II EGovG Bln ermöglichen, aber sie nicht auf der jeweiligen Webseite veröffentlicht haben? Wenn ja, warum? 6. Unter welchen Adressen können Bürger*innen mit Behörden i.S.d. § 4 II EGovG Bln den Kontakt aufnehmen? (Bitte vollständig tabellarisch auflisten mit Bezeichnung der Behörde, DE-Mail- Adresse sowie verschlüsselte Adresse und Verschlüsselungsformat.) Zu 5. und 6.: Die Bekanntgabe und Außenkommunikation der jeweiligen Adressen obliegt gem. ihrer Organisationshoheit den jeweiligen Berliner Behörden. Es wird daher vom Senat keine zentrale Übersicht hierzu vorgehalten. Berlin, den 27. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport 4 http://b-intern.de/wb/itdz/dienstleistungen/ikt-basisdienste-kundenzugang/de-mail/artikel.768169.php